Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte unter Berufung auf ein im Grundbuch eingetragenes Wiederkaufsrecht das Urteil, die Beklagte sei schuldig, Zug um Zug gegen einen Wiederkaufspreis von S 576.413,20 binnen 14 Tagen in die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Klägerin auf die im einzelnen genannte Liegenschaft in der Stadt S***** einzuwilligen. Das Wiederkaufsrecht sei mit den Rechtsvorgängern der Beklagten vereinbart worden und könne auch jetzt noch geltend gemacht werden.... mehr lesen...
Der Vater der Prozeßparteien Johann H hinterließ bei seinem Ableben am 4. 12. 1957 seine Witwe und die sechs Kinder, die er in seinem Testament vom 2. 3. 1956 als Erben eingesetzt hatte. Der Witwe vermachte er auf Lebenszeit den Fruchtgenuß am gesamten Nachlaß. Die Kinder Hans, Arthur, Agnes und Karl sollten je ein Fünftel, die Kinder Bruno und Maria je ein Zehntel erben. Die Kinder erklärten, daß sie die Erbschaft aus dieser letztwilligen Anordnung mit diesen Quoten annehmen. Die Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I4ABGB §1346 AABGB §1346 G
Rechtssatz: Die Bürgschaftsverpflichtung ist wegen der Leistung des Gläubigers an den Hauptschuldner keinesfalls als unentgeltliches Geschäft im Sinne des § 901, letzter Satz ABGB zu werten, selbst wenn in dem Verhältnis des Bürgen zum Hauptschuldner die Übernahme der Bürgenhaftung ein reiner Liberalitätsakt gewesen sein sollte. Entscheidungstexte 6 O... mehr lesen...
Norm: ABGB idF vor dem ErbRÄG 2015 §572ABGB idF ErbRÄG 2015 §572ABGB §901 I4
Rechtssatz: Auch Motivirrtümer über Zukünftiges können erheblich sein. Entscheidungstexte 7 Ob 634/84 Entscheidungstext OGH 13.09.1984 7 Ob 634/84 6 Ob 168/13v Entscheidungstext OGH 15.05.2014 6 Ob 168/13v 2 Ob 41/19x ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II5ABGB §1096 A1ABGB §1098 IIdK des Mag der Bundeshauptstadt Wien über die Haustorsperre und die Hausbeleuchtung allg
Rechtssatz: Die K des Mag der Bundeshauptstadt Wien über die Haustorsperre und die Hausbeleuchtung regelt unmittelbar Rechte und Pflichten zwischen Bestandgeber und Bestandnehmer. Auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung ist sie als Geschäftsgrundlage des Bestandvertrages anzusehen; die in der Kundmachun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund einer zwischen den Streitteilen am 3. April 1979 getroffenen Vereinbarung, hatte die beklagte und widerklagende Partei (im Folgenden kurz beklagte Partei genannt) für nach Großbritannien führende Transporte, die insbesondere von der Firma B***** AG in Auftrag gegeben worden waren, die Waren mit Lkws vom Ladeort nach Antwerpen zu bringen, die klagende und widerbeklagte Partei (im Folgenden kurz klagende Partei genannt) die Entladung, Verschiffung und Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I3
Rechtssatz: Wird der angestrebte Zweck nicht erreicht oder liegt der Beweggrund nicht vor, so fällt das Geschäft (je nach Art der Bedingung) dahin oder wird nie gültig. Es kommt dann auch nicht darauf an, in welcher Sphäre der von beiden Teilen zur Vertragsbedingung gemachte Beweggrund fällt. Entscheidungstexte 6 Ob 627/83 Entscheidungstext OGH 19.01.1984 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II1
Rechtssatz: Ein Rückgriff auf die Lehre von der Geschäftsgrundlage hat zu unterbleiben, wenn ein Vertrag nach seinem von den Parteien festgelegten immanenten Zweck nicht lückenhaft ist, sondern ein im Vertrag nicht ausdrücklich geregelter Fall im Auslegungswege geklärt werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 675/83 Entscheidungstext OGH 14.12.1983 1 Ob 675/83 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II5ABGB §1284 AaABGB §1284 Ab
Rechtssatz: Daß beim bäuerlichen Übergabsvertrag der "Fortbestand des Bauerngutes im Rahmen des Familienbesitzes" geradezu selbstverständlich wäre, sodaß es einer besonderen Vereinbarung nicht bedürfte, muß schon deshalb verneint werden, weil die Geschäftsgrundlage des bäuerlichen Übergabsvertrages - die Sicherung der Existenz beider Vertragsparteien - jederzeit auch außerhalb der Familie verwirklic... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 I1
Rechtssatz: Es liegt eine Erklärungsirrtum vor, wenn sich ein Teil bei einer Erklärung, die für den anderen bestimmt ist, bezüglich des Preises vorschreibt, einen Rechenfehler macht, sich verspricht und dgl. Ein Motivirrtum ist hingegen anzunehmen, wenn ein Teil die Höhe der von ihm zu tragenden Kosten oder den von ihm zu tätigenden Aufwand falsch einschätzt (vgl. Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts 6... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 I3ABGB 1170a
Rechtssatz: Ob der Verkäufer oder Unternehmer die ausgewiesene Bewertung der Einzelpositionen aus einer zusammengesetzten Gesamtleistung nach der allgemeinen Marktlage oder nach seinem persönliche Verhältnissen kostendeckend kalkuliert hat, braucht der Anbotempfänger ( Sondertatbestände des Wuchers etc ausgenommen ) weder nachzuprüfen noch im Zweifelsfall aufklären zu lassen. Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I4ABGB §914 IIABGB §915
Rechtssatz: Bei unentgeltlichen Verträgen ist die Erforschung des Parteiwillens nach der Willenstheorie vorzunehmen. Dem Beweggrund und dem Endzweck des Vertrages ist daher auch dann Bedeutung beizumessen, wenn sie nicht zur Bedingung gemacht wurden. Entscheidungstexte 5 Ob 762/82 Entscheidungstext OGH 21.12.1982 5 Ob 762/82 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I3
Rechtssatz: Irrt ein Kranker darüber, daß die Aufnahme in die Sonderklasse für ihn keine weitere finanzielle Belastung bedeute, weil die durch die Aufnahme in die Sonderklasse entstehenden Mehrkosten zur Gänze durch eine Versicherung abgedeckt seien, ist dies ein unbeachtlicher Motivirrtum, der nicht den Inhalt des Vertrages - nämlich die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem behandelnden Arzt - betrifft, außer er wäre von de... mehr lesen...
Im Feber 1979 kam es zwischen den Streitteilen in Salzburg zu einer Vereinbarung, wonach die beklagte und widerklagende Partei (im folgenden kurz beklagte Partei genannt) über Auftrag der klagenden und widerbeklagten Partei (im folgenden kurz klagende Partei genannt) von der Firma C Konservendosen von Belgien nach dem Burgenland transportieren sollte. Die klagende Partei trat der Firma C gegenüber als Spediteur auf und stellte ihr auch die Fakturen aus. Der nach Abzug der jeweiligen R... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II1
Rechtssatz: Das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist (gegenüber anderen Möglichkeiten, rechtsgeschäftliche Bindungen zu beseitigen) nur als letztes Mittel heranzuziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 778/81 Entscheidungstext OGH 21.04.1982 1 Ob 778/81 Veröff: SZ 55/51 7 Ob 542/86 Entscheidungstext OGH 24.... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I3ABGB §901 II5ABGB §1053
Rechtssatz: Das Risiko, daß der Kaufgegenstand wie geplant verwendet werden kann, trägt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich der Käufer. Entscheidungstexte 1 Ob 778/81 Entscheidungstext OGH 21.04.1982 1 Ob 778/81 Veröff: SZ 55/51 7 Ob 232/97m Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §552ABGB §901 II5ABGB §983
Rechtssatz: Es kann nicht als typische Voraussetzung eines entgeltlichen Darlehensvertrages angesehen werden, daß der Darlehensnehmer den Darlehensgeber letztwillig bedenken wird. Entscheidungstexte 6 Ob 701/81 Entscheidungstext OGH 21.04.1982 6 Ob 701/81 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die am 4. 11. 1961 geborene Klägerin ist Tankstellenpächterin einer der Firma M gehörenden Tankstelle in G. Die Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis stellte der Klägerin am 17. 12. 1979, GZ Ge- 111/1979, Gewerberegister-Nr. 104, einen Gewerbeschein aus, wonach die Klägerin am 27. 11. 1979 das Gewerbe "Betrieb von Tankstellen (Verkauf von Betriebsstoffen an Kraftfahrer im Betrieb von Zapfstellen)" mit dem Standort in G angemeldet habe. Am 10. 6. 1980 schloß die Klägerin mit dem Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Mietvertrag vom November 1973 hat die Beklagte von der Klägerin eine Fernsprechnebenstellenanlage Crossbar 2/14 KS auf unbestimmte Zeit gemietet und auf die Dauer von zehn vollen Kalenderjahren ab Betriebsbereitschaft der Anlage auf die Ausübung des Kündigungsrechts verzichtet. Nach dem zum Bestandteil des Mietvertrages gewordenen allgemeinen Überlassungsbedingungen für die Vermietung von Fernsprechnebenstellenanlagen hat die Mieterin bei auf ihre Veranlassu... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §901 II2ABGB §901 II5ABGB §1385 A
Rechtssatz: Daß es zwischen Treuhänder und Treugeber Meinungsunterschiede darüber geben kann, ob der Treuhänder in jedem Einzelfall das Interesse des Treuegebers entsprechend den getroffenen Vereinbarungen wahrgenommen hat, ob er die nötigen Weisungen eingeholt hat, die erforderlichen Aufklärungen erteilt udgl. mehr, ist durchaus naheliegend. Es kann daher nicht gesagt werden, daß Partei... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II5ABGB §1117
Rechtssatz: § 1117 ABGB berücksichtigt die Geschäftsgrundlage (Tauglichkeit des Bestandobjektes zum bedungenen Gebrauch) positiv - rechtlich als Einzelinstitut, so daß das nur als letztes Mittel in Betracht kommende Institut der allgemeinen Geschäftsgrundlage nicht anzuwenden ist. Entscheidungstexte 5 Ob 571/81 Entscheidungstext OGH 27.10.1981 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §871 DABGB §872ABGB §901 I3ABGB §922ABGB §923ABGB §1096 Abs1 C
Rechtssatz: Die Ertragsfähigkeit eines Unternehmens ist eine Eigenschaft der Sache, die Gegenstand einer Qualitätszusage sein kann, denn der Ertrag ist ein, wenn nicht überhaupt der den wirtschaftlichen Wert des Unternehmens charakterisierende Faktor, an dem sich Käufer und Pächter mit ihren Vorstellungen über die Kaufwürdigkeit beziehungsweise Pachtwürdigkei... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 I3
Rechtssatz: Es handelt sich bei der zugesagten Ertragsfähigkeit des verpachteten Unternehmens um eine Eigenschaft, die im abgeschlossenen Geschäft wertbildend, also für die Bestimmung der Gegenleistung (Pachtzins) maßgebend ist und deshalb zum Inhalt des Geschäftes gehört, weshalb der dadurch beim Pächter ausgelöste Irrtum als Geschäftsirrtum anzusehen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der in München wohnende Beklagte ist Eigentümer der am nördlichen Stadtrand von L gelegenen Frühstückspension. Der in den Jahren 1971/72 mit einem Kapitaleinsatz von etwa 1.5 bis 2 Mill. S ausgebaute Beherbergungsbetrieb umfaßt zwölf Gästezimmer mit insgesamt 25 Betten, ist zentralbeheizt, voll ausgestattet und - von nicht nennenswerten, gelegentlich auftretenden kleineren Gebrechen, etwa der Sanitäranlagen, abgesehen - in einwandfreiem Zustand. Die Gästezimmer sind zeitgemäß eingeric... mehr lesen...
Die Klägerinnen begehrten nach einer Einschränkung ihres ursprünglichen Klagebegehrens die Aufhebung des zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Kauf- und Leibrentenvertrages vom 29. Juli 1969 samt Nachtragsvereinbarung vom 7. Jänner 1970. Sie behaupteten, sie hätten mit den genannten Verträgen von der Beklagten die Liegenschaft EZ 128 KG X, auf welcher sich zur Zeit des Vertragsabschlusses ein "Halbrohbau" befunden habe, gekauft, um darin für sich, ihre Kinder und ihre Mutter eine ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 I1
Rechtssatz: Ein Irrtum über eine wertbildende Eigenschaft (hier: Eignung zum Weiterbau eines Rohbaues), gehört zum Inhalt des Geschäftes. Ein Irrtum darüber ist daher ein Geschäftsirrtum. Entscheidungstexte 6 Ob 552/81 Entscheidungstext OGH 13.05.1981 6 Ob 552/81 Veröff: SZ 54/71 5 Ob 568/81 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 II1ABGB §1487
Rechtssatz: Die Regelung der Irrtumsanfechtung in den §§ 871 ff ABGB verfolgt im Zusammenhalt mit der Verjährungszeit des § 1487 ABGB den Zweck, Ansprüche, die sich aus einem Geschäftsirrtum ergeben, rasch abzuwickeln und läßt damit die Absicht erkennen, diese Frage - abgesehen von der ohnehin daneben möglichen Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche innerhalb der dafür bestimmten Fristen - abschli... mehr lesen...
Der Beklagte verschuldete am 22. Oktober 1978 mit seinem bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW im alkoholisierten Zustand (Blutalkoholgehalt 1.66%) einen Verkehrsunfall, bei dem Stefanie P verletzt wurde. Wegen dieses Unfalles wurde der Beklagte mit Urteil den Bezirksgerichtes Gmunden vom 13. Dezember 1978, GZ 4 U 1793/78- 5, rechtskräftig wegen Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 3 (§ 81 Abs. 2) StGB verurteilt. Als Haftpflichtversicherer des Bekla... mehr lesen...
Norm: ABGB §572ABGB §871 DABGB §901 I4
Rechtssatz: Auch der bei unentgeltlichen Rechtsgeschäften unter Lebenden beachtliche Motivirrtum in Sinne der §§ 572, 901 ABGB hat nur die Anfechtbarkeit des Vertrages zur Folge. Entscheidungstexte 7 Ob 67/80 Entscheidungstext OGH 15.01.1981 7 Ob 67/80 ZVR 1981/255 S 344 = SZ 54/7 2 Ob 3/... mehr lesen...
Der Kläger war Alleineigentümer der Liegenschaft, EZ 8 KG G, Grundstück 855, im 21. Wiener Gemeindebezirk. Mit Kaufvertrag vom 20. August 1975 verkaufte er 789/1748 Anteile an Josef V und 809/1748 Anteile an den Beklagten. Der Kläger blieb Miteigentümer von 150/1748 Anteilen dieser Liegenschaft. Als Kaufpreis wurde mit dem Beklagten und Josef V ein Betrag von 1 385 000 S vereinbart; 500 000 S wurden vor Vertragsunterfertigung bar berichtigt, der restliche Betrag von 885 000 S war durc... mehr lesen...