Norm
ABGB §94 Abs2Rechtssatz
Geltendmachung des Unterhaltsanspruches durch Ehegattin stellt keinen Rechtsmißbrauch dar, wenn sie mit Zustimmung des Ehemannes an einen anderen Wohnort übersiedelt ist, auch wenn hiedurch die Ausübung des Besuchsrechtes gegenüber den ehelichen Kindern erschwert ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0009700Dokumentnummer
JJR_19770906_OGH0002_0050OB00642_7700000_001