Entscheidungen zu § 94 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 241-270 von 273

TE OGH 1978/11/28 4Ob576/78

Die Klägerin begehrt mit ihrer am 13. Feber 1978 beim Erstgericht überreichten Klage die Scheidung ihrer am 19. September 1964 vor dem Standesamt S mit dem Beklagten geschlossenen Ehe. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Die Klägerin verband mit ihrer Klage den Antrag, durch einstweilige Verfügung ihr den abgesonderten Wohnort (bei ihren Eltern in F bei Stuttgart) zu bewilligen und den Beklagten ab 8. Feber 1978 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 2000 S an si... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.11.1978

RS OGH 1978/11/7 5Ob708/78, 3Ob624/80, 4Ob566/80, 5Ob593/81, 6Ob653/81, 7Ob546/83, 6Ob823/82, 2Ob530

Norm: ABGB §94 Abs2 2.Satz
Rechtssatz: Die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 94 Abs 2 2. Satz ABGB ist zu bejahen, wenn die Geltendmachung und Gewährung eines Unterhaltsanspruches wegen des Verhaltens des betreffenden Ehegatten als grob unbillig erschiene. Entscheidungstexte 5 Ob 708/78 Entscheidungstext OGH 07.11.1978 5 Ob 708/78 Veröff: EvBl 1979/83 S 267 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1978

RS OGH 1978/11/7 5Ob708/78

Norm: ABGB §94 Abs2 2.Satz
Rechtssatz: § 94 Abs2 2.Satz ABGB normiert einen Verwirkungstatbestand nur bezüglich des Unterhaltsanspruches aus der früheren Haushaltsführung. Entscheidungstexte 5 Ob 708/78 Entscheidungstext OGH 07.11.1978 5 Ob 708/78 EvBl 1979/83 S 267 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1978

RS OGH 1978/8/16 1Ob679/78, 3Ob605/79, 5Ob593/81, 6Ob653/81, 3Ob582/81, 3Ob575/81, 1Ob568/82, 6Ob671

Norm: ABGB §94 Abs2ZPO §502 Abs2 CA1
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsmißbrauch im Sinne des § 94 Abs 2 ABGB vorliegt, ist keine Frage der Bemessung. Entscheidungstexte 1 Ob 679/78 Entscheidungstext OGH 16.08.1978 1 Ob 679/78 3 Ob 605/79 Entscheidungstext OGH 14.11.1979 3 Ob 605/79 EFSlg 34451 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.08.1978

RS OGH 1978/8/16 1Ob679/78

Norm: ABGB §92 Abs3 DABGB §94 Abs2 Satz2
Rechtssatz: Ein Mißbrauch des Unterhaltsanspruchs ist nicht in jedem Fall der gerechtfertigten gesonderten Wohnungsnahme des Unterhaltspflichtigen gegeben. Entscheidungstexte 1 Ob 679/78 Entscheidungstext OGH 16.08.1978 1 Ob 679/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.08.1978

RS OGH 1977/10/6 6Ob722/77, 6Ob539/92, 7Ob214/98s, 8Ob119/03p

Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Aus der den Ehegatten zustehenden Gestaltungsbefugnis nach § 91 ABGB, die ja im besonderen bei der Regelung der Deckung der Lebensbedürfnisse der Ehegatten wiederholt wird, ergibt sich, daß für die Zukunft ein Verzicht bezüglich einzelner Unterhaltsleistungen und von Teilen von Unterhaltsleistungen möglich ist. Entscheidungstexte 6 Ob 722/77 Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.10.1977

RS OGH 1977/10/6 6Ob722/77, 8Ob511/80 (8Ob512/80), 4Ob2019/96g, 1Ob108/01s, 6Ob311/05m, 10Ob7/14y, 4

Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 94 Abs 2 erster und zweiter Satz ABGB haben das Ziel, dem den Haushalt führenden Ehegatten, der, von geringfügigen Nebenerwerbstätigkeiten abgesehen, seinen Unterhalt nicht durch die Erträgnisse einer eigenen Berufstätigkeit sichern kann, einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Ehegatten bei bestehender häuslicher Gemeinschaft und auch nach ihrer Auflösung - ausgenommen den Fall des Rech... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.10.1977

RS OGH 1977/9/6 5Ob642/77, 5Ob671/77, 4Ob566/80, 1Ob663/82, 7Ob550/95, 4Ob2019/96g, 9Ob226/99x, 1Ob1

Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Vorrangiges Ziel des § 94 Abs 2 Satz 2 ABGB ist der Schutz der Frauen in ihrem Unterhaltsanspruch, die von ihren Männern nach jahrelanger Betreuung der Kinder und Versorgung des Haushaltes allein gelassen werden. Von diesen Frauen darf nicht verlangt werden, dass sie nach Auflösung des gemeinsamen Haushaltes einem eigenen Erwerb nachgehen und für den Unterhalt selbst sorgen. Entscheidungstexte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.09.1977

RS OGH 1977/9/6 5Ob642/77

Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Geltendmachung des Unterhaltsanspruches durch Ehegattin stellt keinen Rechtsmißbrauch dar, wenn sie mit Zustimmung des Ehemannes an einen anderen Wohnort übersiedelt ist, auch wenn hiedurch die Ausübung des Besuchsrechtes gegenüber den ehelichen Kindern erschwert ist. Entscheidungstexte 5 Ob 642/77 Entscheidungstext OGH 06.09.1977 5 Ob 642/77 EvB... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.09.1977

RS OGH 1977/9/1 7Ob608/77, 3Ob604/77, 2Ob575/77, 1Ob679/78, 2Ob558/78, 4Ob576/78, 3Ob605/79, 1Ob785/

Norm: ABGB §94 Abs2 Satz2EheG §68a
Rechtssatz: Nur besonders krasse Fälle (zum Beispiel wenn die Ehefrau ihren Gatten grundlos verlassen hat), in welchen die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruches wegen des Verhaltens des betreffenden Ehegatten grob unbillig erscheinen würde, rechtfertigen die Annahme einer Unterhaltsverwirkung des betreffenden Gattenteiles. Entscheidungstexte 7 Ob 608/77 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1977

TE OGH 1977/8/11 6Ob679/77

Mit ihrer am 13. Feber 1976 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 700 S mit der Begründung: , daß sie mit ihm in aufrechter Ehe lebe. Sie habe ihn am 14. August 1975 - zum zweiten Mal - geheiratet. 14 Tage später habe der Beklagte den gemeinsamen ehelichen Haushalt verlassen. Mit einem am 17. November 1976 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz beantragte die Klägerin, dem Beklagten mit ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.08.1977

RS OGH 1977/8/11 6Ob679/77, 5Ob671/77, 6Ob722/77, 1Ob786/79, 4Ob2019/96g, 1Ob108/01s, 1Ob182/03a, 6O

Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 94 Abs 2 1.Satz und 2.Satz ABGB haben das Ziel, dem den Haushalt führenden Ehegatten, der, von geringfügigen Nebenerwerbstätigkeiten abgesehen, infolge seiner Haushaltsführung seinen Unterhalt nicht durch die Erträgnisse einer eigenen Berufstätigkeit sichern kann, einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Ehegatten bei bestehender häuslicher Gemeinschaft und nach ihrer Auflösung - ausgenom... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.08.1977

RS OGH 1977/8/11 6Ob679/77, 6Ob722/77, 7Ob321/01h

Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Beim Unterhaltsanspruch nach § 94 Abs 2 3.Satz ABGB ist zu prüfen, ob der den Unterhalt fordernde Ehegatte seinen Beitrag im Sinne des § 94 Abs 1 ABGB zu leisten vermag. Kommt - bei Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft - eine solche Beitragsleistung nicht in Betracht, dann ist entscheidend, ob der den Unterhalt fordernde Ehegatte in der Lage ist, aus eigenen Kräften die Mittel zur Deckung seiner den Lebensverhäl... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.08.1977

TE OGH 1977/5/31 5Ob587/77

Dipl.-Kfm. Dietrich S und Dr. Heide S sind seit 22. August 1969 miteinander verheiratet. Aus der Ehe entstammen zwei Kinder, die am 10. Dezember 1971 und am 24. Jänner 1973 geboren wurden. Die Ehefrau verließ nach einer Auseinandersetzung mit ihrem Gatten am 27. Juni 1974 die Ehewohnung in M und wohnt seither mit den beiden Kindern bei ihrer Schwester Dr. Traude R in Wien 9. Der Ehemann stellte zunächst am 2. Oktober 1975 den Antrag, die Ehefrau zur Wiederaufnahme der ehelichen Geme... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.05.1977

RS OGH 1977/3/24 6Ob525/77

Norm: ABGB §94 Abs2ZPO §502 C A1
Rechtssatz: Dem Grunde nach kann der Unterhaltsanspruch nicht mit dem Hinweis bekämpft werden, die Betrauung mit der Haushaltsführung sei keine ausschließliche gewesen. Entscheidungstexte 6 Ob 525/77 Entscheidungstext OGH 24.03.1977 6 Ob 525/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1977

RS OGH 1977/3/16 1Ob548/77, 1Ob530/78, 2Ob566/78, 3Ob181/78, 5Ob527/80, 3Ob575/82, 3Ob101/82, 2Ob202

Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Auch beim Ehegatten, der den Haushalt führt(e), sind die eigenen Einkünfte angemessen zu berücksichtigen (§ 94 Abs 2 ABGB; 1 Ob 508,509/77). Nur mehr eine wesentlich verschiedene Höhe der Einkommen zweier berufstätiger Ehegatten führt dazu, daß der Ehegatte mit höherem Einkommen dem Ehegatten mit niedrigerem Einkommen die Mittel zuschießen muß, um diesem die Deckung der den Lebensverhältnissen beider Ehegatten an... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.03.1977

RS OGH 1977/2/16 1Ob816/76, 3Ob181/78, 4Ob550/79, 1Ob740/80, 1Ob774/80, 3Ob527/82

Norm: ABGB §94 Abs2ZPO §502 Abs2 CA1
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob das Bundesgesetz über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe, BGBl 412/1975, eine solche Änderung der Rechtslage hinsichtlich des Unterhaltsanspruches der Ehegattin bewirkte, daß allein hierauf ein Begehren auf Herabsetzung eines rechtskräftig zuerkannten Unterhaltsanspruches gegründet werden kann, stellt keine Frage der Bemessung des gesetzlichen Un... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.02.1977

RS OGH 1977/2/3 6Ob521/77, 6Ob679/77, 6Ob722/77, 1Ob530/78, 1Ob786/79, 5Ob527/80, 6Ob684/81, 3Ob101/

Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Der Unterhaltsanspruch nach § 94 Abs 2 3.Satz ABGB führt bei wesentlich verschiedenen hohem Einkommen zweier berufstätiger Ehegatten dazu, dass der Ehegatte mit höherem Einkommen dem Ehegatten mit niedrigerem Einkommen die erforderlichen Mittel zuzuschießen hat, um auch diesem die Deckung der den Lebensverhältnissen beider Ehegatten angemessenen Bedürfnisse zu ermöglichen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1977

RS OGH 1977/2/3 6Ob521/77, 6Ob722/77, 8Ob511/80 (8Ob512/80), 5Ob527/80, 6Ob684/81, 3Ob654/82, 4Ob179

Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Der voll berufstätige Ehegatte hat, mag er neben seiner beruflichen Tätigkeit auch noch den Haushalt führen oder geführt haben, keinen Unterhaltsanspruch nach § 94 Abs 2, Satz 1 und 2, er bleibt auf den im § 94 Abs 2 3.Satz ABGB normierten Unterhaltsanspruch verwiesen, und zwar unabhängig davon, ob der gemeinsame Haushalt aufrecht besteht oder nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1977

RS OGH 1977/2/3 6Ob521/77, 6Ob679/77, 6Ob722/77, 2Ob566/78, 1Ob514/94, 9Ob83/06f

Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Diese gesetzliche Regelung unterscheidet drei Fälle: Den Unterhaltsanspruch des den gemeinsamen Haushalt führenden Ehegatten (§ 94 Abs 2 1. Satz ABGB), den Unterhaltsanspruch des Ehegatten, der den gemeinsamen Haushalt geführt hat, nach Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes (§ 94 Abs 2, 2. Satz ABGB) und den Unterhaltsanspruch des unterhaltsbedürftigen Ehegatten (§ 94 Abs 2 3. Satz ABGB). Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1977

RS OGH 1977/2/3 6Ob521/77, 6Ob679/77, 6Ob722/77

Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Der Unterhaltsanspruch eines Ehegatten nach Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft ist nicht auf die im 1.Satz und 2.Satz dieser Gesetzesstelle geregelten Fälle beschränkt, es kann auch ein Unterhaltsanspruch nach dem 3.Satz zustehen (abweichend von 7 Ob 810/76). Letzterer ist allerdings nach anderen Gesichtspunkten zu beurteilen als ein solcher nach dem 1.Satz und 2.Satz; es fehlt ihm vor allem die Unbedingtheit de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1977

RS OGH 1977/1/26 1Ob508/77 (1Ob509/77)

Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: §94 Abs2 ABGB will nur eine Einzelfrage des Unterhaltsrechtes regeln und ist auf die sog. "Hausfrauenehe" (oder auch "Hausmannehe") zugeschnitten. Entscheidungstexte 1 Ob 508/77 Entscheidungstext OGH 26.01.1977 1 Ob 508/77 Veröff: JBl 1979,39 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1977

RS OGH 1976/12/22 1Ob783/76

Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Von einem Rechtsmißbrauch kann dann, wenn dem Unterhaltsberechtigten Ehegatten der abgesonderte Wohnort auf Grund einer EV bewilligt wurde, keine Rede sein, auch dann nicht, wenn die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen Ehegatten aus Maßnahmen sozialer Fürsorge, wie Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe und einer Invalidenrente herrühren. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1976

RS OGH 1975/10/29 1Ob217/75, 1Ob781/79, 6Ob675/81, 1Ob636/81, 1Ob538/83, 7Ob616/84, 8Ob529/84, 2Ob50

Norm: ABGB §91 C8ABGB §94 Abs2ABGB §141 IAABGB §936 VIIcZPO §411 Cc
Rechtssatz: Bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ist wegen der Anwendbarkeit der clausula rebus sic stantibus überall dort, wo nicht deren Ausschluss erwiesen wurde, jede nachträgliche Sachverhaltsänderung, die eine Neubemessung des Unterhalts rechtfertigt, zulässiger Anlass für eine neue Klage. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.1975

TE OGH 1975/10/29 1Ob217/75

Die Klägerin begehrte zu 33 C 783/74 des Erstgerichtes vom Beklagten als ihrem Ehegatten ab 1. Juli 1974 einen monatlichen Unterhaltsbetrag in der Höhe von 3000 S. Zur Begründung: ihres Begehrens brachte sie vor, daß der Beklagte die eheliche Gemeinschaft aufgelöst habe und für sie seither lediglich den Mietzins, gewisse fixe Kosten der Haushaltsführung, wie Energiebedarf, Telefongebühr, Fernseh- und Radiogebühren sowie die Kosten der Zusatzkrankenversicherung und die Kirchensteuer bez... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.10.1975

RS OGH 1975/10/21 4Ob622/75, 6Ob113/75, 2Ob541/76, 5Ob737/78, 5Ob565/79, 1Ob663/80, 6Ob684/81, 3Ob52

Norm: ABGB §94 Abs2ABGB §879 BIIa4ABGB §936 VIIcZPO §502 Abs1 HIII1
Rechtssatz: Der Verzicht auf die Umstandsklausel ist grundsätzlich zulässig und wirksam; das Beharren auf diesen Verzicht kann aber sittenwidrig sein, etwa dann, wenn ohne Berücksichtigung der nachfolgenden Umstände der Unterhalt anderer Unterhaltsberechtigter gefährdet wäre (3 Ob 106/69 = EFSlg 12.049). Gleiches muss auch für den Fall gelten, dass durch ein Beharren auf der Un... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1975

RS OGH 1974/4/18 6Ob61/74, 4Ob542/74, 1Ob19/75, 7Ob154/75, 1Ob501/76, 1Ob547/76, 6Ob615/77, 5Ob708/7

Norm: ABGB §94 Abs2 Satz2EO §382 IIID
Rechtssatz: Nur wenn sich die Ehegattin besonders schwerer Eheverfehlungen, wie Ehebruches, fortgesetzter empfindlicher Verletzungen der ehelichen Treue, schwerer körperlicher Misshandlungen oder Drohungen, die sich unmittelbar gegen die körperliche oder seelische Integrität des Ehepartners richten, schuldig macht oder wenn sie die häusliche Gemeinschaft ohne zureichende
Gründe: verlässt, verliert sie, da si... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1974

TE OGH 1973/5/23 1Ob76/73

Die Streitteile haben am 28. Feber 1959 geheiratet. Die Ehe besteht noch aufrecht, wenngleich ein Scheidungsverfahren läuft und die Ehegatten nunmehr getrennt leben. Mit der Begründung: , daß der Beklagte im Jahre 1970 ehewidrige Beziehungen zu Hermine K aufgenommen habe und seit dieser Zeit seiner Unterhaltspflicht gegenüber der Klägerin nicht mehr entsprechend nachkomme, begehrte diese mit der seit 18. November 1970 anhängigen Klage den Zuspruch eines Unterhaltsbetrages von 8000 S mon... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.05.1973

TE OGH 1970/9/15 8Ob192/70

Zwischen den Streitteilen ist seit dem Jahre 1967 ein Ehescheidungsverfahren anhängig. Mit dem vom Oberlandesgericht Linz bestätigten Beschluß des Erstgerichtes vom 12. Jänner 1970, wurde der Klägerin für die Dauer des Rechtsstreites der abgesonderte Wohnort bewilligt. Am 25. März 1970 beantragte die Klägerin, ihr bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die von ihr eingebrachte Ehescheidungsklage einen vorläufigen monatlichen Unterhaltsbetrag von 1600 S zuzuerkennen. Der Beklagte, d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.09.1970

TE OGH 1965/1/19 8Ob12/65

Der Kläger begehrt die Scheidung seiner Ehe mit der Beklagten. Als Scheidungsgrund machte er ehrloses Verhalten der Beklagten geltend, die sich verschiedene Diebstähle habe zuschulden kommen lassen. Die Beklagte beantragte unter Hinweis darauf, daß der Kläger die Ehewohnung verlassen habe, den Zuspruch eines einstweiligen Unterhaltes von 600 S monatlich. Der Kläger beantragte die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes. Der Erstrichter bewilligte dem Kläger den abgesonderten Wohnort... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.01.1965

Entscheidungen 241-270 von 273