RS OGH 1994/4/7 15Os20/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.1994
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Privilegierungsvoraussetzungen nach § 142 Abs 2 StGB sind objektive Bedingungen geminderter Strafbarkeit. Es kommt daher nicht darauf an, ob ihr Vorliegen oder Nichtvorliegen vom Tätervorsatz umfaßt war.Die Privilegierungsvoraussetzungen nach Paragraph 142, Absatz 2, StGB sind objektive Bedingungen geminderter Strafbarkeit. Es kommt daher nicht darauf an, ob ihr Vorliegen oder Nichtvorliegen vom Tätervorsatz umfaßt war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0094315

Dokumentnummer

JJR_19940407_OGH0002_0150OS00020_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten