RS OGH 2019/3/4 11Os22/89, 13Os125/08v, 15Os60/18i, 12Os141/18d

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Veröffentlicht am 11.04.1989
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Rechtssatz

Bei Beurteilung, ob der Raub an einer Sache geringen Wertes begangen wurde, kommt es beim Raubversuch auf den vom Vorsatz des Täters umfassten Wert der angestrebten Beute an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0090551

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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