1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 21. September 2011 war über die erstmitbeteiligte Partei eine Geldstrafe von EUR 4.800,-- wegen der Übertretung der §§ 1 Abs 1, 2 Abs. 1 und 4 iVm. § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG) im Zusammenhang mit dem Betrieb von vier Glücksspielautomaten verhängt worden. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 21. September 2011 war über die erstmitbeteiligte Partei eine Geldstrafe von EUR 4.8... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der mitbeteiligten Partei gegen ein Straferkenntnis wegen Übertretung des § 2 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Z 1 viertes Tatbild GSpG als verantwortliches Organ gemäß § 9 Abs. 1 VStG der G GmbH statt und stellte das Verwaltungsstrafverfahren ein. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der mitbeteiligten Partei gegen ein Straferkenntnis wegen Übertretung des P... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 2. Jänner 2012 wurde der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ der G GmbH der Übertretung der "§ 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 1, § 2 Abs. 1 und 4 und § 3" des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.200,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 18 Stunden) verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 2. Jänner 2012 wurde der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ der G GmbH der Übertretung der "§ 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 1, § 2 Abs. 1 und 4 und § 3" des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.200,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 18 Stunden) verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis des Bezirkshauptmanns des Bezirks Linz-Land vom 23. Juli 2011 wurde der Mitbeteiligte der Übertretung der §§ 2 Abs. 2 und 4 Glücksspielgesetz iVm § 52 Abs. 1 Glücksspielgesetz für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von EUR 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 229 Stunden) wegen des Betriebs von sechs Glücksspielautomaten verhängt. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Mitbeteiligten gegen das Straferkenntnis... mehr lesen...
1. Mit dem weiteren Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 6. September 2011 wurde der Mitbeteiligte der Übertretung der §§ 2 Abs. 1 und 4 Glücksspielgesetz iVm 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von EUR 4.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe acht Tage) wegen des Betriebs dreier Glücksspielautomaten verhängt. Mit dem weiteren Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 10. Februar 2012 wurde über den Mitbeteiligten wegen de... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Steyr vom 3. August 2012, wurde der Mitbeteiligte der Übertretung der §§ 1, 2 Abs. 1, 2 und 4 iVm. § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von EUR 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) wegen des Betriebs von fünf Glücksspielautomaten verhängt. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Mitbeteiligten gegen das Straferkenntnis Folge, hob die... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1;GSpG 1989 §52 Abs2; StGB §168; VStG §30; StGB § 168 heute StGB § 168 gültig ab 01.01.1975 VStG § 30 heute VStG ... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 19. Oktober 2011 wurde der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ der G GmbH der Übertretung der "§ 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 4 und § 3" des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Stunden) verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 idF 2010/I/111;GSpG 1989 §52 Abs2 idF 2010/I/111; StGB §168; VwGG §13 Abs1;VwRallg; StGB § 168 heute StGB § 168 gültig ab 01.01.1975 VwGG § 13 heut... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 17. November 2011 wurde die Beschwerdeführerin als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher genannten Gesellschaft der Übertretung der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 4 sowie 3 iVm § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von EUR 6.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 90 Stunden) verhängt. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptman... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch34 Monopole
Norm: GlücksspielautomatenV 2012;GSpG 1989 §5 idF 2010/I/073;GSpG 1989 §52 Abs2 idF 2010/I/054;GSpG 1989 §52 Abs2 idF 2010/I/111; StGB §168; StGB § 168 heute StGB § 168 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: Nach der hg. Rech... mehr lesen...
1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen einen Strafbescheid, mit dem dem Beschwerdeführer als zur Vertretung nach außen befugtes Organ der G GmbH gemäß § 9 VStG eine Verwaltungsübertretung nach § 52 Abs. 1 Z 1 GSpG wegen der Durchführung von Glücksspielen in Form von Walzenspielen mit insgesamt fünf Geräten angelastet worden war, nur insoweit Folge, als sie den Tatzeitraum deutlich verringerte und infolgedessen auch d... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs2 idF 2010/I/054;MRKZP 07te Art4 Abs1; StGB §168; StGB § 168 heute StGB § 168 gültig ab 01.01.1975 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2012/17/0366
Serie (erl... mehr lesen...
Zu Verfahren Zl. 2012/17/0347: Mit Bescheid vom 5. Juli 2011 gab die belangte Behörde der Berufung des Mitbeteiligten gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 6. April 2011, mit welchem der Mitbeteiligte als verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ nach § 9 VStG einer Übertretung von § 52 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 4 sowie 3 Glückspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 14.000,... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden gab die belangte Behörde jeweils den Berufungen der Mitbeteiligten gegen die Straferkenntnisse der Bundespolizeidirektion Linz a.) vom 13. Dezember 2011 und b.) vom 15. Juli 2011, mit welchen die Mitbeteiligten jeweils als verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ nach § 9 VStG der Übertretung der §§ 2 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und betreffend a.) eine Geldstrafe in der Hö... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Büro für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten, vom 4. April 2012 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Übertretung der §§ 2 Abs. 4, 52 Abs. 1 Z 1, 4. Fall Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 2000,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)24/01 Strafgesetzbuch34 Monopole
Norm: ABGB §1269; ABGB §1270; ABGB §1272;GSpG 1989 §1;GSpG 1989 §2;GSpG 1989 §7; StGB §168; ABGB § 1269 heute ABGB § 1269 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1270 heute ... mehr lesen...
1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde über Berufung der mitbeteiligten Partei den Bescheid der Bundespolizeidirektion St. Pölten vom 13. Dezember 2010, mit dem zwei Geräte mit der Gehäusebezeichnung Typomat Y-Line II und näher genannten Seriennummern sowie ein Media PC mit bestimmter Seriennummer gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a GSpG beschlagnahmt worden waren, auf. Die beschlagnahmten Geräte standen im Eigentum der mitbeteiligten Partei. 1.1. Mit dem ang... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/01 Strafgesetzbuch34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art129a Abs1 Z1;GSpG 1989 §50 Abs1;GSpG 1989 §52 Abs1;GSpG 1989 §54 idF 2010/I/073;GSpG 1989 §60 Abs25; StGB §168; VStG §51 Abs1; B-VG Art. 129a gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 129a gültig von ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 20. September 2011 wurden fünf näher bezeichnete, am 14. März 2011 von Organen der Finanzpolizei in einem Lokal in G vorläufig beschlagnahmte und in der Folge mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 7. April 2011 für beschlagnahmt erklärte Glücksspielgeräte gemäß § 54 Abs. 1 und 2 des Glücksspielgesetzes, BGBl. Nr. 620/1989, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2011, eingezogen. 1.1. Mit Beschei... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs2 idF 2010/I/111; StGB §168; StGB § 168 heute StGB § 168 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: Gemäß § 52 Abs. 2 GSpG in der Fassung BGBl. I Nr. 111/2010 ist nunmehr die Subsidiarität des verwaltungsbe... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land vom 19. Jänner 2011 wurde die Beschlagnahme eines am 14. Dezember 2010 durch Organe des Finanzamtes Grieskirchen-Wels in einem näher genannten Lokal vorläufig beschlagnahmten Gerätes der Marke "Tipomat Y-Line II samt Chipkarte" angeordnet. Als Rechtsgrundlage führte die Behörde erster Instanz § 53 Abs. 1 und 2 Glücksspielgesetz und § 39 VStG an. 1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land vom 19. Jänner 2011 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/01 Strafgesetzbuch34 Monopole
Norm: B-VG Art139 Abs1; B-VG Art18;GSpG 1989 §53 Abs1; StGB §168;VwRallg; B-VG Art. 139 heute B-VG Art. 139 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 13... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 15. September 2010 der Bezirkshauptmannschaft Zell am See wurden 15 Automaten samt dem in ihnen befindlichen Bargeld, die im Zuge einer Kontrolle in Räumlichkeiten, die Herr E gemietet hatte, vorläufig beschlagnahmt worden waren, gemäß § 53 Abs. 1 und 3 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989 (GSpG), beschlagnahmt. Die Automaten standen im Eigentum der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht. 1.1. Mit B... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Linz (BPD) vom 22. März 2011 wurde gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a Glücksspielgesetz - GSpG, BGBl. Nr. 620/1989, idF der Novelle BGBl. I Nr. 73/2010, die Beschlagnahme zweier Glücksspielgeräte mit der Gehäusebezeichnung "ACT Multiplayer" und eines Glücksspielgerätes mit der Gehäusebezeichnung "ACT Royal" angeordnet und die aufschiebende Wirkung der Berufung ausgeschlossen. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Linz (BPD) vom 22. März 2011 wurde ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 5. Mai 2011 wurde zwecks Sicherung der Einziehung gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a des Glücksspielgesetzes - GSpG, BGBl. Nr. 620/1989 idF BGBl. I Nr. 111/2010, die Beschlagnahme von zwei am 23. März 2011 von Organen der Finanzpolizei in einem Lokal in Gmunden vorläufig beschlagnahmten Glücksspielautomaten, die im Eigentum der mitbeteiligten Partei stehen, behördlich angeordnet. Gleichzeitig wurde wegen Gefahr in Verzug die aufschiebende... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/01 Strafgesetzbuch34 Monopole
Norm: B-VG Art94;GSpG 1989 §52 Abs2;GSpG 1989 §53 Abs1; StGB §168; B-VG Art. 94 heute B-VG Art. 94 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 94 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 4. Jänner 2011 wurde zwecks Sicherung der Einziehung gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a Glücksspielgesetz - GSpG, BGBl. Nr. 620/1989 idF BGBl. I Nr. 73/2010, die Beschlagnahme von zwei am 18. Dezember 2010 von Aufsichtsorganen des Finanzamtes Braunau-Ried-Schärding in einem bestimmt bezeichneten Lokal in Mauerkirchen vorläufig beschlagnahmten Glücksspielgeräten, die im Eigentum der mitbeteiligten Partei stehen, behördlich angeordne... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BDG 1979 §43 Abs2; StGB §81; StGB §88;StGB;StVO 1960; BDG 1979 § 43 heute BDG 1979 § 43 gültig ab 10.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2024 BDG 1979 § 43 gültig von 31.12.2009 bis 09.10... mehr lesen...