Begründung: Grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** ist Georg S*****, der die Liegenschaft in einem Notariatsakt vom 21. 3. 2002 an Waltraud S*****, geboren am 20. 12. 1941 schenkungsweise übertragen hat. Diese Schenkung wurde nicht verbüchert. Die Liegenschaft ist mit diversen Pfandrechten belastet. Für Waltraud S***** ist zu C-LNR 14 ein Belastungs- und Veräußerungsverbot einverleibt. Am 2. 12. 2005 schloss Waltraud S***** als Verkäuferin mit den Antragstellern eine... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist bücherliche Eigentümerin der agrargemeinschaftlichen Liegenschaft EZ *****, zu welcher u.a. das Grundstück Nr 2063/7, Baufläche, im Ausmaß von 1.107 m² gehört. Die Erstantragstellerin, „vertreten durch die unterzeichneten, vertretungsbefugten Organe", als Verkäuferin und der Zweitantragsteller sowie die Drittantragstellerin als Käufer schlossen am 2. 2. 2005 einen Kaufvertrag, wonach die Erstantragstellerin dem Zweitantragsteller und der Dritt... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 66 Grundbuch *****, bestehend aus der Bauparzelle 156. Dr. Karl Heinz M***** ist aufgrund des Kaufvertrages vom 28. 7. 1977 zu 5/1769-Anteilen grundbücherlicher Miteigentümer an der Liegenschaft EZ 1304 Grundbuch *****, bestehend aus den Grundstücken Nr 598 und 154. Mit seinen Anteilen ist Wohnungseigentum an G 46 verbunden. Heidi Adelheid B***** und Wolfgang Alfred S***** sind aufgrund des Kaufvertrages vom 14. 2.... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- und Zweitantragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, zu deren Gutsbestand unter anderem das landwirtschaftlich genutzte, direkt an den Attersee angrenzende Grundstück 74/1 gehört. Die Dritt- und Viertantragsteller sind Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, bestehend aus dem Grundstück 77/2. Diese Liegenschaft liegt nicht direkt am Attersee, sondern jenseits der an den Ufergrundstücken vorbeiführenden ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** bestehend aus dem GST-NR 281. Beim Erstgericht am 4. 6. 2004 zu TZ 6372/04 einlangend stellte die a***** Rechtsanwälte GmbH (FN 227092i) in Vertretung aller Antragsteller unter Berufung auf „Vollmacht gem. §§ 77 GBG und 30/2 ZPO" den Antrag auf Einverleibung eines Pfandrechts im Höchstbetrag von 2,405.000 Euro für die Sparkasse K*****, T***** Sparkasse *****, ob der Liegenschaft EZ *****. Als Grundlage für... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z3WEG 1975 §3WEG 2002 §9
Rechtssatz: Ab dem 1. Jänner 1997 hat die (erstmalige) Ermittlung der Nutzwerte ausschließlich durch Gutachten eines privaten Sachverständigen zu geschehen. Eine Nutzwertneufestsetzung hat durch das Gericht zu erfolgen. Eine jederzeitige und unbeschränkte Korrektur bereits aufgrund eines Privatsachverständigengutachtens eingetragener Nutzwerte allein durch Vorlage eines korrigierten Gutachtens widersp... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind die einzigen Miteigentümer einer Liegenschaft in V*****; mit ihren Anteilen ist das 2005 eingetragene Wohnungseigentum an diversen Wohnungen und Kfz-Stellplätzen verbunden. Am 26. 8. 2005 beantragten die Miteigentümer unter Vorlage des Nachtrages zum Wohnungseigentumsvertrag vom 5. 8. 2005 samt (korrigiertem) Nutzwertgutachten eines Sachverständigen für das Immobilienwesen vom 12. 7. 2005 und der Selbstberechnungserklärung vom 17. 8. 2005 die Beric... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer der im
Spruch: genannten Liegenschaftsanteile. Am 18. 4. 2005 schlossen der Erstantragsteller als Verkäufer und der Zweitantragsteller als Käufer über die in der Kaufvertragsurkunde angeführten Liegenschaftsanteile einen Kaufvertrag, der einen Gesamtkaufpreis für sämtliche Anteile von EUR 72.500 festsetzte und eine Aufsandungserklärung zugunsten des Käufers sowie dessen Erklärung enthielt, österreichischer Staatsbürge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1054GBG §26 Abs2GBG §94 Abs1
Rechtssatz: Bei Kaufverträgen, bei denen auf Verkäufer- und Käuferseite nur jeweils eine Person beteiligt ist, die zwei Liegenschaftsanteile um einen Pauschalpreis verkauft bzw kauft, steht eine mangelnde Bestimmtheit des Kaufpreises der Eintragung im Grundbuch nicht entgegen. Entscheidungstexte 5 Ob 5/06f Entscheidungstext OGH 24.01.2006 5 Ob... mehr lesen...
Begründung: Mag. Dr. Ingrid T***** ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****, zu welcher u.a. das Grundstück Nr 510/7, Benützungsart „Sonstige" (Straßenanlage), gehört. Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** - öffentliches Gut. Mag. Dr. Ingrid T***** und die Antragstellerin, vertreten durch den Bürgermeister sowie je ein Mitglied des Gemeindevorstands und des Gemeinderats, schlossen am 1. 12. 2004/14. 3. 2005/15. 6. 2005 einen... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser war verheiratet, seine Tochter aus erster Ehe ist ohne Hinterlassung von Nachkommen vorverstorben. In der letztwilligen Verfügung vom 23. 1. 1990 setzten sich der Erblasser und seine Frau wechselseitig zu Erben ein, für den Fall gleichzeitigen Versterbens bestimmten sie Bernhard F***** zu ihrem Alleinerben. Der Erblasser und seine Frau waren zu je 701/126100stel gemäß § 12 Abs 1 WEG verbundenen Anteilen Miteigentümer an einer Liegenschaft. Die Witwe entsch... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****, ist sub B-LNR 3 das Eigentumsrecht für den Erstantragsteller einverleibt. Die Antragsteller begehrten aufgrund des Dienstbarkeitsvertrags vom 12. Oktober 2004 mit Eintragungsgesuch vom selben Tag, die Einverleibung der Dienstbarkeit der Wohnung im Sinne des § 2 dieses Vertrags für die Zweitantragstellerin. Die Antragsteller begehrten aufgrund des Dienstbarkeitsvertrags vom 12. Oktober 2004 mit Eintragungsgesuch vom sel... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin Brigitte B*****, vertreten durch Mag. Michael Rudnigger, Rechtsanwalt in Wien, wegen Ersichtlichmachung des Verwalters in der *****, gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen ... mehr lesen...
Begründung: Die im
Spruch: ersichtlichen Liegenschaftsanteile stehen im Eigentum des Revisionsrekurswerbers. Am 31. 8. 2001 unterfertigte er in der Notariatskanzlei Dr. Helmut Eigner eine Urkunde, die mit „Kaufvertrag" überschrieben ist. Darin stellte er als Verkäufer an die Antragstellerin das Anbot, die Miteigentumsanteile zu verkaufen und zu übergeben. Die Antragstellerin war berechtigt, dieses Anbot bis 31. 12. 2004 anzunehmen, womit dann der nachfolgende Kaufvertrag rechtsverb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zutreffend wurde bereits erkannt, dass das Fehlen der Voraussetzungen des § 31 Abs 6 GBG (Vollmacht entweder für ein bestimmtes Geschäft oder nicht früher als drei Jahre vor dem Ansuchen um die Einverleibung ausgestellt) an sich eine Vormerkung des Eigentumsrechtes noch nicht unzulässig macht (5 Ob 316/00g). Zutreffend wurde bereits erkannt, dass das Fehlen der Voraussetzungen des Paragraph 31, Absatz 6, GBG (Vollmacht ... mehr lesen...
Begründung: Dem Eintragungsgesuch waren nicht nur die im
Spruch: angeführten Grundbuchsurkunden, sondern auch noch eine Geburtsurkunde des Alfred S*****, geb. 5. 5. 1964, eine Freilassungserklärung der Vorkaufsberechtigten Ingrid S***** und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen angeschlossen. Aus ihnen ergibt sich kein Eintragungshindernis. Das Erstgericht wies das aus dem
Spruch: ersichtliche Begehren ab. Es begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass aus den vo... mehr lesen...
Begründung: Gerhard und Jaroslava H***** sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Zu A2LNR 1a ist angemerkt "Stammsitzliegenschaft bezüglich eines 1/59 Anteilsrecht an den Liegenschaften EZ 63 und 101 ds KG, EZ 6 *****". Zu CLNR 1a ist ein Pfandrecht zugunsten der B***** Aktiengesellschaft mit einem Höchstbetrag von S 500.000 einverleibt. Mit Kaufvertrag vom 2. 3. 2002 verkauften Gerhard und Jaroslava H***** zum Kaufpreis von EUR 7.267,28 an Josef und Brig... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines (die sofortige Übergabe der Liegenschaft regelnden) Nachtrags vom 14. 12. 2000 zu einem am 30. 10. 1998 abgeschlossenen Übergabevertrag auf den Todesfall hat das Erstgericht auf Antrag des Übernehmers mit Beschluss vom 20. 1. 2004 (ua) die Einverleibung des Eigentumsrechts des Antragstellers an der übergebenen Liegenschaft sowie die Einverleibung eines von der Übernehmerin ausbedungenen Fruchtgenussrechts und Belastungs- und Veräußerungsverbots bewillig... mehr lesen...
Begründung: An den in Frage stehenden Liegenschaften hat der Antragsteller im Rang vor der von der Revisionsrekurswerberin erwirkten und auch bücherlich angemerkten einstweiligen Verfügung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots die Vormerkung seines Eigentumsrechts erlangt. Mit dem gegenständlichen außerordentlichen Revisionsrekurs sucht die Rechtsmittelwerberin, die Rechtfertigung und deren Folgen mit dem Argument, dass ihr die Liegenschaft nach einer bisher bloß obligatorisch... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- bis Fünftantragsgegner fassten am 28./29. 11. 2002 den am 13. 12. 2002 im Haus angeschlagenen Beschluss wie folgt: "1.) Wir fassen den Beschluss, die Hausverwaltung Dipl. Ing. Kurt D***** GmbH auch ab 1. 1. 2003 weiterhin als gemeinsamen Verwalter für 3 Jahre zu beauftragen bzw. als Verwalter zu bestellen. Herr Alireza A***** wird bevollmächtigt, einen Verwaltungvertrag namens der Wohnungseigentümergemeinschaft zu unterfertigen. 2.) Wir fassen daher den Besch... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der 1925 geborene und am 11. 11. 2002 verstorbene Andreas Georg H***** (im Folgenden Erblasser genannt) hinterließ neben seiner Ehefrau Barbara H***** die drei volljährigen Kinder Marianne H***** (früher K*****), Georg H***** und Andreas H***** (jun.). Der Erblasser war bis zu seinem Tod Alleineigentümer der EZ***** Grundbuch ***** N*****, auf dem das sog. Nebenhaus zum “K*****” errichtet ist. Das “K*****” (EZ***** Grundbuch ***** N*****) selbst hatte der Erbl... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem verfahrenseinleitenden Grundbuchsgesuch begehrten die Antragsteller in EZ ***** Grundbuch*****, das im Alleineigentum von Kemal A***** (des Drittantragstellers) stand, die Teilung des Grundstückes 486/14 in die Grundstücke 486/14 und 486/18. Weiters begehrten sie die lastenfreie Abschreibung des Grundstücks 486/18, die Eröffnung einer neuen Einlage EZ ***** Grundbuch ***** dafür und darin die Einverleibung des Eigentumsrechts für den Erstantragsteller Bekir A... mehr lesen...
Norm: BauRG §4 Abs1GBG §94 Abs1 Z4 E
Rechtssatz: Jede in einem Baurechtsvertrag vereinbarte, über den Tatbestand des § 4 Abs 2 BauRG hinausgehende Kündigungsmöglichkeit ist zunächst einmal als unzulässig zu betrachten und verhindert damit die Verbücherung des Baurechts. Damit ist aber nicht gesagt, dass nicht wichtige Auflösungsgründe die Bestandsgarantie des § 4 BauRG beseitigen können. Ob vereinbarte Kündigungsgründe das Gewicht des in § 4 Ab... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Unter Vorlage des Baurechtsvertrages vom 18. 11./2. 12. 2002 begehrt die Antragstellerin, im Lastenblatt dieser Liegenschaft das Gesuch um Eintragung des Baurechts anzumerken, das Aufforderungsverfahren gemäß § 13 Abs 2 BauRG durchzuführen, das Baurecht sodann im Lastenblatt im Rang der Anmerkung des Baurechtes und das Vorkaufsrecht für die L***** GmbH einzuverleiben sowie unter glei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundrechtssache der Antragstellerin Mag. Margarete G*****, vertreten durch Mag. Michael Rudnigger, Rechtsanwalt in Wien, wegen Anmerkung einer Benützungsvereinbarung, über den außeror... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines Kaufvertrags, den sie am 24. 9. 1990 mit der Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung A, abgeschlossen haben (sowie weiterer Urkunden, die - soweit sie für die Entscheidung relevant sind - später erwähnt werden) begehrten die Antragsteller (im Wege von Ab- und Zuschreibungen) die Einverleibung ihres Miteigentums am Kaufobjekt. Die Verkäuferin war beim Vertragsabschluss durch den Landeshauptmann von Steiermark vertreten. Dessen Vertretungsbefugnis st... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z4WEG 2002 §17 Abs3
Rechtssatz: Anlässlich einer bloß deklarativen Ersichtlichmachung einer urkundlich belegten Benützungsvereinbarung im Grundbuch ist nicht zu prüfen, ob sie noch vermietete Teile der Liegenschaft betrifft und ob sie Bestand hat, sollten die Begünstigten aus der Eigentümergemeinschaft ausscheiden. Entscheidungstexte 5 Ob 205/03p Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Zur
Begründung: seines Begehrens, das Grundbuch gemäß § 136 GBG durch eine Einverleibung so zu berichtigen, dass das zu C-LNR 6 der Einlage EZ ***** eingetragene Pfandrecht Höchstbetrag ATS 813.000,-- für ihn haftet, hat der Antragsteller folgende Einlösungserklärung und -bestätigung vorgelegt: Zur
Begründung: seines Begehrens, das Grundbuch gemäß Paragraph 136, GBG durch eine Einverleibung so zu berichtigen, dass das zu C-LNR 6 der Einlage EZ ***** eingetragene Pfandre... mehr lesen...
Begründung: Bücherlich einverleibte Eigentümerin der EZ ***** Grundbuch ***** ist die Berthold K***** GmbH & Co KEG mit der Adresse ***** in *****. Am 17. 1. 2003 begehrte die Antragstellerin unter Vorlage einer automationsunterstützten Ausfertigung des Firmenbuchbeschlusses des Landesgerichtes Klagenfurt vom 4. 6. 2002, 3 Fr 3533/02w-3 und eines Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau als Grundverkehrsbehörde vom 12. 12. 2002 (ohne Rechtskraftbestätigung) in der be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar ausgesprochen, dass der Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung vom 24. 3. 2003 zulässig sei, weil höchstgerichtliche Judikatur zur Frage der Verbücherung einer Anordnung iSd § 707 ABGB und den Folgen einer solchen Beschränkung des Eigentumsrechts des Erben (§ 158 iVm § 174 AußStrG) fehle, doch liegen die in § 14 Abs 1 AußStrG (iVm § 126 Abs 2 GBG) normierten Voraussetzungen für die Anrufung des ... mehr lesen...