Norm: GBG §94 Abs1 Z1 BLiegTeilG §3 Abs3LiegTeilG §4 Abs4
Rechtssatz: Die Anordnung des § 3 Abs 3 LiegTeilG, dass eine Anmerkung der Rangordnung die Abschreibung von Bestandteilen eines Grundbuchskörpers hindert (die Abschreibung also vom Grundbuchsgericht gemäß § 94 Abs 1 Z 1 GBG nicht bewilligt werden darf), sofern nicht die Ausfertigung des die Anmerkung bewilligenden Bescheides vorgelegt wird, ist eindeutig. Sie gilt sowohl für die lastenfr... mehr lesen...
Norm: ABGB §648GBG §94 Abs1 Z3 DWEG §8 Abs1
Rechtssatz: Um in den grundbücherlichen Besitz einer vermachten Liegenschaft zu gelangen, hat der Vermächtnisnehmer dem Grundbuchsgericht entweder einen die Übereignung dokumentierenden Vertrag mit dem Nachlass beziehungsweise dem eingeantworteten Erben des verstorbenen Liegenschaftseigentümers, eine Amtsbestätigung des Verlassenschaftsgerichtes, wonach er als Eigentümer eingetragen werden kann, oder ... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z2 CKO §3KO §59
Rechtssatz: Das sich aus der Anmerkung der Konkurseröffnung ergebende Eintragungshindernis nach § 94 Abs 1 Z 2 GBG bleibt weiterhin bestehen. Die Wirkungen einer Konkursaufhebung treten nämlich nicht schon mit dem Anschlag des Aufhebungsediktes, sondern erst mit der Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses ein (SZ 40/149). Erst dann erlangt der Gemeinschuldner die volle Verfügungsfähigkeit über sein vormals konku... mehr lesen...
Norm: GBG §29 Abs1GBG §93GBG §94 Abs1 Z2 CGBG §95 Abs1GBG §122 Abs1
Rechtssatz: Solange die Anmerkung des Konkurses nicht gelöscht ist, wäre dem Grundbuchsgericht urkundlich nachzuweisen, dass der Aufhebungsbeschluss in Rechtskraft erwachsen ist. Einer Vorlage solcher Urkunden erst im Rechtsmittelverfahren steht das Rangprinzip der §§ 29 Abs 1, 93, 95 Abs 1 GBG und das Neuerungsverbot des § 122 Abs 2 GBG entgegen. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z3 DNO §89a
Rechtssatz: Auch im Grundbuchsverfahren kann mit der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit das Auslangen gefunden werden, ein am Tag der Vertretungshandlung eingeholter Firmenbuchauszug (hier: Bestätigung aus dem Firmenbuch iSd § 89a NO) belegt den aktuellen Rechtszustand. Entscheidungstexte 5 Ob 116/00w Entscheidungstext OGH 16.05.2000 5 Ob 1... mehr lesen...