1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 30. Dezember 2011 wurde der Mitbeteiligte als handelsrechtlicher Geschäftsführer der F GmbH im Zusammenhang mit dem Betrieb von zehn Glücksspielgeräten der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 1. Tatbild des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von EUR 9.000 (Ersatzfreiheitsstrafe von 18 Tagen) verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Mitbeteilig... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch25/01 Strafprozess34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1;GSpG 1989 §52 Abs2; StGB §168;StPO 1975 §190 Z1; StGB § 168 heute StGB § 168 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: Es ist festzuhalten, dass die belangte Behörde (der unabhängige... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheiden gab die belangte Behörde jeweils zwei Berufungen des Mitbeteiligten gegen jeweils zwei Straferkenntnisse der Bundespolizeidirektion Wien, mit welchen der Mitbeteiligte jeweils als handelsrechtlicher Geschäftsführer der X GmbH, somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) einer Übertretung der §§ 2 Abs. 4, 52 Abs. 1 Z. 1 vierter Fall Glücksspielgesetz (GSpG) in Verbindung... mehr lesen...
Mit erstinstanzlichem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 17. August 2012 wurde gegenüber den beschwerdeführenden Parteien die Beschlagnahme von sechs Glücksspielgeräten gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 53 Abs. 3 Glücksspielgesetz (GSpG) angeordnet. Mit erstinstanzlichem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 17. August 2012 wurde gegenüber den beschwerdeführenden Parteien die Beschlagnahme von sechs Glücksspielgeräten gemäß Paragraph 53, Absatz eins, Ziffer ... mehr lesen...
Mit erstinstanzlichem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 23. Juli 2012 wurde der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmt bezeichneten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 3 des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe, sowie im Falle ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe, verhä... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 1. Februar 2012 wurde der Beschwerdeführer der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 3 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn wegen des Betriebs von fünf Glücksspielgeräten eine Geldstrafe von EUR 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 30 Stunden) pro Gerät verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers hinsichtlich v... mehr lesen...
Mit erstinstanzlichem Bescheid der Landespolizeidirektion Steiermark vom 12. März 2013 wurde gegenüber der Beschwerdeführerin die Beschlagnahme von sechs Glücksspielgeräten und einem Stift- und Magnetschlüssel angeordnet. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der gegen den erstinstanzlichen Bescheid erhobenen Berufung keine Folge. Die belangte Behörde ging einerseits davon aus, dass "mit keinem der verfahrensgegenständlichen Glücksspielgeräte ein Einsatz von mehr als... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 9. März 2012 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer bestimmt bezeichneten GmbH der Übertretung der § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 bis 4 des Glücksspielgesetzes (GSpG) durch unternehmerische Beteiligung an verbotenen Ausspielungen betreffend zwei Glücksspielgeräte mit der Gehäusebezeichnung "ACT World Games" und einem Glücksspielautomaten mit der Gehäusebezeichnung "1-2-4 Fun"... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 17. November 2011 wurde die Beschwerdeführerin als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher benannten Gesellschaft wegen des Veranstaltens verbotener Glücksspiele mit mehreren Glücksspielgeräten der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 4 und § 3 des Glücksspielgesetzes für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe, sowie im Falle ihrer Un... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 18. Juli 2011 wurde die Beschwerdeführerin als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmt bezeichneten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z. 1 iVm § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 4 und § 3 des Glücksspielgesetzes (GSpG)betreffend mehrere Glücksspielgeräte für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe, sowie im Falle ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe, ve... mehr lesen...
1. Mit dem erstinstanzlichen Bescheid der Bundespolizeidirektion Eisenstadt (nunmehr: Landespolizeidirektion Burgenland) vom 17. Februar 2012 wurden acht näher bezeichnete - im Eigentum der Beschwerdeführerin stehende - Glücksspielgeräte gemäß § 54 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) eingezogen. 1. Mit dem erstinstanzlichen Bescheid der Bundespolizeidirektion Eisenstadt (nunmehr: Landespolizeidirektion Burgenland) vom 17. Februar 2012 wurden acht näher bezeichnete - im Eigentum... mehr lesen...
1. Mit dem erstinstanzlichen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 11. Juli 2012 wurden drei näher bezeichnete - im Eigentum der Beschwerdeführerin stehende - Glücksspielgeräte gemäß § 54 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) eingezogen. 1. Mit dem erstinstanzlichen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 11. Juli 2012 wurden drei näher bezeichnete - im Eigentum der Beschwerdeführerin stehende - Glücksspielgeräte gemäß Paragraph 54, Absatz eins, Glücksspielg... mehr lesen...
1.1. Mit erstinstanzlichem Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 29. Februar 2012 wurde gegenüber der Beschwerdeführerin als Eigentümerin die Einziehung eines Glücksspielgerätes gemäß § 54 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) angeordnet. Dieses war in einem Lokal in 1150 Wien aufgestellt. 1.1. Mit erstinstanzlichem Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 29. Februar 2012 wurde gegenüber der Beschwerdeführerin als Eigentümerin die Einziehung eines Glücksspielgerätes g... mehr lesen...
1. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion St. Pölten vom 11. Mai 2011 wurde die Beschlagnahme eines Glücksspielgerätes gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a Glücksspielgesetz (GSpG) angeordnet. In der dagegen erhobenen Berufung führte die Beschwerdeführerin ua. aus, mit dem gegenständlichen Gerät seien auch Einsätze von über EUR 10,-- möglich und es sei für die Beschlagnahme nicht die Verwaltungsbehörde zuständig. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der B... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde die Beschwerdeführerin als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmt bezeichneten Gesellschaft einer Übertretung des § 52 Abs. 1 Z. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 3 GSpG schuldig erkannt und eine Geldstrafe, sowie für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid setzte die... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 10. Februar 2009 wurde gemäß § 39 Abs. 1 VStG die Beschlagnahme eines näher genannten Internetterminals samt Bildschirm, welche im Eigentum des Beschwerdeführers standen und in einem Imbisslokal in Bregenz betriebsbereit aufgestellt gewesen waren, zur Sicherung des Verfalls angeordnet. 1.2. Aufgrund der Berufung des Beschwerdeführers erging der nunmehr angefochtene Bescheid, mit dem die belangte Behörde die Berufung na... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnissen der Bundespolizeidirektion Wien vom 17. April 2012 wurden die Mitbeteiligten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Glücksspielgeräten jeweils der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über sie Geldstrafen von je EUR 4000 Euro verhängt. Mit den angefochtenen Bescheiden gab die belangte Behörde den Berufungen der Mitbeteiligten Folge und behob die Straferkenntnisse "wegen Unzuständigkeit der Bundespolizeidire... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5 idF 2008/I/126;GSpG 1989 §52 Abs1;GSpG 1989 §52 Abs2;GSpG 1989 §53; StGB §168; StGB § 168 heute StGB § 168 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat zur Zulässigkeit ein... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1;GSpG 1989 §52 Abs2; StGB §168; VStG §30 Abs2; VStG §45 Abs1; StGB § 168 heute StGB § 168 gültig ab 01.01.1975 VStG § 30 heute ... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 11. Mai 2012, wurde der Mitbeteiligte als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der T GmbH der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von EUR 4.000 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 61 Stunden) verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Mitbeteiligten ... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz - Land vom 23. Juli 2012, wurde die Mitbeteiligte als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit Verantwortliche gemäß § 9 Abs. 1 VStG der P GmbH der Übertretung der "§ 52 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4" des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von EUR 15.000 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 229 Stunden) verhängt. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz - Land vom 23... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz - Land vom 3. Juli 2012, berichtigt mit Bescheid vom 10. Juli 2012, wurde der Mitbeteiligte als "handelsrechtlicher Vertreter gem. § 9 Abs. 1 VStG" der M GmbH der Übertretung der "§ 52 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4" des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von EUR 10.000 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 152 Stunden) verhängt. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz - L... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz - Land vom 3. Juli 2012, wurde der Mitbeteiligte als "handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit Verantwortlicher gem. § 9 Abs. 1 VStG" der A GmbH der Übertretung der "§ 52 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4" des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von EUR 10.000 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 152 Stunden) verhängt. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz - Land vom 3.... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis vom 27. Juni 2012, 28. Juni 2012 und 19. Juli 2012, wurden die Mitbeteiligten jeweils der Übertretung des § 52 Abs. 2 Z 1 des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über sie jeweils Geldstrafen von EUR 2.000 Euro verhängt. 1. Mit Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis vom 27. Juni 2012, 28. Juni 2012 und 19. Juli 2012, wurden die Mitbeteiligten jeweils der Übertretung ... mehr lesen...
1.1. Mit erstinstanzlichem Straferkenntnis vom 22. Februar 2013 der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung wurden der Beschwerdeführerin wegen des Unternehmerisch-Zugänglich-Machens von Ausspielungen mittels dreier Glücksspielgeräte Verwaltungsübertretungen gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 sowie § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) angelastet und über sie eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 5.000,-- pro Gerät (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 3 Tage) verhängt. 1.1. Mit erstins... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der mitbeteiligten Parteien gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (nunmehr: Landespolizeidirektion Wien) vom 15. Juni 2012, mit welchem diese gegenüber den mitbeteiligten Parteien die Beschlagnahme eines Glücksspielgerätes angeordnet hat, statt und hob den Bescheid wegen Unzuständigkeit der erstinstanzlichen Behörde auf. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, sie habe auf Grund des vo... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnissen der Bundespolizeidirektion Linz jeweils vom 6. September 2011 wurde der Mitbeteiligte als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der M GmbH der Übertretung des "§ 52 Abs. 1 Z 1 (4. Tatbild)" des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn jeweils Geldstrafen von EUR 4.000,-- Euro (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 8 Tage) verhängt. Mit den angefochtenen Bescheiden gab die belangte Behörde den Berufungen des Mitbeteiligten Folge, behob die... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz - Land vom 23. Juli 2012, wurde der Mitbeteiligte als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der K GmbH der Übertretung der "§ 52 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4" des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von EUR 15.000 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 229 Stunden) verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Mitbeteiligten Folge, behob das Straferkenn... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch25/01 Strafprozess34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1;GSpG 1989 §52 Abs2; StGB §168;StPO 1975 §190; StGB § 168 heute StGB § 168 gültig ab 01.01.1975 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/17/0044 E 5. November 2013 RS 1 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der mitbeteiligten Parteien gegen die erstinstanzlichen Bescheide der Bundespolizeidirektion Wien - Büro für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten, mit welchen die Beschlagnahme von insgesamt fünf Glücksspielgeräten angeordnet worden war, Folge und hob die bekämpften Beschlagnahmebescheide auf. Begründend führte die belangte Behörde aus, "(…) da gegenständlich kein Verwaltungsstraftatbestand auf Grund der... mehr lesen...