Entscheidungen zu § 368 GewO 1994

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Entscheidungen 31-60 von 116

RS UVS Burgenland 2002/05/02 015/07/02003

Rechtssatz: Auch der Gast kann wegen Übertretung der Sperrstunde nach der GewO 1994 bestraft werden, vorausgesetzt, er wurde vor Eintritt der Sperrstunde vom Gastgewerbetreibenden zum Verlassen der Betriebsanlage aufgefordert. Obwohl § 152 Abs 3 dritter Satz zweiter Halbsatz GewO 1994 eine gewerberechtliche Vorschrift ist, richtet sie sich nicht an den Gewerbeinhaber, sondern an dritte Personen, nämlich dessen Gäste. Die Strafnorm (§ 368 Z 9 GewO 1994) fordert kein qualifiziertes Tatsubjek... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 02.05.2002

RS UVS Kärnten 2002/04/19 KUVS-108/5/2002

Rechtssatz: Aus der Textierung des § 368 Z 7 iVm § 53 Abs 1 und 2 GewO ergibt sich, dass der Gesetzgeber mit dieser Strafbestimmung nur denjenigen strafen will, der im Fall des Feilbietens im Umherziehen von Naturblumen den Original-Gewerbeschein nicht mitführt und auf Verlangen der behördlichen Organe nicht vorweist. Wenn der Beschuldigte Naturblumen (Schnittrosen) im Umherziehen feilbot, ist die Erstinstanz verhalten, diesen Tatvorwurf zur Last zu legen; gehört doch zu den Merkmalen des ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.04.2002

TE UVS Salzburg 2002/02/11 4/10243/5-2002br

Entscheidungsgründe: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe im ?S Stadtanzeiger? vom 14.2.2001 und 21.2.2001 unter der Rubrik ?Stellengesuche? mit dem Wortlaut: "?Maler: außer Malerarb. auch besondere Techniken, z.B. Wisch- und Spachteltechnik, garantiert ohne Nachputzen. Tel. O...? und im S Fenster? Nr. 7/2001 und der Rubrik ?Arbeit suchen? mit dem Wortlaut ?Verl. Maler übern. auch Wisch- und Spachteltechnik, ohne Nachputzen. Tel 0...?inseriert u... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 11.02.2002

RS UVS Salzburg 2002/02/11 4/10243/5-2002br

Rechtssatz: Da der Beschuldigte in Deutschland in die Handwerksrolle eingetragen war, hätte er zur grenzüberschreitenden Ausübung des (Maler-) Gewerbes in Österreich eine Anerkennung des Landeshauptmannes iS des § 373c GewO 1994 benötigt. Er hat somit aber keine Übertretung des § 366 Abs 1 Z 1 leg.cit. (dessen Inhalt ist die Ausübung eines Gewerbes ohne eine erforderliche Gewerbeberechtigung), sondern eine solche nach § 368 Z 14 GewO begangen. Dies entspricht auch der Intention, dass der U... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 11.02.2002

TE Uvs Bescheid 2001/5/30 1-0025/01

1.       Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 16.6.2000 um 11.25 Uhr in H, Lstraße, eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage ohne die erforderliche gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung betrieben, indem er auf einer Teilfläche des GST-NR XXX und GST-NR YYY, beide KG H, auf einem Verkaufsplatz ca 50 bis 80 Gebrauchtkraftfahrzeuge und eine KFZ-Werkstätte betrieben habe, obwohl keine rechtskräftige gewerbebehördliche Betriebsanlagenge... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 30.05.2001

RS UVS Vorarlberg 2001/05/30 1-0025/01

Rechtssatz: Durch den gleichzeitigen Betrieb einer Kfz-Werkstätte ohne gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung einerseits und das Nichtbefolgen eines diesbezüglichen Einstellungsbescheides gemäß §360 Abs1 GewO andererseits wird dasselbe Rechtsgut verletzt. Gleichzeitig wird durch die Begehung des einen Deliktes zwangsläufig auch das andere Delikt begangen. Es liegt daher seit Erlassung des Einstellungsbescheides hinsichtlich der Übertretung nach §366 Abs1 Z2 GewO Konsumtion vor, da e... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 30.05.2001

RS UVS Vorarlberg 2001/02/23 1-0574/00

Beachte VwGH 29.4.1983, Slg 11051A Rechtssatz: Wird in einem Genehmigungsbescheid eine Sperrstunde festgesetzt, welche gleich ist wie die in der Sperrzeitenverordnung festgesetzte Sperrstunde, so stellt ein Offenhalten des Gastgewerbebetriebes über die festgesetzte Sperrstunde hinaus eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung des §368 Z9 GewO 1994 und nicht eine solche gegen §367 Z25 leg cit dar. Darauf ist auch bei der Formulierung des Tatvorwurfes Bedacht zu nehmen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 23.02.2001

RS UVS Vorarlberg 2000/12/20 1-0442/00

Rechtssatz: Der Beschuldigte hat eingewendet, dass sich zum Zeitpunkt seiner Bestellung als Geschäftsführer die Firma A. bereits in Liquidation befunden habe und somit "ruhend" gewesen sei. Das Nichtanzeigen des Ruhens einer Gewerbeausübung innerhalb der im Gesetz genannten Frist begründet jedoch ein Dauerdelikt. Der neue Geschäftsführer macht sich somit strafbar, soweit die Anzeige des Ruhens nach seiner Bestellung weiterhin nicht erfolgt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 20.12.2000

RS UVS Oberösterreich 1999/06/15 VwSen-221583/2/Kl/Rd

Rechtssatz: Aus den gesetzlichen Bestimmungen geht hervor, daß nach § 368 Z1.18 iVm § 93 GewO nur der zu bestrafen ist, der die Anzeige (der Wiederaufnahme der Gewerbeausübung) an die Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft innerhalb der nach § 93 normierten Frist unterläßt. Hingegen ist das Ausüben bzw gleichzuhaltende Anbieten eines Gewerbes auch nach erfolgter Anzeige des Ruhens der Gewerbeausübung nicht strafbar. Ein diesbezüglicher Tatbestand fehlt der Gewerbeordnung (vgl. Grabler-St... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.06.1999

RS UVS Oberösterreich 1998/11/24 VwSen-221542/7/Kl/Rd

Rechtssatz: §§ 145 und 146 Gewerbeordnung 1994: Betriebsart: Doppelverwendung des Lokales unzulässig; Ausübung des Gastgewerbes entgegen der gemeldeten Betriebsart ist keine unbefugte Gewerbeausübung (§ 366 Abs1 Z1 leg.cit.) sondern Delikt nach § 368 Z14, sofern die Gewerbeberechtigung nach § 142 Gewerbeordnung 1994 eingehalten wird. Anmeldung und Genehmigung der Betriebsanlage und langjährige Duldung der Mischverwendung durch die Behörde wirkt gemäß § 5 Abs1 letzter Satz VStG entlastend, ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.11.1998

RS UVS Kärnten 1998/11/10 KUVS-1032/3/98

Rechtssatz: Durch das Anbringen des Firmenstempels mit der Aufschrift "Zielpunkt" am behördlichen Revisionsbericht wurde dieser Stempel im Geschäftsverkehr benutzt; da im verwendeten Firmenstempel nicht die Geschäftsbezeichnung der im Firmenbuch eingetragenen GesmbH aufscheint, liegt ein Verstoß gegen die Gebotsnorm des § 63 Gewerbeordnung 1994 vor. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.11.1998

TE UVS Wien 1998/10/29 04/G/35/586/97

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als gewerberechtlicher Filialgeschäftsführer der B-AG mit dem Sitz in N zu verantworten, daß am 18.6.1997 in der Betriebsanlage in Wien, P-gasse, I) folgende Auflagen in rechtskräftigen Bescheiden des Magistratischen Bezirksamtes für den 4./5. Bezirk nicht eingehalten wurden: 1) Bescheid vom 14.5.1982, MBA 4/5 - BA 36.387/1/82: a) Auflage Nr 5, wonach brennbares Verpackungsmaterial bis zur Abholung nur im Lag... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 29.10.1998

RS UVS Wien 1998/10/29 04/G/35/586/97

Rechtssatz: Die Nichtvorlage einer Prüfbescheinigung gemäß § 82b Abs 1 GewO 1994 gegenüber dem die Überprüfung vornehmenden Amtsorgan stellt eine Verwaltungsübertretung nach § 368 Z 14 iVm § 82b Abs 3 GewO 1994 und nicht nach § 338 Abs 2 GewO 1994 iVm § 367 Z 26 GewO 1994 dar, ergibt sich doch aus der im § 82b Abs 3 GewO 1994 ausdrücklich normierten Verpflichtung zur "Aufbewahrung" der in Rede stehenden Prüfbescheinigung in Verbindung mit dem in den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsv... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 29.10.1998

RS UVS Kärnten 1998/10/28 KUVS-1008/1/98

Rechtssatz: Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug an einem Markttag um 6.15 Uhr im Markgebiet von A auf einem Marktstandplatz abstellt, obwohl im Bereich der Stadt A auf allen Märkten und Gelegenheitsmärkten während der Marktzeiten, das ist von 6.00 Uhr bis 13.00 Uhr, das Fahren mit Fahrzeugen aller Art sowie das Halten und Parken verboten ist, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.10.1998

TE UVS Wien 1998/10/27 04/G/33/686/98

Begründung: 1. Das im
Spruch: zitierte Straferkenntnis enthält folgende Tatanlastung: "Sie haben im unbefugten Gastgewerbefilialbetrieb in der Betriebsart eines Eissalons in Wien, K-platz, (Hauptbetrieb in Wien, W-straße), am 14.05.1998 von 16:45 Uhr bis 17:25 Uhr der Verpflichtung, mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke nach Maßgabe der Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes besonders zu kennzeichnen, nicht entsprochen, da weder eine Getränkekarte noch ein entsprech... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 27.10.1998

RS UVS Wien 1998/10/27 04/G/33/686/98

Rechtssatz: Die Vorschriften des § 150 GewO 1994 können nur dann zur Anwendung kommen, wenn der Gastgewerbetreibende alkoholische Getränke ausschenkt und/oder solche Getränke in unverschlossenen Gefäßen verkauft. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 27.10.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/10/23 VwSen-221466/27/Ga/Fb

Rechtssatz: Aus welchen Gründen die belangte Behörde vorliegend von zwei selbständigen, unabhängig voneinander der Genehmigungspflicht unterliegenden Betriebsanlagen ausgegangen ist, kann aus der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses nicht nachvollzogen werden. Zu beiden Fakten geht die belangte Behörde, vom Berufungswerber nicht in Abrede gestellt, allein von der Ausübung des Handelsgewerbes aus; also dienten beide in Rede stehenden Einrichtungen (Werkstätte und Abstellplatz) de... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 23.10.1998

RS UVS Kärnten 1998/10/21 KUVS-1305/1/98

Rechtssatz: Wer als handelsrechtliche Geschäftsführerin als Betreiberin einer Bar Gästen ein weiteres Verweilen in den Betriebsräumen bzw in den allfälligen sonstigen Betriebsflächen nach Eintritt der Sperrzeit mit 2.00 Uhr bis gegen 4.30 Uhr gestattet, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.10.1998

RS UVS Kärnten 1998/10/06 KUVS-1038/9/98

Rechtssatz: Zur Erfüllung des Tatbestandes nach § 152 Abs 3 GewO genügt es, daß Gäste den Gastgewerbebetrieb in Anspruch nehmen und sei es auch nur durch Aufenthalt in den Betriebsräumen bzw auf sonstigen Betriebsflächen. Ein Gastgewerbetreibender, der eine solche Inanspruchnahme nicht unterbindet, hält den Gastgewerbebetrieb nicht geschlossen. Eine "Bewirtung" der Gäste ist nicht Voraussetzung für die Verwirklichung dieses Tatbestandes (VwGH 18.10.1994, Zl. 93/04/0197; 26.6.1984, Zl. 84/0... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.10.1998

TE UVS Burgenland 1998/09/29 15/02/98041

Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet:   Sie haben am 21 12 1997 im Lokal        in           , Betriebsart Bar, die mit Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 16 12 1996, LGBl Nr 79/1996, festgelegte Sperrstunde von 4 00 Uhr nicht eingehalten, da um 5 00 Uhr Getränke an die etwa 80 bis 100 Gäste verabreicht wurden.   Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 368 Z 9 GewO 1994 iVm § 1 (2) lit b der Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 29.09.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/07/20 VwSen-221562/2/Kl/Ka

Rechtssatz: Gemäß § 359b Abs.1 Z2 GewO 1994 hat die Behörde mit Bescheid die Beschaffenheit der Anlage festzustellen und erforderlichenfalls Aufträge zum Schutz der gemäß § 74 Abs.2 wahrzunehmenden Interessen zu erteilen, wenn sich aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen (§ 353) ergibt, daß das Ausmaß der der Betriebsanlage zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und sonstigen Betriebsflächen insgesamt nicht mehr als 300 m2 beträgt, die elektrische Anschlußleistung der zur Verwendu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 20.07.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/07/20 VwSen-221489/2/Kl/Ka

Rechtssatz: Betriebszeitenbeschränkung nach § 148 Gewerbeordnung 1994. § 359b Abs1 Z2 GewO 1994: Die Betriebszeitenbeschränkung ist Umfang der Gewerbeberechtigung. Eine Überschreitung der Betriebszeiten ist eine Überschreitung der Betriebsanlagengenehmigung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 20.07.1998

TE UVS Wien 1998/06/10 04/G/21/217/98

Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde der Beschuldigten wie folgt zur Last gelegt: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der D-gesmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Gastgewerbetreibender im Gastgewerbebetrieb in der Betriebsart eines Gasthauses (Pizzeria) in Wien, W-gasse, am 07.01.1998, um 18.30 Uhr zwar der Verpflichtung mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem nicht höheren Preis auszuschenken als das am billigsten angebot... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 10.06.1998

RS UVS Wien 1998/06/10 04/G/21/217/98

Rechtssatz: Aus dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 150 Abs 1 GewO 1994 ergibt sich, daß die zwei Sorten kalter, nichtalkoholischer Getränke, die zu einem nicht höheren Preis ausgeschenkt werden, als das am billigsten angebotene kalte alkoholische Getränk nach Maßgabe der Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes besonders zu kennzeichnen sind. Eine besondere Kennzeichnung kann nun beispielsweise durch Unterstreichen oder durch Versehen mit einem Stern erfolgen, weitere Möglichkeit... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 10.06.1998

TE UVS Wien 1998/02/10 04/G/33/64/98

Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgende Tatanlastung: "Sie haben als gewerberechtliche Geschäftsführerin der S-Gesellschaft mbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Inhaber der für den Kleinhandel von Waren bestimmten Betriebseinrichtung in Wien, K-Ring, am 10.9.1996 um 22:00 Uhr, nach der gesetzlichen Sperrstunde, welche mit 19.30 Uhr festgesetzt ist, die Verkaufsstelle nicht geschlossen gehalten und somit die Öffnungszeit überschritten hat." 2. Ohne auf di... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 10.02.1998

RS UVS Wien 1998/02/10 04/G/33/64/98

Rechtssatz: Um die dem Tatvorwurf zugrundeliegende Annahme, daß für die zum "Kleinhandel von Waren bestimmte Betriebseinrichtung" eine gesetzliche "Sperrstunde" von 19.30 Uhr "festgesetzt ist" (und daß der oben zitierten Bestimmung des § 2 Abs 1 ÖffnungszeitenG 1991 zuwidergehandelt worden sein soll), nachvollziehen zu können, hätte es bei der Tatumschreibung einer konkreten Angabe der Art des Gewerbebetriebes (hier: Kleinhandel mit Textilwaren) bedurft; nur bei einer solchen konkreten Bez... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 10.02.1998

TE UVS Wien 1998/02/09 04/G/34/914/96

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer (§ 370 Abs 2 GewO 1994) der P-Vertriebsgesellschaft mbH, Sitz: K, zu verantworten, daß diese in der Betriebsanlage in Wien, B-Straße ident G-Straße (weitere Betriebsstätte, (Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973, eingeschränkt auf den Kleinhandel) in der Zeit vom 8.2.1996 bis 6.8.1996 die entlang der östlichen Grundgrenze bestehende Mauer entgegen der Beschre... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 09.02.1998

RS UVS Wien 1998/02/09 04/G/34/914/96

Rechtssatz: Der gegenständlichen Bestrafung liegt die spruchgemäße Abweichung des baulichen Zustandes der Betriebsanlage (Nichterrichtung bzw Nichterhöhung einer Schallschutzwand, die der Abschirmung der hinter der Mauer gelegenen Liegenschaften vor dem von der gegenständlichen Betriebsanlage, insbesondere von deren Kundenparkplatz, herrührenden Lärm dient) von jenem Zustand zugrunde, wie er in der Betriebsbeschreibung des Genehmigungsbescheides als Projektsbestandteil beschrieben worden i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 09.02.1998

TE UVS Wien 1998/02/05 04/G/21/301/97

Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk, vom 20.3.1997, Zl MBA 22 - S 14189/96, hat folgenden
Spruch: "Sie haben vom 29.8.1996 bis 10.2.1997 in Wien, E-Straße, das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Gasthauses ausgeübt, ohne im Besitz einer entsprechenden Gewerbeberechtigung zu sein. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994. Wegen dieser Verwaltungsübertretung wird über Sie fol... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 05.02.1998

RS UVS Wien 1998/02/05 04/G/21/301/97

Rechtssatz: Der Tatbestand der unbefugten Gewerbeausübung setzt das Fehlen jeglicher Befugnis zur Ausübung dieses Gewerbes voraus. Verfügt ein Gewerbetreibender über eine Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Gastgewerbes in der Betriebsart eines Buffets und betreibt er an einem weiteren Standort ebenfalls ein Buffet, dann kann ihm daher keine Übertretung nach § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 zur Last gelegt werden, sondern allenfalls eine solche nach § 368 Z 1.10 leg cit, sollte die Anzeige b... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 05.02.1998

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