Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johannes P***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johannes P***** des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 5.Oktober 1995 in Mattighofen dadurch, daß er gegenüber Rosa P***** äußerte, "Geld her, das ist ein Überfall", wobei er gleichzeitig seine zur Faust geballte Hand wie zum Schlag ausholend erhob, Rosa... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs1 B StGB §142 Abs2 B StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975 StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975 Recht... mehr lesen...
Gründe: Der mazedonische Staatsangehörige Ljiri D***** wurde (A I 1 und 2) des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB und (A II) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Der mazedonische Staatsangehörige Ljiri D***** wurde (A römisch eins 1 und 2) des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB und (A römisch zwei) des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Demnach hat e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem einstimmigen Wahrspruch der Geschworenen beruhenden (auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden) Urteil wurde Azaiez B***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil er am 5.August 1994 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit einem bisher nicht ausgeforschten Mittäter unter Verwendung einer Pistole als Waffe der Kassierin des Konsum-Marktes in Wien 14, Flötzer... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Durch ein bloßes Festhalten des Opfers wird die Erheblichkeitsschwelle der Gewalt nicht überschritten.
Entscheidungstexte 15 Os 48/95 Ent... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Freispruch (B) enthält, wurde Markus Roland R***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt (A 1 und 2 des Urteilssatzes). Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Freispruch (B) enthält, wurde Markus Roland R***** des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB schuldig erkannt (A 1 und 2 des Urte... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Bei einem im zweiundachtzigsten Lebensjahr stehenden, schwerst sehbehinderten Opfer, das nur aus einer Entfernung von einem halben bis dreiviertel Meter optische Wahrnehmungen machen kann und dessen G... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Robert Herbert P***** der Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 StGB (Urteilsfakten I/1 und II/1), des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 erster Fall StGB (I/2 und II/2) und der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach § 81 Z 1 StGB (III) jeweils als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Erhebliche Gewalt, weil der Täter der durch vorausgegangene Attacken verängstigten, wehrlos in eine Ecke des Wartehäuschens zurückgedrängten (von anderen Personen in keiner Weise unterstützten) tatbetr... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 G StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Die Privilegierungsvoraussetzungen nach § 142 Abs 2 StGB sind objektive Bedingungen geminderter Strafbarkeit. Es kommt daher nicht darauf an, ob ihr Vorliegen oder Nichtvorliegen vom Tätervorsatz umfaß... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Gb StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Nach gefestigter Rechtsprechung kann von einer Sache geringen Wertes nur bei einem Wert bis maximal eintausend Schilling gesprochen werden. Das Gesetz stellt dabei auf den objektiven Wert ab; die Anwen... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Die zum (kurzen) Zurückreißen und Gegen-die-Wand-Drücken des fünfundzwanzigjährigen männlichen Tatopfers notwendige Körperkraft kann sowohl für sich allein als auch in ihrer Gesamtauswirkung nicht als ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Die Beurteilung, ob die nach tatrichterlicher Überzeugung erwiesenen Gewaltakte erheblich oder nicht erheblich waren, betrifft keine Tatfrage, sondern eine Rechtsfrage.
Entscheidun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz I***** des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 14.Mai 1991 in Wien dadurch, daß er den am 23.Juli 1987 geborenen Rene D***** würgte, wobei er mehrfach schreiend äußerte, wenn ihm Susanna I***** kein Geld gebe, werde er alle umbringen, sohin mit Gewalt gegen eine Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, der Susanna I***** fremde bewegliche Sachen, nämlich 1.500 ... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs3 I StGB §142 Abs2 Ga StGB §201 Abs1 StGB § 84 heute StGB § 84 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 84 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 StGB § 84 g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der ***** 1971 geborene Christian D***** - neben zwei (rechtskräftig verurteilten) Mittätern - des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten Raubes nach den §§ 142 Abs. 1 und 15 StGB (A I 2 und A II), des Verbrechens des (minderschweren) Raubes nach dem § 142 Abs. 1 und 2 StGB (A I 1) und des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB (B) schuldig erkannt. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Konrad K***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach dem § 201 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er in L***** nachgenannte Personen mit schwerer gegen sie gerichteter Gewalt zur Duldung des Beischlafs bzw. einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigte, und zwar 1./ Anfang Dezember 1990 die damals knapp 14-jährige Daniela S*****, indem er sie durch die Androhung von Schlägen und die Äußerung, sie solle froh sei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.März 1969 geborene Klaus P***** (zu 1) des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1 StGB und (zu 2) des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt und nach § 142 Abs. 1 StGB unter Bedachtnahme auf § 28 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Jahren verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.März 1969 geborene Klaus P***** (zu 1) des Verbrechens des... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Ein Biß in die Nase des Raubopfers überschreitet die Erheblichkeitsschwelle der räuberischen Gewalt.
Entscheidungstexte 11 Os 107/91 Entsche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.April 1956 geborene Reinhard L***** und der am 20.April 1962 geborene Stefan S***** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs. 1, 143, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt und nach dem ersten Strafsatz des § 143 StGB Reinhard L***** zu sechs Jahren und Stefan S***** zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.April 1956 geborene Reinhard L***** und der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der ***** 1965 geborene Manfred T***** und der ***** 1963 geborene Walter S***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 3.Februar 1990 in Salzburg im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter mit Gewalt gegen eine Person fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz, sich durch die Sachzueignung unrechtmäßig zu bereichern, dadurch weggenommen, daß sie Johann Z***** mehrere wuchtige S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtnenen Urteil - das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält - wurde Hagi Humin (auch Mumin) Ali A***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtnenen Urteil - das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält - wurde Hagi Humin (auch Mumin) Ali A***** des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 4.Mai 1991 in Graz dem (nunmehr ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Gb StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Daß der Täter die an sich geringwertige Raubbeute irrig für wesentlich wertvoller gehalten hat, steht der Annahme der Privilegierung nicht entgegen, weil für diese - bezogen auf den Täter - allein der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Joachim S***** (zu 1./) des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB und (zu 2./) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt und hiefür zu zehn Monaten Zusatz-Freiheitsstrafe, wovon acht Monate bedingt nachgesehen wurden, verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Joachim S***** (zu 1./) des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB und (zu 2./) des Vergehens der Sachbeschädigung nach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Jugendlichen Dejan D*****, Dobrica K***** und Damir P***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB (Punkt A. des Urteilssatzes) und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB (B.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Jugendlichen Dejan D*****, Dobrica K***** und Damir P***** des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB (Punkt A. des Urteilssatzes) und des Vergehens der Nötigu... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.Juni 1971 geborene Robert Z***** und der am 10. November 1964 geborene Josef T***** wurden des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 13.Jänner 1991 in Wien im gewollten und bewußten Zusammenwirken als Mittäter dadurch, daß Josef T***** den Irvan K***** von hinten am Hals packte, mit beiden Armen umklammerte und gegen die Hauswand drückte, während Robert Z***** das Opfer durchsuchte und eine 1.000 S-Banknote an sich n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Andreas J*****, geb. am 5. Dezember 1971, und Damir T*****, geb. am 26.Oktober 1973, (zu A/) des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB und (zu B/) des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt und unter Anwendung des § 28 Abs. 1 StGB und des § 5 Z 4 JGG gemäß § 142 Abs 1 StGB zu Freiheitsstrafen verurteilt, und zwar Andreas J***** zu sechs Monaten, die nach § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung eine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 13.Oktober 1966 - in der Urteilsausfertigung ist das Geburtsjahr unrichtig mit "1964" angeführt - geborene Gerhard S***** und sein am 14.September 1971 geborener Bruder Martin S***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB (Punkt I/A des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB (Punkt I/B) und des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB (Punkt II/), ferner des Verbrechens... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 24-jährige Karl Heinz B***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür nach dieser Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 24-jährige Karl Heinz B***** des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB schuldig erkannt und hiefür nach dieser Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Nach de... mehr lesen...
Gründe: Der am 23.November 1970 geborene Kochlehrling Markus G*** wurde des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Brandstiftung nach den §§ 169 Abs. 1 und 15 StGB (A), des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Raubes nach den §§ 142 Abs. 1 und 15 StGB (B) sowie des Vergehens der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB (C) schuldig erkannt. Seine Nichtigkeitsbeschwerde wurde, mit Ausnahme jenes Teils, mit dem er den Schuldspruch wegen des ... mehr lesen...