Norm
StGB §15 Abs2 FRechtssatz
Bei Beurteilung, ob der Raub an einer Sache geringen Wertes begangen wurde, kommt es beim Raubversuch auf den vom Vorsatz des Täters umfassten Wert der angestrebten Beute an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0090551Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.04.2019