Entscheidungen zu § 368 GewO 1994

Unabhängige Verwaltungssenate

107 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 107

RS UVS Oberösterreich 1998/11/24 VwSen-221542/7/Kl/Rd

Rechtssatz: §§ 145 und 146 Gewerbeordnung 1994: Betriebsart: Doppelverwendung des Lokales unzulässig; Ausübung des Gastgewerbes entgegen der gemeldeten Betriebsart ist keine unbefugte Gewerbeausübung (§ 366 Abs1 Z1 leg.cit.) sondern Delikt nach § 368 Z14, sofern die Gewerbeberechtigung nach § 142 Gewerbeordnung 1994 eingehalten wird. Anmeldung und Genehmigung der Betriebsanlage und langjährige Duldung der Mischverwendung durch die Behörde wirkt gemäß § 5 Abs1 letzter Satz VStG entlastend, ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.11.1998

RS UVS Kärnten 1998/11/10 KUVS-1032/3/98

Rechtssatz: Durch das Anbringen des Firmenstempels mit der Aufschrift "Zielpunkt" am behördlichen Revisionsbericht wurde dieser Stempel im Geschäftsverkehr benutzt; da im verwendeten Firmenstempel nicht die Geschäftsbezeichnung der im Firmenbuch eingetragenen GesmbH aufscheint, liegt ein Verstoß gegen die Gebotsnorm des § 63 Gewerbeordnung 1994 vor. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.11.1998

TE UVS Wien 1998/10/29 04/G/35/586/97

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als gewerberechtlicher Filialgeschäftsführer der B-AG mit dem Sitz in N zu verantworten, daß am 18.6.1997 in der Betriebsanlage in Wien, P-gasse, I) folgende Auflagen in rechtskräftigen Bescheiden des Magistratischen Bezirksamtes für den 4./5. Bezirk nicht eingehalten wurden: 1) Bescheid vom 14.5.1982, MBA 4/5 - BA 36.387/1/82: a) Auflage Nr 5, wonach brennbares Verpackungsmaterial bis zur Abholung nur im Lag... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 29.10.1998

RS UVS Wien 1998/10/29 04/G/35/586/97

Rechtssatz: Die Nichtvorlage einer Prüfbescheinigung gemäß § 82b Abs 1 GewO 1994 gegenüber dem die Überprüfung vornehmenden Amtsorgan stellt eine Verwaltungsübertretung nach § 368 Z 14 iVm § 82b Abs 3 GewO 1994 und nicht nach § 338 Abs 2 GewO 1994 iVm § 367 Z 26 GewO 1994 dar, ergibt sich doch aus der im § 82b Abs 3 GewO 1994 ausdrücklich normierten Verpflichtung zur "Aufbewahrung" der in Rede stehenden Prüfbescheinigung in Verbindung mit dem in den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsv... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 29.10.1998

RS UVS Kärnten 1998/10/28 KUVS-1008/1/98

Rechtssatz: Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug an einem Markttag um 6.15 Uhr im Markgebiet von A auf einem Marktstandplatz abstellt, obwohl im Bereich der Stadt A auf allen Märkten und Gelegenheitsmärkten während der Marktzeiten, das ist von 6.00 Uhr bis 13.00 Uhr, das Fahren mit Fahrzeugen aller Art sowie das Halten und Parken verboten ist, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.10.1998

TE UVS Wien 1998/10/27 04/G/33/686/98

Begründung: 1. Das im
Spruch: zitierte Straferkenntnis enthält folgende Tatanlastung: "Sie haben im unbefugten Gastgewerbefilialbetrieb in der Betriebsart eines Eissalons in Wien, K-platz, (Hauptbetrieb in Wien, W-straße), am 14.05.1998 von 16:45 Uhr bis 17:25 Uhr der Verpflichtung, mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke nach Maßgabe der Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes besonders zu kennzeichnen, nicht entsprochen, da weder eine Getränkekarte noch ein entsprech... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 27.10.1998

RS UVS Wien 1998/10/27 04/G/33/686/98

Rechtssatz: Die Vorschriften des § 150 GewO 1994 können nur dann zur Anwendung kommen, wenn der Gastgewerbetreibende alkoholische Getränke ausschenkt und/oder solche Getränke in unverschlossenen Gefäßen verkauft. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 27.10.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/10/23 VwSen-221466/27/Ga/Fb

Rechtssatz: Aus welchen Gründen die belangte Behörde vorliegend von zwei selbständigen, unabhängig voneinander der Genehmigungspflicht unterliegenden Betriebsanlagen ausgegangen ist, kann aus der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses nicht nachvollzogen werden. Zu beiden Fakten geht die belangte Behörde, vom Berufungswerber nicht in Abrede gestellt, allein von der Ausübung des Handelsgewerbes aus; also dienten beide in Rede stehenden Einrichtungen (Werkstätte und Abstellplatz) de... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 23.10.1998

RS UVS Kärnten 1998/10/21 KUVS-1305/1/98

Rechtssatz: Wer als handelsrechtliche Geschäftsführerin als Betreiberin einer Bar Gästen ein weiteres Verweilen in den Betriebsräumen bzw in den allfälligen sonstigen Betriebsflächen nach Eintritt der Sperrzeit mit 2.00 Uhr bis gegen 4.30 Uhr gestattet, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.10.1998

RS UVS Kärnten 1998/10/06 KUVS-1038/9/98

Rechtssatz: Zur Erfüllung des Tatbestandes nach § 152 Abs 3 GewO genügt es, daß Gäste den Gastgewerbebetrieb in Anspruch nehmen und sei es auch nur durch Aufenthalt in den Betriebsräumen bzw auf sonstigen Betriebsflächen. Ein Gastgewerbetreibender, der eine solche Inanspruchnahme nicht unterbindet, hält den Gastgewerbebetrieb nicht geschlossen. Eine "Bewirtung" der Gäste ist nicht Voraussetzung für die Verwirklichung dieses Tatbestandes (VwGH 18.10.1994, Zl. 93/04/0197; 26.6.1984, Zl. 84/0... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.10.1998

TE UVS Burgenland 1998/09/29 15/02/98041

Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet:   Sie haben am 21 12 1997 im Lokal        in           , Betriebsart Bar, die mit Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 16 12 1996, LGBl Nr 79/1996, festgelegte Sperrstunde von 4 00 Uhr nicht eingehalten, da um 5 00 Uhr Getränke an die etwa 80 bis 100 Gäste verabreicht wurden.   Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 368 Z 9 GewO 1994 iVm § 1 (2) lit b der Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 29.09.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/07/20 VwSen-221489/2/Kl/Ka

Rechtssatz: Betriebszeitenbeschränkung nach § 148 Gewerbeordnung 1994. § 359b Abs1 Z2 GewO 1994: Die Betriebszeitenbeschränkung ist Umfang der Gewerbeberechtigung. Eine Überschreitung der Betriebszeiten ist eine Überschreitung der Betriebsanlagengenehmigung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 20.07.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/07/20 VwSen-221562/2/Kl/Ka

Rechtssatz: Gemäß § 359b Abs.1 Z2 GewO 1994 hat die Behörde mit Bescheid die Beschaffenheit der Anlage festzustellen und erforderlichenfalls Aufträge zum Schutz der gemäß § 74 Abs.2 wahrzunehmenden Interessen zu erteilen, wenn sich aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen (§ 353) ergibt, daß das Ausmaß der der Betriebsanlage zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und sonstigen Betriebsflächen insgesamt nicht mehr als 300 m2 beträgt, die elektrische Anschlußleistung der zur Verwendu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 20.07.1998

TE UVS Wien 1998/06/10 04/G/21/217/98

Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde der Beschuldigten wie folgt zur Last gelegt: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der D-gesmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Gastgewerbetreibender im Gastgewerbebetrieb in der Betriebsart eines Gasthauses (Pizzeria) in Wien, W-gasse, am 07.01.1998, um 18.30 Uhr zwar der Verpflichtung mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem nicht höheren Preis auszuschenken als das am billigsten angebot... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 10.06.1998

RS UVS Wien 1998/06/10 04/G/21/217/98

Rechtssatz: Aus dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 150 Abs 1 GewO 1994 ergibt sich, daß die zwei Sorten kalter, nichtalkoholischer Getränke, die zu einem nicht höheren Preis ausgeschenkt werden, als das am billigsten angebotene kalte alkoholische Getränk nach Maßgabe der Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes besonders zu kennzeichnen sind. Eine besondere Kennzeichnung kann nun beispielsweise durch Unterstreichen oder durch Versehen mit einem Stern erfolgen, weitere Möglichkeit... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 10.06.1998

TE UVS Wien 1998/02/10 04/G/33/64/98

Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgende Tatanlastung: "Sie haben als gewerberechtliche Geschäftsführerin der S-Gesellschaft mbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Inhaber der für den Kleinhandel von Waren bestimmten Betriebseinrichtung in Wien, K-Ring, am 10.9.1996 um 22:00 Uhr, nach der gesetzlichen Sperrstunde, welche mit 19.30 Uhr festgesetzt ist, die Verkaufsstelle nicht geschlossen gehalten und somit die Öffnungszeit überschritten hat." 2. Ohne auf di... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 10.02.1998

RS UVS Wien 1998/02/10 04/G/33/64/98

Rechtssatz: Um die dem Tatvorwurf zugrundeliegende Annahme, daß für die zum "Kleinhandel von Waren bestimmte Betriebseinrichtung" eine gesetzliche "Sperrstunde" von 19.30 Uhr "festgesetzt ist" (und daß der oben zitierten Bestimmung des § 2 Abs 1 ÖffnungszeitenG 1991 zuwidergehandelt worden sein soll), nachvollziehen zu können, hätte es bei der Tatumschreibung einer konkreten Angabe der Art des Gewerbebetriebes (hier: Kleinhandel mit Textilwaren) bedurft; nur bei einer solchen konkreten Bez... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 10.02.1998

TE UVS Wien 1998/02/09 04/G/34/914/96

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer (§ 370 Abs 2 GewO 1994) der P-Vertriebsgesellschaft mbH, Sitz: K, zu verantworten, daß diese in der Betriebsanlage in Wien, B-Straße ident G-Straße (weitere Betriebsstätte, (Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973, eingeschränkt auf den Kleinhandel) in der Zeit vom 8.2.1996 bis 6.8.1996 die entlang der östlichen Grundgrenze bestehende Mauer entgegen der Beschre... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 09.02.1998

RS UVS Wien 1998/02/09 04/G/34/914/96

Rechtssatz: Der gegenständlichen Bestrafung liegt die spruchgemäße Abweichung des baulichen Zustandes der Betriebsanlage (Nichterrichtung bzw Nichterhöhung einer Schallschutzwand, die der Abschirmung der hinter der Mauer gelegenen Liegenschaften vor dem von der gegenständlichen Betriebsanlage, insbesondere von deren Kundenparkplatz, herrührenden Lärm dient) von jenem Zustand zugrunde, wie er in der Betriebsbeschreibung des Genehmigungsbescheides als Projektsbestandteil beschrieben worden i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 09.02.1998

TE UVS Wien 1998/02/05 04/G/21/301/97

Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk, vom 20.3.1997, Zl MBA 22 - S 14189/96, hat folgenden
Spruch: "Sie haben vom 29.8.1996 bis 10.2.1997 in Wien, E-Straße, das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Gasthauses ausgeübt, ohne im Besitz einer entsprechenden Gewerbeberechtigung zu sein. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994. Wegen dieser Verwaltungsübertretung wird über Sie fol... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 05.02.1998

RS UVS Wien 1998/02/05 04/G/21/301/97

Rechtssatz: Der Tatbestand der unbefugten Gewerbeausübung setzt das Fehlen jeglicher Befugnis zur Ausübung dieses Gewerbes voraus. Verfügt ein Gewerbetreibender über eine Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Gastgewerbes in der Betriebsart eines Buffets und betreibt er an einem weiteren Standort ebenfalls ein Buffet, dann kann ihm daher keine Übertretung nach § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 zur Last gelegt werden, sondern allenfalls eine solche nach § 368 Z 1.10 leg cit, sollte die Anzeige b... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 05.02.1998

TE UVS Wien 1998/01/20 04/G/35/40/97

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis vom 12.12.1996 enthält folgende Tatanlastung: "Sie haben es als Gastgewerbetreibender zumindest am 21.01.1996 um 01:00 Uhr und am 3.2.1996 um 00.20 Uhr in Wien, K-straße unterlassen, an geeigneter Stelle der Betriebsräume einen Anschlag anzubringen, auf dem deutlich lesbar auf das Verbot zur Ausschank von alkoholischen Getränken an Jugendliche hingewiesen wird." Der Berufungswerber habe dadurch § 368 Z 14 iVm § 151 Z 3 GewO 1994 verletzt, wesweg... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 20.01.1998

RS UVS Wien 1998/01/20 04/G/35/40/97

Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 151 Abs 1 und 3 GewO 1994 geben lediglich den Rahmen vor, der durch die einzelnen landesgesetzlichen Jugendschutzvorschriften (einschießlich der Schutzvorschriften für "Kinder", vgl VwGH 23.5.1980, 3106/78; für Wien: § 16 Abs 1 und 2 Wr Jugendschutzgesetz 1985) aufzufüllen ist. Die Spruchfassung eines Straferkenntnisses nach § 368 Z 14 iVm § 151 Abs 3 GewO 1994, die das jeweilige landesgesetzliche Verbot nicht wörtlich zitiert, sondern diesbezüglich ledig... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 20.01.1998

TE UVS Wien 1997/09/04 04/G/21/334/97

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als § 9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der T-GmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft, welche in Wien, R-straße zur Ausübung des Gewerbes "Wechselstuben" berechtigt ist, nach dem am 28.03.1996 erfolgten Ausscheiden des letzten gewerberechtlichen Geschäftsführers vom 29.09.1996 bis 11.11.1996 das Wechselstubengewerbe weiterhin ausgeübt hat, obwohl ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 04.09.1997

RS UVS Wien 1997/09/04 04/G/21/334/97

Rechtssatz: Wird nach Ausscheiden des gewerberechtlichen Geschäftsführers ein bewilligungspflichtiges Gewerbe weiterhin ausgeübt, obwohl nach dem Ausscheiden des gewerberechtlichen Geschäftsführers kein neuer gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt und genehmigt wurde, ist dieses Verhalten nicht nach § 368 Z 2 GewO 1994 zu bestrafen, sondern nach § 367 Z 2 GewO 1994. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 04.09.1997

TE UVS Wien 1997/07/17 04/G/33/264/97

Begründung: 1. Das obzitierte Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben es als gewerberechtliche Geschäftsführerin der K-OHG zu verantworten, daß es diese Gesellschaft in der Zeit von 1.1.1994 bis 26.6.1996 unterlassen hat, die genehmigte Betriebsanlage regelmäßig wiederkehrend prüfen zu lassen, ob sie dem Genehmigungsbescheid und den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht, wobei sich die Prüfung erforderlichenfalls auch darauf zu erstrecken ha... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 17.07.1997

RS UVS Wien 1997/07/17 04/G/33/264/97

Rechtssatz: Eine Tatumschreibung "die genehmigte Betriebsanlage regelmäßig wiederkehrend prüfen zu lassen, ob sie dem Genehmigungsbescheid und den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht" gibt inhaltlich nur einen Teil des Wortlautes des § 82b Abs 1 GewO 1994 wieder, ohne daß konkretisiert wird, von welchem Genehmigungsbescheid bzw von welchen sonstigen für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften die Behörde ausgegangen ist. Eine diesbezüglich... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 17.07.1997

TE UVS Wien 1997/04/28 04/G/21/162/97

Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk, vom 24.2.1997, Zl MBA 23 - S 5717/96, hat folgenden
Spruch: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der H-Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 12.4.1996 in Wien, R-Straße 1.) entgegen Auflagepunkt 10.) des Bescheides vom 25.5.1994, Zl MBA 23/-Ba 2147/92, wonach um den Lagerplatz eine Brandschutzzone von mindestens 5 m einzurichte... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 28.04.1997

TE UVS Wien 1997/04/04 04/G/21/656/96

Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, vom 23.8.1996, Zl MBA 2 - S 7518/96, hat folgenden
Spruch: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer der M-KEG zu verantworten, daß diese Gesellschaft 1) am 17.06.1996 um 02:30 Uhr und 2) am 14.07.1996 um 02:40 Uhr bei Betrieb des Gastgewerbes in der Betriebsart eines Restaurants in Wien, S-gasse offengehalten und somit die gesetzliche Sperrstunde, die mit 02:00 Uhr festges... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 04.04.1997

RS UVS Wien 1997/04/04 04/G/21/656/96

Rechtssatz: Eine bloße Vereinbarung zwischen dem gewerberechtlichen Geschäftsführer und dem persönlich haftenden Gesellschafter einer KEG, wonach bei Verzug mit Entgeltszahlungen durch die KEG die Befugnis/Verpflichtung zur gewerberechtlichen Geschäftsführung sofort endet, befreit den gewerberechtlichen Geschäftsführer beim Eintritt des Verzuges der Entgeltzahlungen nicht automatisch von seiner strafrechtlichen Verantwortung, sondern bedarf es dazu seines tatsächlichen Ausscheidens als gew... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 04.04.1997

Entscheidungen 31-60 von 107

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten