Norm
ABGB §94 Abs2Rechtssatz
Der Unterhaltsanspruch eines Ehegatten nach Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft ist nicht auf die im 1.Satz und 2.Satz dieser Gesetzesstelle geregelten Fälle beschränkt, es kann auch ein Unterhaltsanspruch nach dem 3.Satz zustehen (abweichend von 7 Ob 810/76). Letzterer ist allerdings nach anderen Gesichtspunkten zu beurteilen als ein solcher nach dem 1.Satz und 2.Satz; es fehlt ihm vor allem die Unbedingtheit der Anknüpfung an die -gegenwärtige oder frühere- Haushaltsführung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0009740Dokumentnummer
JJR_19770203_OGH0002_0060OB00521_7700000_003