RS OGH 1984/5/2 1Ob529/84, 5Ob265/01h

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Veröffentlicht am 02.05.1984
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Norm

ABGB §901 II5
ABGB §1096 A1
ABGB §1098 IId
K des Mag der Bundeshauptstadt Wien über die Haustorsperre und die Hausbeleuchtung allg

Rechtssatz

Die K des Mag der Bundeshauptstadt Wien über die Haustorsperre und die Hausbeleuchtung regelt unmittelbar Rechte und Pflichten zwischen Bestandgeber und Bestandnehmer. Auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung ist sie als Geschäftsgrundlage des Bestandvertrages anzusehen; die in der Kundmachung normierten Rechte und Pflichten können auch privatrechtlich durchgesetzt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0029373

Dokumentnummer

JJR_19840502_OGH0002_0010OB00529_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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