Norm: ABGB §901 I2aABGB §901 II2
Rechtssatz: Eine individuelle Voraussetzung (Geschäftsgrundlage), von der beide Parteien bei Vertragsabschluss ausgegangen sind, ist nur dann von Bedeutung, wenn die Parteien durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung die Wirkungen des Geschäftes von dem Vorhandensein der vorausgesetzten Sachlage abhängig gemacht haben. Entscheidungstexte 6 Ob 148/6... mehr lesen...
Der Beklagte ist vom 1. Oktober 1953 bis 31. März 1962 als selbständiger Handelsvertreter für die klagende Partei tätig gewesen. Zu 2 Cg .../63 des Landesgerichtes Salzburg hat der Beklagte als Kläger von der nunmehrigen Klägerin als dort beklagter Partei den Betrag von 59.443.07 S samt Anhang sowie Bucheinsicht, Rechnungslegung und Anfertigung von Buchauszügen begehrt. Der begehrte Geldbetrag setzte sich aus einer Forderung gemäß § 25 HVG., die der damalige Kläger mit 33.781.22 S bez... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I3ABGB §1385
Rechtssatz: Der durch ein Sachverständigengutachten veranlaßte Irrtum über das Bestehen der vergleichsweise anerkannten Klagsforderung ist unbeachtlicher Motivirrtum. Entscheidungstexte 8 Ob 85/66 Entscheidungstext OGH 29.03.1966 8 Ob 85/66 Veröff: SZ 39/57 4 Ob 530/73 Entscheidungstext OGH 22... mehr lesen...
Am 1. August 1956 schloß Johann L. mit dem Beklagten einen Kaufvertrag über mehrere ihm gehörige Liegenschaften. Es wurde darüber eine von beiden Teilen unterschriebene Punktation errichtet. Es war vorgesehen, daß die förmliche Vertragserrichtung nach Feststellung des Lastenstandes und Einstellung des damals gegen Johann L. laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens erfolge. Am 9. Jänner 1957 wurde der förmliche Vertrag geschlossen, der in einigen Belangen von der Punktation abweicht. G... mehr lesen...
Am 25. Juli 1962 kaufte die Beklagte von der Firma X. eine Waschmaschine Marke FAM zum Preis von 2885 S zuzüglich eines Ratenzuschlages. Gleichzeitig unterfertigte sie einen Ratenbrief. Sie leistete bei Lieferung der Waschmaschine im Oktober 1962 eine Zahlung von 320 S. Der Restbetrag sollte in 24 Monatsraten ab dem der Lieferung folgenden Monat entrichtet werden. Da die Beklagte weitere Zahlungen nicht mehr leistete, trat vereinbarungsgemäß Terminsverlust ein. Die Klägerin, der von d... mehr lesen...
Norm: ABGB §869ABGB §901
Rechtssatz: Vorhandensein ausreichender Stromstärke für den Betrieb ist bei Verkauf einer Waschmaschine gegen Raten in der Wohnung des Käufers auch ohne ausdrückliche Vereinbarung Voraussetzung für Verbindlichkeit des Vertrages. Entscheidungstexte 8 Ob 335/63 Entscheidungstext OGH 14.01.1964 8 Ob 335/63 Veröff: EvBl 1964,241 S 347 = SZ 37/8 ... mehr lesen...
Die X-Gesellschaft ist ein Verband trustfreier Importeure von Erdöl bzw. Erdölprodukten, der bestrebt ist, durch den gemeinsamen Vertrieb von Qualitätsware den Konkurrenzkampf gegen die großen Erdöl- und Benzinkonzerne zu bestehen. Unter ständiger Kontrolle der Einhaltung seiner für die Qualitätserfordernisse aufgestellten Richtlinien, für welche auch die in den einzelnen Staaten gebildeten Kontrollgesellschaften herangezogen werden, bedient sich der Verband für diesen gemeinsamen Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II1
Rechtssatz: Nur der Wegfall einer von beiden Parteien gemeinsam dem Vertragsabschluss unterstellten Voraussetzung kann als Wegfall der Geschäftsgrundlage gewertet werden. Entscheidungstexte 6 Ob 79/62 Entscheidungstext OGH 09.05.1962 6 Ob 79/62 Veröff: SZ 35/47 5 Ob 341/64 Entscheidungstext OGH 21.01.1965 5 Ob 3... mehr lesen...
Die am 6. März 1958 im Alter von 90 Jahren verstorbene Mutter der Streitteile Maria Sch. hat am 25. Oktober 1926 mit dem Beklagten in Notariatsaktform einen gültigen Schenkungsvertrag auf den Todesfall über ihre Liegenschaft in Klagenfurt und ihre Fahrnisse geschlossen, aber diese Schenkung in Punkt 3 des Notariatsaktes folgendermaßen beschränkt. "Maria Sch. widmet hiemit zur Entfertigung ihrer Tochter (der nunmehrigen Klägerin) zur Abfindung deren Ansprüche an gesetzlichem Erbteil ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 E1ABGB §901 I2bNotariatsaktG §1 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die Erhebung des Beweggrundes oder des Endzweckes zur Vertragsbedingung kann nach Lehre und Rechtsprechung auch konkludent (§ 863 ABGB) erfolgen. Entscheidungstexte 6 Ob 198/61 Entscheidungstext OGH 13.07.1961 6 Ob 198/61 5 Ob 8/62 Entscheidungstext OGH 18.01.1962 5 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II5ABGB §1090 IIaABGB §1118 C
Rechtssatz: Zur Auflösung eines Abbauvertrages wegen Wegfalles einer konkludenten Geschäftsvoraussetzung bzw wegen Unangemessenheit des Mindestbruchzinses (Magnesitabbauverträge der Alpine - Montan - Gesellschaft). Entscheidungstexte 6 Ob 373/60 Entscheidungstext OGH 14.12.1960 6 Ob 373/60 8 ... mehr lesen...
Die Klägerin hat für den Beklagten die Einschaltung von der Kundenwerbung dienenden Zeitungsankündigungen übernommen und hat dem Beklagten hiefür in der Zeit vom 31. Oktober 1958 bis 31. Dezember 1958 sechs Rechnungen im Gesamtbetrag von 18.254 S 72 g, darunter die bestrittene Rechnung vom 25. November 1958 im Betrag von 11.000 S über eine Werbeanzeige für R.-Waschmaschinen in einer Sondernummer der Bezirkswochenblätter, gelegt, ferner am 18. Februar 1959 eine Rechnung im Betrag von 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901
Rechtssatz: Der Irrtum über eine Tatsache, deren Prüfung der Irrende nach den besonderen Umständen oder nach der Verkehrsauffassung nicht allein, ohne Mitwirkung der Gegenseite, auf eigene Gefahr vorzunehmen gehabt hätte, ist kein Irrtum im Beweggrund. Entscheidungstexte 6 Ob 368/60 Entscheidungstext OGH 26.10.1960 6 Ob 368/60 Veröff: RZ 1961,25 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II3b
Rechtssatz: Wurde der Vertragspartner vor Abschluß des Vertrages aufgefordert, sich über die Rechtslage zu erkundigen, und hat er dennoch das Geschäft geschlossen, hat er auch das Risiko des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu tragen. Entscheidungstexte 6 Ob 63/60 Entscheidungstext OGH 06.04.1960 6 Ob 63/60 Euro... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIIABGB §901ABGB §1077ABGB §1295 Abs2 III
Rechtssatz: Im Verhältnis untereinander sind die Partner eines Kaufvertrages frei zu erklären, worauf ihre Absicht vorzüglich gerichtet sei und was als Endzweck ihrer Vereinbarung wie eine Bedingung wirken solle (§§ 871, 901 ABGB). Im Verhältnis zu einem vorkaufsberechtigten Dritten sind sie aber an die Schranken des Gesetzes gebunden, die sich schon aus § 1077 ABGB hilfsweise auch aus ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies sowohl das auf Einwilligung in die Einverleibung der Löschung des Vorkaufsrechtes des Beklagten gerichtete Hauptbegehren als auch das auf Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Klägerin gerichtete Eventualbegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte die Abweisung des Hauptbegehrens, gab aber dem Eventualbegehren Folge. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der Klägerin hinsichtlich der Abweisung ihres Hauptbegehrens nicht Folge. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II2
Rechtssatz: Zur Frage des "Wegfalles einer typischen Vertragsvoraussetzung". Entscheidungstexte 5 Ob 387/59 Entscheidungstext OGH 23.09.1959 5 Ob 387/59 Veröff: JBl 1960,187 (mit Glosse von Gschnitzer) 5 Ob 8/62 Entscheidungstext OGH 18.01.1962 5 Ob 8/62 Veröff: SZ 35/7 = JBl 1962,606 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I3ABGB §1431ABGB §1435
Rechtssatz: Nur dann, wenn bei einer ohne Schuldvertrag erbrachten Leistung der Empfänger eine Gegenleistung in Aussicht stellt, zu der er sich nicht verpflichten kann, erscheint gegebenenfalls bei Nichteintritt des erwarteten Verhaltens ein Kondiktionsanspruch gerechtfertigt. Hat aber bei einem nicht ausdrücklich zur Bedingung eines entgeltlichen Geschäftes erhobenen Beweggrund die Regel des § 901 ABGB Pl... mehr lesen...
Norm: ABGB §872ABGB §901 I2a
Rechtssatz: Ein Motivirrtum würde auch nach § 872 ABGB nur dann in Betracht kommen, wenn der Beweggrund oder der Endzweck der Einwilligung gemäß § 901 ABGB ausdrücklich zur Bedingung gemacht worden wäre. Denn nur dann würde der Irrtum im Beweggrund zu einem gemäß § 872 ABGB beachtlichen Irrtum über einen Geschäftspunkt , also zu einem Geschäftsirrtum werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II5ABGB §1385 CZPO §268
Rechtssatz: Die nachträgliche Beseitigung eines Strafurteiles (Wiederaufnahme - Einstellung) stellt keinen Anfechtungsgrund hinsichtlich eines auf Grund des Strafurteiles geschlossenen Vergleiches dar. Entscheidungstexte 3 Ob 487/56 Entscheidungstext OGH 10.10.1956 3 Ob 487/56 Veröff: EvBl 1957/109 S 153 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I1ABGB §1435
Rechtssatz: Das bloße Motiv genügt nicht, um einen Bereicherungsanspruch wegen Nichteintrittes des Erfolges abzugeben. Entscheidungstexte 4 Ob 62/56 Entscheidungstext OGH 03.07.1956 4 Ob 62/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024358 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I4
Rechtssatz: Motivirrtum bei Verzicht auf Legat in der Annahme, daß infolge des Erbverzichtes eines Erben dieses Erbteil der Legatarin zukommen werde. Entscheidungstexte 1 Ob 712/55 Entscheidungstext OGH 07.12.1955 1 Ob 712/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0024375 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIIIABGB §871 BIIABGB §901
Rechtssatz: Zur Anfechtung eines bäuerlichen Übergabsvertrages durch die Übergeber wegen Scheinehe bzw Nichtkonsumation der Ehe der Übernehmer. Entscheidungstexte 3 Ob 368/55 Entscheidungstext OGH 31.08.1955 3 Ob 368/55 6 Ob 235/66 Entscheidungstext OGH 28.09.1966 6 Ob 235/66 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901
Rechtssatz: Der geschiedene Ehemann, der aus Dankbarkeit seiner geschiedenen Gattin in Form eines Notariatsaktes ( Schuldschein ) Geldleistungen verspricht, zu denen er nicht verpflichtet ist, kann dieses Leistungsversprechen nicht anfechten, wenn die geschiedene Gattin außerdem auf Grund des Gesetzes und ausdrücklich weiterer Vereinbarung Unterhalt begehrt und gerichtlich zugesprochen erhält. Irrtumsanfechtung - Mo... mehr lesen...
Norm: ABGB §551ABGB §572ABGB §901
Rechtssatz: Beachtlichkeit eines Motivirrtums beim Aufhebungsvertrag eines Erbverzichtsvertrages. Entscheidungstexte 3 Ob 60/55 Entscheidungstext OGH 23.02.1955 3 Ob 60/55 Veröff: EvBl 1955/289 S 478 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0015355 Dokume... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I3
Rechtssatz: Keine Anfechtung eines Vergleiches wegen Motivirrtums. Entscheidungstexte 3 Ob 414/54 Entscheidungstext OGH 01.09.1954 3 Ob 414/54 Beisatz: Dolose Irreführung ausgenommen. (T1) 4 Ob 16/56 Entscheidungstext OGH 03.07.1956 4 Ob 16/56 Veröff: SozM IVA,103 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §897ABGB §901ABGB §1217ABGB §1266
Rechtssatz: Wird die Wirksamkeit eines Vertrages von der Eheschließung abhängig gemacht, so kann dies nicht ohne weiteres so ausgelegt werden, daß damit zugleich die Auflösung der Ehe eine Resolutivbedingung sein soll. Entscheidungstexte 1 Ob 31/54 Entscheidungstext OGH 09.06.1954 1 Ob 31/54 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit dem gemäß § 398 ZPO. gefällten Versäumungsurteil den zwischen der klagenden Partei und der beklagten Partei abgeschlossenen Vertrag "beinhaltend die Vergebung einer Wohnung in Wien an die beklagte Partei als Hauptmieter derselben" für unwirksam erklärt. Das Berufungsgericht gab der Berufung nicht Folge. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der beklagten Partei nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Das ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I3ABGB §1112 BWohnungsanforderungsG §17
Rechtssatz: Wenn der einzige Grund für den Abschluß eines Mietvertrages ein behördlicher Auftrag ist und dieser Auftrag im Instanzenzug beseitigt wird, wird damit auch der Mietvertrag hinfällig. Entscheidungstexte 3 Ob 325/54 Entscheidungstext OGH 26.05.1954 3 Ob 325/54 Veröff: SZ 27/158 = EvBl 1955/135 S 230 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 FABGB §901 II6ZPO §228 E
Rechtssatz: Kein Nachweis des Interesses für Klagen notwendig, womit die Ungültigkeit eines Vertrages wegen Irrtums, Zwanges oder Wegfalles der Geschäftsgrundlage festgestellt werden soll. Entscheidungstexte 3 Ob 325/54 Entscheidungstext OGH 26.05.1954 3 Ob 325/54 Veröff: SZ 27/158 = EvBl 1955/135 S 230 ... mehr lesen...