RS OGH 1977/2/3 6Ob521/77, 6Ob679/77, 6Ob722/77, 1Ob530/78, 1Ob786/79, 5Ob527/80, 6Ob684/81, 3Ob101/

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Veröffentlicht am 03.02.1977
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Norm

ABGB §94 Abs2

Rechtssatz

Der Unterhaltsanspruch nach § 94 Abs 2 3.Satz ABGB führt bei wesentlich verschiedenen hohem Einkommen zweier berufstätiger Ehegatten dazu, dass der Ehegatte mit höherem Einkommen dem Ehegatten mit niedrigerem Einkommen die erforderlichen Mittel zuzuschießen hat, um auch diesem die Deckung der den Lebensverhältnissen beider Ehegatten angemessenen Bedürfnisse zu ermöglichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0009723

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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