Norm: ABGB §94 Abs2ASVG §292 Abs3EheG §66
Rechtssatz: Erbringt die unterhaltsberechtigte Person im Familienverband Pflegeleistungen für ein pflegebedürftiges Kind, ist das von diesem bezogene Pflegegeld bei der Unterhaltsbemessung als (fiktives) Eigeneinkommen der unterhaltsberechtigten Person anzurechnen, soweit das Pflegegeld nicht zur Abdeckung notwendiger Fremdleistungen in Anspruch genommen wird. Die tatsächliche Verwendung des Pflegegelde... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Ertragloses Vermögen des unterhaltsberechtigten Ehepartners ist ohne Bedeutung, weil der Haushaltsführer seinen Vermögensstamm nicht anzugreifen braucht, außer die Ehegatten hatten vereinbart, einen Vermögensteil zu veräußern und den Erlös für den Unterhalt zu verwenden. Entscheidungstexte 10 Ob 93/07k Entscheidungstext OGH 06.11.2007 10 Ob 93/07k V... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2ABGB §140 Bb
Rechtssatz: Aus dem Vermögensstamm des unterhaltsberechtigten Ehepartners resultierende Einkünfte, die bereits in der Vergangenheit für immer für den gemeinsamen laufenden Unterhalt der Eheleute sowie für Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten verwendet wurden, sind, wie auch ein anderes von der Unterhaltsberechtigten verwertetes Vermögen, in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2
Rechtssatz: Als „eigene Einkünfte" ist alles zu werten, was der Unterhaltsberechtigte an Geld- oder Naturalleistungen tatsächlich erhält, sofern die gesetzliche Zweckwidmung der Leistung die Einbeziehung in die Unterhaltsberechnung nicht ausschließt, der Bezieher die Einkünfte also nach seinem Gutdünken verwenden darf. Als Einkommen zu veranschlagen sind daher insbesondere auch Erträgnisse von Vermögen, wie Zinsen, Dividende... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2EheG §68a
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund des § 68a Abs 3 EheG soll auch bei einem auf § 94 Abs 2 ABGB gestützten Unterhaltsanspruch die Bejahung der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung nicht mehr nur zur gänzlichen Versagung des Unterhaltsanspruches führen können, sondern auch die Minderung dieses Unterhaltsanspruches möglich sein. Dabei richtet sich die an die Bejahung der - weiterhin nach den in der Rechtsprechung entwic... mehr lesen...