Norm
ABGB §901 II5Rechtssatz
Die K des Mag der Bundeshauptstadt Wien über die Haustorsperre und die Hausbeleuchtung regelt unmittelbar Rechte und Pflichten zwischen Bestandgeber und Bestandnehmer. Auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung ist sie als Geschäftsgrundlage des Bestandvertrages anzusehen; die in der Kundmachung normierten Rechte und Pflichten können auch privatrechtlich durchgesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0029373Dokumentnummer
JJR_19840502_OGH0002_0010OB00529_8400000_001