RS UVS Wien 1997/03/06 04/G/21/1009/96

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Veröffentlicht am 06.03.1997
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Auch gebrauchte Fischverpackungsbehältnisse aus Styropor, in welchen sich Fischreste, nämlich Fischschuppen und Fischflossen befinden, stellen einen auf dem Markt anfallenden Abfall dar. Durch die Lagerung auf der Marktfläche erfolgt somit eine Verunreinigung iSd Marktordnung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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