RS Vwgh 2020/4/15 Ra 2020/04/0039

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Veröffentlicht am 15.04.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §10 Abs3
EGVG Art3 Abs1 Z1
GewO 1994
VwGG §30 Abs2

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Nichtzulassung eines Vertreters gemäß § 10 Abs. 3 AVG in einem Verwaltungsstrafverfahren nach der GewO - Mit dem angefochtenen Beschluss wurde die Nichtzulassung des bevollmächtigten Revisionswerbers ausgesprochen, womit dessen Vertretungsbefugnis in dem Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht ex nunc beendet ist und der Beschluss die Wirkung hat, dass ab diesem Zeitpunkt der Revisionswerber für den Beschwerdeführer nicht mehr als Bevollmächtigter in diesem Verfahren tätig werden durfte. Der angefochtene Beschluss ist insoweit einem Vollzug zugänglich (vgl. VwGH 26.11.2010, AW 2010/06/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020040039.L01

Im RIS seit

29.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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