Begründung: Mit Kaufvertrag vom 11. 11. 1998 einigten sich der Verkäufer Thomas B***** als Eigentümer der Liegenschaft EZ 39 GB***** und die Antragstellerin als Käuferin und Eigentümerin der Liegenschaft EZ 20 GB***** über die Veräußerung der bisher Thomas B***** als Eigentümer der Liegenschaft EZ 39 an den Grundstücken Nr 74 und 323 der EZ 73, die im Alleineigentum der Gemeinde R***** steht, zustehenden Holz- und Streunutzungsrechte. Es wurde vereinbart, daß die Antragstellerin... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner am 6. 7. 1994 erhobenen Klage von der Beklagten S 561.782,-- sA (Kündigungsentschädigung, anteilige Sonderzahlungen, Abfertigung, Urlaubsentschädigung, rückständige Gehälter). Er sei als Angestellter und Geschäftsführer für die Beklagte tätig gewesen. Da er für die Monate Jänner bis März 1994 kein Gehalt ausgezahlt erhalten habe, habe er sein Dienstverhältnis durch vorzeitigen Austritt beendet. Nachträglich habe er erfahren, daß er entla... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank stellte mit Kreditvertrag vom 6. 9./18. 9. 1990 der R***** GmbH und Gernot F. S*****, Robert M. R***** und Bertram H***** einen Kredit von S 350.000 auf Kontonummer 6-882.618-2 zur Verfügung. Eine Verzinsung von 9,25 % p. a. kontokorrentmäßig und Verzugszinsen von 4,5 % wurden vereinbart; die klagende Partei war berechtigt, die vereinbarten Kreditkonditionen in dem Ausmaß abzuändern, als sich die Verhältnisse auf dem Geld-, Kredit- bzw Kapitalmarkt ... mehr lesen...
Begründung: Andreas P***** und BirgitP***** (die Zweitantragstellerin) sind zu je 47/13318 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****; mit diesen Anteilen ist Ehegattenwohnungseigentum am Objekt W 28 verbunden. Die Anteile sind mit mehreren Pfandrechten belastet, darunter zu CLNR 67 und 38 mit Höchstbetragshypotheken der S***** für S 325.000,-- und S 260.000,--. Es sind dies die Anteilsbelastungen mit den schlechtesten Rängen. Der Masseverwalter im Schuldenregulierungsve... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller veräußerte mit Kaufvertrag vom 17. 12. 1996 aus seinen Liegenschaften EZ 5, 6 und 7 GB ***** gemäß der Vermessungsurkunde des Dipl. Ing. M***** a) die Trennstücke 1, 5, 6 und 7 (insgesamt 346 m2) dem Rudolf und dem Herbert H*****, den jeweiligen Hälfteeigentümern der Liegenschaft EZ ***** und b) die Trennstücke 8 und 9 (insgesamt 222 m2) dem Karl und der Stefanie H*****, den jeweiligen Hälfteeigentümern der Liegenschaft ***** desselben Grundbuch... mehr lesen...
Norm: GBG §27GBG §52GBG §94 Abs1 Z4 EWEG idF 3.WÄG §17 Abs2WEG 2002 §19
Rechtssatz: Für die Ersichtlichmachung von Name und Anschrift des Verwalters ist die Vorlage eines den Bestellungsbeschluss beurkundenden Schriftstückes erforderlich, das - mangels besonderer Vorschriften - nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 27 und 52 GBG zu beurteilen ist. § 27 Abs 1 GBG ist dabei einschränkend auszulegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z3 DWEG idF 3.WÄG §17 Abs2WEG 2002 §19WEG 2002 §32 Abs2
Rechtssatz: Die für den Grundbuchsantrag erforderliche Urkunde muss entnehmen lassen, dass im Rahmen einer Beschlussfassung durch die Miteigentümergemeinschaft die Mehrheit für die Verwalterbestellung stimmte, ohne dass aber darin alle Einzelheiten der für das Zustandekommen eines gültigen Beschlusses vorzunehmenden Schritte angeführt oder gar mit der sonst für das Grund... mehr lesen...
Begründung: Zu TZ 4790/97 des Erstgerichtes war ob der im
Kopf: dieser Entscheidung angeführten Liegenschaft die grundbücherliche Ersichtlichmachung der Zweitantragstellerin als Verwalterin auf Grund des in Urschrift vorgelegten Bestellungsbeschlusses vom 27.6.1997 (Protokoll über die Miteigentümerversammlung) bewilligt worden. Dieser (vom Rechtspfleger gefaßte) Bewilligungsbeschluß wurde über Rekurs einiger Miteigentümer vom Grundbuchsrichter (§ 11 Abs 3 RPflG mit Beschluß vo... mehr lesen...
Norm: Stmk.GVG §2 Abs3§30GBG §94 Abs1 Z3
Rechtssatz: Bleiben Zweifel im Sinne des § 2 Abs.3 Stmk.GVG, ist ein Bescheid der zuständigen Grundverkehrsbehörde zu erwirken und dem Grundbuchsgericht vorzulegen. Eine Bestätigung der Gemeinde reicht nicht aus. Sogenannte "Baulandbestätigungen" der Gemeinde sind keine Gesuchsbeilagen im Sinne des § 30 Stmk.GVG. Entscheidungstexte 4 R 550/97z ... mehr lesen...
Begründung: *****verkauften als grundbücherlich eingetragene Eigentümer der Liegenschaft EZ *****mit Kaufvertrag vom 12.9.1997 ihre Liegenschaft an die Rekurswerber. Der fernmündlich erhobene Einheitswert der Liegenschaft beträgt S 336.000,--. Diese Liegenschaft besteht nur aus dem Grundstück Nr.*****im Gesamtausmaß von 1299 m2, hievon entfallen nach den Katasterangaben auf Baufläche (Gebäude) 150 m2 und auf landwirtschaftlich genutzte Flächen 1149 m2. Unter Vorlage des Kauf... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte aufgrund des mit ihrem Ehegatten Dipl.Ing.Walter W*****, geboren am *****, abgeschlossenen Schenkungsvertrages, mit dem Dipl.Ing.Walter W***** als 546/7872 Eigentümer am Grundstück *****, EZ ***** Grundbuch *****, mit welchem Anteil das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 9 verbunden ist, der Antragstellerin die Hälfte des Grundanteils übertragen wollte, die Einverleibung des Eigentumsrechtes zur Hälfte (= 273/7872-tel Anteilen) für die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §428ABGB §943GBG §26 Abs1GBG §94 Abs1 Z3 D
Rechtssatz: Die von Ehegatten in einer nicht als Notariatsakt errichteten Schenkungsurkunde gewählte Formulierung, die von der Schenkung umfaßte Wohnung "als Ehewohnung zu bewohnen, zu besitzen, zu benützen und zu verwalten", läßt ausreichend deutlich erkennen, daß bereits Mitgewahrsam des Schenkers und der Beschenkten an den zu übertragenden Liegenschaftsanteilen besteht, sodaß eine Überga... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies dieses Eintragungsgesuch ab. Als einzigen Grund für seine Entscheidung gab es dabei an, daß die Zeichnungsberechtigung des beim Abschluß des gegenständlichen Kaufvertrags für die Zweitantragsgegnerin handelnden Landesparteiobmanns und Landeshauptmann- stellvertreters Dr.Michael A***** nicht ordnungsgemäß nachgewiesen worden sei. Seine Unterschrift "als Landesparteiobmann" sei zwar notariell beglaubigt, doch fehle es an einem Beleg, daß die Satzu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte am 3.5.1996 aufgrund des Übergabsvertrages vom 23.3./18.4.1995, des Teilungsplanes vom 20.2.1995, sowie der Bescheide des Vermessungsamtes Gmunden, des Marktgemeindeamtes B*****, der Bezirksgrundverkehrskommission, der Agrarbezirksbehörde und der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern in Linz A) in der EZ 105 (des Grundbuches ***** G*****) das Grundstück 47/2 zu teilen, das Teilgrundstück 1 und d... mehr lesen...
Begründung: Am 16.10.1996 begehrte der Antragsteller, ob der EZ ***** GB *****, BG Bad Aussee, auf Grund des Kauf-Anwartschaftsvertrages vom 14.11.1991, für ihn als Wohnungseigentumswerber die Anmerkung gemäß § 24a Abs 2 WEG zu bewilligen. Am 16.10.1996 begehrte der Antragsteller, ob der EZ ***** GB *****, BG Bad Aussee, auf Grund des Kauf-Anwartschaftsvertrages vom 14.11.1991, für ihn als Wohnungseigentumswerber die Anmerkung gemäß Paragraph 24 a, Absatz 2, WEG zu bewilligen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19GBG §76GBG §94 Abs1 Z4 EGBG §124
Rechtssatz: Liegt das Rekursinteresse ausschließlich beim Antragsteller selbst und legt dieser trotz Aufforderung für die Erledigung erforderliche, im Verfahren erster Instanz bereits vorhanden gewesene Urkunden nicht wieder vor, fehlt es zur zwangsweisen Durchsetzung einer solchen Wiedervorlage an der gesetzlichen Grundlage. Fehlt es an einer für eine Eintragung erforderlichen Urkunde (§ 94 Ab... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsteller, offenbar Geschwister, haben am 27.6. bzw 2.7.1996 einen Realteilungsvertrag über die ihnen je zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem 2143 m2 großen Baugrundstück 1030/1, abgeschlossen. Demnach soll der Erstantragsteller Alleineigentümer des 1612 m2 großen Grundstücks 1030/1 (neu), verbleibend in der EZ *****, werden, die Zweitantragstellerin Alleineigentümerin des 531 m2 großen Grundstücks 1030/3, das einer neu zu eröff... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z2 C
Rechtssatz: Für die Versagung der Eintragungsbewilligung genügt es, wenn die Beschränkung der Verfügungsfähigkeit aus beachtlichen Gründen anzunehmen ist (SZ 21/22). Dabei muss, weil dem Grundbuchsrichter beziehungsweise Rechtspfleger Beweisaufnahmen durch Zeugen, Sachverständige oder persönlicher Augenschein verwehrt sind, mit einer kursorischen Feststellung und Überprüfung der "Bedenken" im Sinne des § 94 Abs 1 Z 2 GBG... mehr lesen...
Begründung: Der auf den Zeitpunkt des Einlangens des gegenständlichen Eintragungsgesuches bezogene Grundbuchsstand (§ 93 GBG) weist Elisabeth S*****, geboren am 6.10.1911, als Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** aus, zu deren Gutsbestand ua das landwirtschaftlich genutzte Grundstück 528/2 gehört. Zu BLNR 1 lit g war unter TZ 1918/1996 die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters für die Liegenschaftseigentümerin angemerkt. Das diesbezügliche Sachwalterschaftsverfahre... mehr lesen...
Norm: GBG §87GBG §94 Abs1 F
Rechtssatz: Die Vorlage des Originals einer Urkunde ist auch dann erforderlich, wenn es aus Anlass eines früheren Antrages (hier: Verbücherung des Bestandvertrages) schon vorgelegt wurde und sich eine beglaubigte Abschrift in der Urkundensammlung befindet (GlU 5668). Der gegenteiligen, in GlU 10.012 vertretenen Meinung vermag der erkennende Senat nicht zu folgen, weil die dort gegebene
Begründung: - es müssten nicht a... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z2 C
Rechtssatz: Das die Eintragungsvoraussetzungen nach § 94 GBG überprüfende Gericht, also auch das Rekursgericht, kann Bedenken im Sinne des § 94 Abs 1 Z 2 GBG aus allen ihm (wie immer, auch amtlich) bekannt gewordenen Tatsachen ableiten, folglich auch angeregt durch an sich unzulässige Neuerungen im Rekurs jenes Buchberechtigten, gegen den sich die begehrte Eintragung richtet (so schon 5 Ob 2432/96z). ... mehr lesen...
Norm: Geo §582GBG §61 B4GBG §94 Abs1 Z1 B
Rechtssatz: Die Zusammenziehung der Anteile, die das B-Blatt übersichtlich gestalten soll (§ 582 GeO), ist für sich kein Hindernis, in Bezug auf einen der zusammengezogenen (alten) Anteile eine Streitanmerkung einzutragen. Da nicht der ganze (neue) Anteil betroffen ist, muss allerdings die Größe des Anteils, auf den sich die Streitanmerkung bezieht, angegeben werden (mit einer ausführlichen Darstellung ... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z3 D
Rechtssatz: Die bloße Behauptung der Abtretung der Wohnungseigentumseinräumung in der Urkunde - ohne urkundlichen Nachweis -, an deren Errichtung der Abtretende nicht beteiligt war, genügt nicht. Das gestellte Begehren (hier: die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 24a Abs 2 WEG 1975) erscheint daher durch den Inhalt der beigebrachten Urkunde nicht - zumindest nicht zweifelsfrei - begründet (§ 94 Abs 1... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z1 B
Rechtssatz: Kein Eintragungshindernis aus dem Grundbuchsstand liegt vor, wenn dem Grundbuchsgericht aus dem Grundbuch selbst - das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen steht gemäß § 3 Abs 1 GUG dem Hauptbuch rechtlich gleich - ersichtlich war, daß BLNR 10 infolge Zusammenziehung mit BLNR 9 in BLNR 30 aufgegangen ist (hier: es bestand nach dem Buchstand keine Unklarheit darüber, welche Miteigentumsanteile von der Stre... mehr lesen...