Norm
ABGB §901 II5Rechtssatz
Daß beim bäuerlichen Übergabsvertrag der "Fortbestand des Bauerngutes im Rahmen des Familienbesitzes" geradezu selbstverständlich wäre, sodaß es einer besonderen Vereinbarung nicht bedürfte, muß schon deshalb verneint werden, weil die Geschäftsgrundlage des bäuerlichen Übergabsvertrages - die Sicherung der Existenz beider Vertragsparteien - jederzeit auch außerhalb der Familie verwirklicht werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0017636Dokumentnummer
JJR_19831013_OGH0002_0060OB00705_8300000_001