Rechtssatz
Die Privilegierungsvoraussetzungen nach § 142 Abs 2 StGB sind objektive Bedingungen geminderter Strafbarkeit. Es kommt daher nicht darauf an, ob ihr Vorliegen oder Nichtvorliegen vom Tätervorsatz umfaßt war.Die Privilegierungsvoraussetzungen nach Paragraph 142, Absatz 2, StGB sind objektive Bedingungen geminderter Strafbarkeit. Es kommt daher nicht darauf an, ob ihr Vorliegen oder Nichtvorliegen vom Tätervorsatz umfaßt war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0094315Dokumentnummer
JJR_19940407_OGH0002_0150OS00020_9400000_003