1 Die revisionswerbende Partei betreibt im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen (vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde) das Gastgewerbe in der Betriebsart „Gasthaus“ mit der Berechtigung gemäß § 111 Abs. 1 Z 2 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) (Gewerbeberechtigung für die Verabreichung von Speisen jeder Art und den Ausschank von Getränken). Die revisionswerbende Partei betreibt im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft F... mehr lesen...
Index: L94002 Sonstiges Gesundheitsrecht Kärnten50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19 BH Feldkirchen 2020/03/14EpidemieG 1950 §20EpidemieG 1950 §40 Abs1 litcGewO 1994 GewO 1994 §111 Abs1 Z1 GewO 1994 §2 Abs13 GewO 1994 § 111 heute GewO 1994 § 111 gültig ab 18.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist ge... mehr lesen...
Index: L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Oberösterreich50/01 Gewerbeordnung
Norm: BTypV OÖ 1997BTypV OÖ 2016 §1BTypV OÖ 2016 §2GewO 1994 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/05/0304 B 26.02.2021Ra 2021/05/0020 B 18.02.2021
Rechtssatz: Der rechtlichen Beurteilung des LVwG, dass die GewO 1994 für die Baubehörde nicht als Maßstab für die Einordnung von Betrieb... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 21. November 2019 wurde über den Mitbeteiligten wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen § 367a iVm § 114 GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von Euro 700,00 verhängt. Er habe es als nach außen vertretungsbefugtes Organ eines näher bezeichneten Unternehmens zu vertreten, dass im Rahmen des von diesem betriebenen Gastgewerbes an namentlich bezeichnete Jugendliche Alkohol ausgeschenkt worden sei, obwohl diesen der Genuss von Al... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn (belangte Behörde) vom 2. November 2017 wurde dem Revisionswerber vorgehalten, er sei als gewerberechtlicher Geschäftsführer der K GmbH gemäß § 370 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) dafür verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, dass die K GmbH als Betreiberin einer näher umschriebenen Betriebsanlage der Aufforderung der belangten Behörde vom 11. September 2017, dieser die Prüfbescheinigung gemäß § 82b GewO ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 GewO 1994 §367 GewO 1994 §367a GewO 1994 §368 GewO 1994 §82b Abs1 GewO 1994 §82b Abs3 GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von 01.10.2018 bis 27.04.202... mehr lesen...
1 Wegen eines Verstoßes gegen die Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) verhängte die belangte Behörde über E K eine Verwaltungsstrafe, wogegen E K, vertreten durch den Revisionswerber, Beschwerde erhob. 2 Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Landesverwaltungsgericht Kärnten (Verwaltungsgericht) den Revisionswerber gemäß § 38 VwGVG iVm § 24 VStG und § 10 Abs. 3 AVG in diesem Beschwerdeverfahren nicht als Vertreter des Beschwerdeführers zugelassen und ausgesprochen, dass die Revi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §10 Abs3 EGVG Art3 Abs1 Z1GewO 1994 VwGG §30 Abs2 AVG § 10 heute AVG § 10 gültig ab 01.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 AVG § 10 gültig von 01.01.2012 bis 31.07.2018 zuletz... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, B-... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4GewO 1994Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1 VwGG §34 Abs1WettenG Wr 2016 §3WettenG Wr 2016 §4 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2... mehr lesen...
1 Am 20. April 2017 führte die belangte Behörde in einem von der revisionswerbenden Partei betriebenen Lokal eine Überprüfung nach dem Wiener Wettengesetz durch. Dabei habe der Verdacht bestanden, dass die revisionswerbende Partei die Tätigkeit der gewerbsmäßigen Vermittlung von Wettkundinnen und Wettkunden aus Anlass sportlicher Veranstaltungen an eine näher bezeichnete Buchmacherin ohne entsprechende Bewilligung ausübe bzw. zwei Wettterminals und einen Tresor als "sonstiges tech... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4GewO 1994Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1 VwGG §34 Abs1WettenG Wr 2016 §3WettenG Wr 2016 §4 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Tirol (LVwG) wurde dem Revisionswerber vorgeworfen, er habe § 114 GewO 1994 iVm § 18 Abs. 3 Tiroler Jugendgesetz verletzt, weil er es als Gewerbeinhaber des näher bezeichneten Gastgewerbes am näher bezeichneten Standort zu verantworten habe, dass am 17. März 2018 gegen 21:05 Uhr an drei näher genannte Jugendliche näher bezeichnete alkoholische Getränke ausgeschenkt worden seien, obwohl es untersagt sei, alkoholische G... mehr lesen...
Index: L46007 Jugendförderung Jugendschutz Tirol40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §114 GewO 1994 §367a JSchG Tir 1994 §18 VStG §5 Abs1 VStG §9 GewO 1994 § 114 heute GewO 1994 § 114 gültig ab 27.02.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2008 GewO 1994 § 114 g... mehr lesen...
1 Nach der unstrittigen Aktenlage fand der Magistrat der Stadt Wien (die revisionswerbende Partei) am 28. April 2017 im Rahmen einer behördlichen Überprüfung in einem Lokal in Wien sieben Wettannahmeterminals, drei Wettinfoterminals und einen Wettannahmeschalter vor. Der Niederschrift zu dieser Überprüfung folgend seien die erforderlichen Bewilligungen nach dem Wiener Wettengesetz nicht vorgelegen. Es wurde unter anderem verfügt, dass der Betrieb geschlossen wird. 2 Die revi... mehr lesen...
Index: L70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2; B-VG Art132 Abs2;GewO 1994;VwRallg;WettenG Wr 2016 §23; B-VG Art. 130 heute B-VG Art. 130 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 27. Juni 2017 wurde über die Revisionswerberin als verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Gewerbeinhaberin zu Spruchpunkt I. gemäß § 366 Abs. 1 Z 2 iVm § 74 Abs. 2 GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 6 Tage) und zu Spruchpunkt II. gemäß § 368 GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 6 Tage) verhängt. 2 Innerhalb offener Beschwerdefrist beantragte ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8; B-VG Art102 Abs1;GewO 1994; VwGG §47 Abs5; B-VG Art. 10 heute B-VG Art. 10 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 10 gültig von 01.01.2019 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4;GewO 1994;Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1; VwGG §34 Abs1;WettenG Wr 2016 §3;WettenG Wr 2016 §4; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 0... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisione... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4;GewO 1994;Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1;VwGG §34 Abs1;WettenG Wr 2016 §3;WettenG Wr 2016 §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/02/0067 Hinweis auf Stammrechtssa... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4;GewO 1994;Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1; VwGG §34 Abs1;WettenG Wr 2016 §3;WettenG Wr 2016 §4; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 0... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien (belangte Behörde) vom 27. Juni 2016 wurde der Antrag der Revisionswerberin auf marktbehördliche Bewilligung für die Errichtung eines transparenten Windschutzvorhanges abgewiesen. Die belangte Behörde verwies u.a. auf die negativen Stellungnahmen der Magistratsabteilungen (MA) 36 (Gewerbetechnik), 37 (Baupolizei) und 59 (Marktservice), zu denen der Revisionswerberin Parteiengehör eingeräumt worden sei. 2 Mit dem angefochtenen Erk... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL71069 Marktordnungen WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien50/01 Gewerbeordnung
Norm: BauO Wr §62a Abs1 Z8;GewO 1994;MO Wr 2006 §19 Z2;MO Wr 2006 §23 Abs1 Z1;MO Wr 2006 §6 lita;
Rechtssatz: Zwar handelt es sich bei der Wr MO 2006 um eine ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (im Folgenden: LH) vom 24. September 2014 wurde dem Revisionswerber gemäß § 25a Abs. 6 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) die mit den Bescheiden vom 15. Juni 1998 und vom 19. Jänner 1999 erteilte Genehmigung zum Sammeln und Behandeln von gefährlichen Abfällen entzogen. 1 Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (im Folgenden: LH) vom 24. September 2014 wurde dem Revisionswerber gemäß Paragraph 25 a, A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3; AWG 2002 §25a Abs3 Z2;BVG Nachhaltigkeit Tierschutz Umweltschutz;BVG Umfassender Umweltschutz;GewO 1994;VwRallg;WRG 1959; AWG 2002 § 25a heute AWG 2002 § 25a gültig ab 01.08.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AbfallbilanzV 2009 §2;AbfallbilanzV 2009 §8 Abs3; AWG 2002 §17; AWG 2002 §21 Abs3; AWG 2002 §22;BVG Nachhaltigkeit Tierschutz Umweltschutz;GewO 1994;WRG 1959; AWG 2002 § 17 heute AWG 2002 § 17 gültig ab 11.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2021 ... mehr lesen...