RS OGH 1983/10/13 6Ob705/83

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Veröffentlicht am 13.10.1983
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Norm

ABGB §901 II5
ABGB §1284 Aa
ABGB §1284 Ab

Rechtssatz

Daß beim bäuerlichen Übergabsvertrag der "Fortbestand des Bauerngutes im Rahmen des Familienbesitzes" geradezu selbstverständlich wäre, sodaß es einer besonderen Vereinbarung nicht bedürfte, muß schon deshalb verneint werden, weil die Geschäftsgrundlage des bäuerlichen Übergabsvertrages - die Sicherung der Existenz beider Vertragsparteien - jederzeit auch außerhalb der Familie verwirklicht werden kann.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 705/83
    Entscheidungstext OGH 13.10.1983 6 Ob 705/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0017636

Dokumentnummer

JJR_19831013_OGH0002_0060OB00705_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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