Norm: StGB §29 StGB §142 Abs2 Gb StGB § 29 heute StGB § 29 gültig ab 01.01.1975 StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 G StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Durch die Ausschaltung des sogenannten Gesellschaftsraubes aus den Fällen des schweren Raubes nach dem § 143 StGB (StRÄG 1987) hat der Gesetzgeber verdeutlicht, daß der Raub durch eine Tätermehrzahl al... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Das drohende Umringen eines Passanten, dessen Abdrängen in einen Hauseingang und die bloße Androhung körperlicher Gewalt (deren tatsächlicher Einsatz sich auf das bloße Abdrängen beschränkte) liegen n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.Juni 1971 geborene (zur Tatzeit noch jugendliche) Karosserieschlosserlehrling Richard L*** des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Nacht zum 26.Mai 1990 in Wien im einverständlichen Zusammenwirken (§ 12 StGB) mit dem gesondert verfolgten Erwachsenen Horst M*** mit Gewalt gegen eine Person (richtig:) und durch Drohung mit gegenwärtiger Gef... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Gc StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: Unter dem Aspekt der unbedeutenden Folgen sind alle tatbestandlichen und außertatbestandlichen negativen Auswirkungen der Tat zu beurteilen, jedoch mit Ausnahme des Wertes der mit Bereicherungsvorsatz we... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Gc StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: Schon der (wenn auch kurzfristige) Verlust wichtiger Dokumente (Führerschein und Reisepass) stellt für das Tatopfer eine derart fühlbare Beeinträchtigung dar, dass von bloß unbedeutenden Folgen der Tat k... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Gc StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: In jenen Fällen, in denen die Tatfolgen in Geld messbar sind, darf der Wert der eigentlichen Raubbeute nicht mit dem zusätzlichen Vermögensschaden zusammengerechnet werden. Dabei ist die Grenze, oberhal... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 17.Juni 1973 geborene jugendliche Angeklagte Andreas R*** der Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB (A) und des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 2 StGB (C), sowie der am 30.Jänner 1970 geborene, zur Tatzeit gleichfalls noch jugendliche Angeklagte Wolfgang Z*** der Verbrechen des Raubes als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 142 Abs. 1 StGB (B) und des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 D StGB §142 Abs2 Ga StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975 StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975 Rechtssat... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.April 1970 geborene jugoslawische Staatsangehörige Dragoslav P*** wurde mit dem angefochtenen Urteil (Punkt I des Schuldspruches) des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 2 StGB (richtig: Abs. 1 und 2, sh SSt 55/68) schuldig erkannt. Danach hat er - über den unangefochtenen Schuldspruch wegen des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 StGB (begangen durch Wegnahme von ca 70 Schallplatten im Wert von zusammen ca 10.000 S nach E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.April 1954 geborene Walter H*** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 21.August 1989 in Wien Peter S***, indem er ihn gegen eine Hausmauer stieß, wonach dieser zu Boden stürzte, und ihm dann die Handtasche mit ca 800 S entriß, mit Gewalt gegen dessen Person fremde bewegliche Sachen mit unrechtmäßigem Bereicherungsvorsatz weggenommen. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Dezember 1962 geborene Hilfsarbeiter Wolfgang K*** des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Dezember 1962 geborene Hilfsarbeiter Wolfgang K*** des Verbrechens des Raubes nach dem Paragraph 142, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Darnach hatte er am 10.Februar 1989 in Innsbruck dem Maximilian K*** mit dem Vorsatz, sich durch die Sachzueignung unrecht... mehr lesen...
Gründe: Der am 14.April 1963 geborene Josef D*** und der am 9. Februar 1967 geborene Gerhard D*** wurden des Verbrechens des Raubs nach § 142 Abs 1 StGB (I A), des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB (I B) und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 3 StGB (I C), Gerhard D*** überdies des Vergehens des Betrugs nach § 146 StGB (I D) schuldig erkannt. Der am 14.April 1963 geborene Josef D*** und der a... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Anwendung erheblicher Gewalt, wenn der Überfallene gewürgt, zu Boden gerissen und im Würgegriff etwa fünf Minuten am Boden liegend festgehalten und im Faustschlägen, die Verletzungen nach sich zogen, m... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Gb StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Oberhalb einer Grenze von eintausend Schilling kann nicht mehr von einer Sache geringen Wertes gesprochen werden.
Entscheidungstexte 15 Os 72/8... mehr lesen...
Gründe: Helmut D*** und Erwin O*** wurden mit dem bekämpften Urteil des Verbrechens des Raubes "nach dem § 142 Abs. 2" (richtig Abs. 1 und 2 - siehe SSt. 55/68) StGB schuldig erkannt, weil sie am 29. Jänner 1989 im bewußten und gewollten Zusammenwirken dadurch, daß O*** nach vorheriger Absprache Günter A*** in ein Gespräch verwickelte, D*** diesen anschließend von hinten mit einem Würgegriff nahm, ihn rücklings zu Boden riß, ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzte, und d... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs2 F StGB §142 Abs2 Gb StGB § 15 heute StGB § 15 gültig ab 01.01.1975 StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975 Rechtss... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.Februar 1965 geborene Hans Peter S*** im zweiten Rechtsgang - in Ergänzung des bereits im ersten Rechtsgang in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruches nach dem § 135 Abs 1 StGB - der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten Raubes nach den §§ 142 Abs 1 und 15 StGB (I) und der versuchten Erpressung nach den §§ 15, 144 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Als (teils versuchter) Raub liegt ihm zur Last, am 19.Februar 1988 ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 G StPO §316 StPO §345 Abs1 Z6 StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975 StPO § 316 heute StPO § 316 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 526/1993 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 23-jährige Hubert K*** und der 26-jährige Peter T*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen, welche die für jeden der beiden Angeklagten anklagekonform gestellte Hauptfrage jeweils mehrheitlich (im Stimmenverhältnis 7 : 1) bejaht hatten, des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 25.Feber 1986 in Linz im bewußten und gewollten Zusammenwirken der Martha ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Gb StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: Oberhalb einer Grenze von cirka eintausend Schilling kann eine Sache nicht mehr als geringwertig angesehen werden. Entscheidungstexte 11 Os 2/89 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann Erich L*** des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB sowie der Vergehen der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB und der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB schuldig erkannt. Laut Punkt I/ des Schuldspruchs nötigte der Angeklagte am 3. März 1988 in Wien Hermann P*** durch Versetzen von Schlägen und durch die Drohung, ihn zu schlagen, mithin mit Gewalt gegen seine Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden ua der 23-jährige Rudolf W*** und der 25-jährige Peter K*** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 12. September 1988 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit Karl M*** als Mittäter mit Gewalt gegen eine Person, nämlich durch Schläge unter Aufforderung zur Ausfolgung von 100 S Bargeld, diese Barschaft dem Gerhard H*** mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung abgenötigt. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef S*** aufgrund des (einstimmigen) Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens der schweren Erpressung nach den §§ 144 Abs 1, 145 Abs 2 Z 1 StGB schuldig erkannt. Diesem Wahrspruch zufolge nötigte er zwischen Mitte Dezember 1987 und Mitte Jänner 1988 in Wien in zehn Angriffen gewerbsmäßig mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz den Invalidenrentner Josef L*** - teils indem er ihm ein aufgeklapptes Messer vorhielt - d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3.März 1962 geborene, zuletzt beschäftigungslose Markus W*** des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 (zu ergänzen: Abs. 1 und) Abs. 2 StGB (vgl. SSt. 51/50, ÖJZ-LSK 1985/8) schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, am 6.Jänner 1988 in Kufstein versucht zu haben, der Brigitte S*** mit Gewalt, indem er ihr Schläge ins Gesicht versetzte und sie in den Würgegriff nahm, eine Geldtasche mit ca. 1.400 S Bargeld mit de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef W*** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef W*** des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 25.Dezember 1987 in Mayrhofen dem Keith N*** mit Gewalt (gegen dessen Person) fremde bewegliche Sachen, und zwar 500 S und 400 DM Bargeld sowie eine Armbanduhr und einen Kugelschreiber, mit dem Vorsatz weggenommen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang S*** des Verbrechens des versuchten (sogenannten "minderschweren") Raubes nach §§ 15, 142 - zu ergänzen (vgl. SSt. 55/68 ua): Abs. 1 und - Abs. 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 17.September 1987 in Wien dem Walter K*** ohne Anwendung erheblicher Gewalt eine Sache geringen Wertes mit dem Vorsatz wegzunehmen "bzw" (gemeint: und) abzunötigen versucht habe, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, indem er dem Gen... mehr lesen...
Norm: StGB §131 StGB §142 Abs1 StGB §142 Abs2 StGB § 131 heute StGB § 131 gültig ab 01.01.1975 StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 27-jährige Horst M*** (zu A/) des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 131 StGB und (zu B/) des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Das bezeichnete Verbrechen liegt ihm deshalb zur Last, weil er am 17.Juli 1987 in Amstetten der Firma S***-R*** und P*** OHG fremde bewegliche Sachen, nämlich drei Herrenhosen und ein Polohemd im Wert von zusammen 1.3... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 1.April 1957 geborene beschäftigungslose Silvia W*** und der am 27.September 1959 geborene Musiker Erwin S*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 StGB schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, am 2.September 1985 in Kamperkogel, Bezirk Wolfsberg in Gesellschaft als Beteiligte und unter Verwendung einer Waffe dem Adolf Z*** durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, indem ihm eine Pistole a... mehr lesen...