Norm: ABGB §901 II3c
Rechtssatz: Die zivilrechtlichen Grundsätze über Änderung und Wegfall der Geschäftsgrundlage können auf die normativen Regelungen in Tarifverträgen nicht ohne weiteres angewendet werden. Entscheidungstexte 4 AZR 531/75 Entscheidungstext OGH 15.12.1976 4 AZR 531/75 8 ObA 30/00w Entscheidungstext OGH 09.11.2000 8 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II5ABGB §1165ABGB §1168a
Rechtssatz: 1. Bei Abschluß eines Werkvertrages muß auch diesem Vertrag - auch ohne entsprechende Parteienabrede - als "typische" Voraussetzung unterstellt werden, daß der zur Herstellung des Werks erforderliche Aufwand wirtschaftlich vertretbar ist, der Werklohn also nicht in auffallendem Mißverhältnis zu dem dadurch für den Besteller erzielbaren Nutzen steht. 2. Der Unternehmer hat - sei es bei Vertr... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II1
Rechtssatz: Geschäftsgrundlage ist die beim Geschäftsabschluß zu Tage tretende und vom etwaigen Gegner in ihrer Bedeutung erkannte und nicht beanstandete Vorstellung eines Beteiligten oder die gemeinsame Vorstellung der mehreren Beteiligten vom Vorhandensein oder dem Eintritt gewisser Umstände, auf deren Grundlage der Geschäftswille sich aufbaut. Außerdem geschäftlicher Voraussetzungen, die stets einem Geschäft von der Art d... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II5
Rechtssatz: Eigentumserwerb in absehbarer Zeit als Geschäftsgrundlage. Entscheidungstexte 7 Ob 802/76 Entscheidungstext OGH 02.12.1976 7 Ob 802/76 Veröff: NZ 1980,37 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0017631 Dokumentnummer JJR_19761202_OGH0002_0070OB00802_76... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II2
Rechtssatz: 1./ Bei der rechtlichen Beurteilung der als Beweggrund in Betracht kommenden Voraussetzungen (Geschäftsgrundlage) muß zwischen individuellen und typischen Voraussetzungen unterschieden werden. Es kommt dabei darauf an, ob die Sachlage nicht vorhanden ist oder wegfällt, die gerade diese Parteien bei Abschluß des Geschäftes vorausgesetzt haben, oder die überhaupt und allgemein beim Abschluß von Geschäften bestimmte... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II5ABGB §1284 Aa
Rechtssatz: Der Fortbestand der Ehe des Übernehmers mit der Tochter des Übergebers ist keine typische Voraussetzung eines Übergabsvertrages. Entscheidungstexte 5 Ob 667/76 Entscheidungstext OGH 02.11.1976 5 Ob 667/76 8 Ob 588/83 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 8 Ob 588/83 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I2bABGB §901 II5ABGB §914 IIICABGB §1247
Rechtssatz: Zur Frage der Vernichtbarkeit eines Übergabsvertrages mit der Braut des Sohnes, bei dessen Abschluß die Eheschließung stillschweigend zur Bedingung gemacht wurde, im Falle der unterbliebenen Eheschließung. (Reichsgericht vom 16.07.1941, VIII 752/39; Veröff: DREvBl 1941/313) Entscheidungstexte 5 Ob 667/76 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I2b
Rechtssatz: Eine konkludente Erhebung der Erwartungen der Parteien zur Bedingung eines Vertragsabschlusses setzt einen besonderen, zum Tatbestand der Äußerung des Beweggrundes oder des Endzweckes hinzutretenden Sachverhalt voraus. Entscheidungstexte 7 Ob 595/76 Entscheidungstext OGH 24.07.1976 7 Ob 595/76 Veröff: NZ 1981,42 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II5ABGB §1152 B
Rechtssatz: Hat der Dienstgeber die Zulage deshalb versprochen, weil er von dem Arbeitnehmer überdurchschnittliche Leistungen erwartete, so kann er bei einem Nachlassen der Leistungen sein Versprechen auch nicht mit der
Begründung: widerrufen, nunmehr sei die Geschäftsgrundlage entfallen. Schlagworte *D*, Arbeitgeber European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II3cABGB §936 IABGB §936 VIIa
Rechtssatz: Beim Vorvertrag berücksichtigt das Gesetz in Gestalt der clausula rebus sic stantibus den Wegfall der Geschäftsgrundlage. Entscheidungstexte 2 Ob 524/76 Entscheidungstext OGH 25.06.1976 2 Ob 524/76 Veröff: NZ 1978,29 = JBl 1978,153 8 Ob 504/92 Entscheidungstext OGH 06.02.1992 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II5PatG 1970 §1PatG 1970 §35UWG §1 D3d
Rechtssatz: Zum Begriff und Wesen und zur Geschäftsgrundlage des Know - How - Vertrages. Entscheidungstexte 1 Ob 601/76 Entscheidungstext OGH 26.05.1976 1 Ob 601/76 Veröff: EvBl 1976/285 S 660 = ÖBl 1977,4 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0030... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 AABGB §901 II5ABGB §1165ABGB §1168
Rechtssatz: Denjenigen, der sich beruflich mit der Abhaltung von Kursen zur Ausbildung von Handelsvertretern befaßt und in ankündigenden Postwurfsendungen ein höheres Einkommen nach Besuch des Kurses durch "Erfolgsgarantie" in Aussicht stellt, trifft die vorvertragliche Pflicht, einen Interessenten über seine grundsätzliche Eignung zum erfolgreichen Besuch des Kurses und zur Ausübung des angest... mehr lesen...
Die klagende Partei befaßt sich unter anderem mit der Abhaltung von Kursen für die theoretische und praktische Ausbildung von Handelsvertretern und Verkaufsberatern. Auf Grund einer von der Klägerin zugemittelten Postwurfsendung schloß der Beklagte am 18. September 1974 mit dem Verkaufsleiter der beklagten Partei Karl Z einen Kursvertrag ab. Der Beklagte beteiligte sich aber in der Folge nicht an der vorgesehenen Ausbildung und leistete auch nicht die bedungenen Zahlungen. Die klage... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II5ABGB §1158 IABGB §1162 IV
Rechtssatz: Vereinbaren die Parteien die Umwandlung einer Entlassung in eine einvernehmliche Vertragsauflösung, damit der zur Entlassende bei der Arbeitsplatzsuche keine Schwierigkeiten hat, so ist die Wirksamkeit der Entlassung einvernehmliche Geschäftsgrundlage. Die Unwirksamkeit der Entlassung begründet als Geschäftsirrtum einen Gültigkeitsmangel der einvernehmlichen Vertragsauflösung. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II5ABGB §914 IIIhABGB §1284 Ba
Rechtssatz: Bei einem Leibrentenvertrag, nach welchem das Bezugsrecht auf den "Witwer" bzw "überlebenden Ehegatten" zu Zwecken der Unterhaltungssicherung übergehen soll, ist das Fortbestehen des Ehebandes zwischen dem Ehepaar im Zeitpunkt des Todes der bezugsberechtigten Ehegattin keine individuelle oder typische Vertragsvoraussetzung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 I3ABGB §1385 A
Rechtssatz: Das Maß des Prozessrisikos ist von den Vergleichsparteien nach billiger Verkehrsauffassung selbst zu prüfen, sodaß eine Fehleinschätzung nur einen Irrtum im Beweggrund betrifft. Entscheidungstexte 1 Ob 88/75 Entscheidungstext OGH 04.06.1975 1 Ob 88/75 2 Ob 87/78 Entscheidu... mehr lesen...
Die Klägerin hat am 18. März 1966 vor dem Standesamt S mit dem Beklagten die Ehe geschlossen. Am 23. August 1968 schlossen die Streitteile einen notariellen Schenkungsvertrag, mit welchem die Klägerin die Hälfte der ihr gehörigen Liegenschaft EZ 23 KG K dem Beklagten schenkte. Schon vor Abschluß dieses Vertrages hatten die Ehegatten verschiedene Aufwendungen auf die Liegenschaft getätigt; der Beklagte hatte dort Vieh eingestellt, welches im Fleischhauereibetrieb seiner Eltern in S gew... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I4ABGB §946
Rechtssatz: Bei Schenkungen berechtigt auch der nur bei einem Vertragspartner vorgelegene Motivirrtum zur Anfechtung des Rechtsgeschäftes. Der Irrtum kann sich dabei auf gegenwärtige oder zukünftige Umstände beziehen, somit auch auf die künftige Gestaltung einer Ehe. Entscheidungstexte 1 Ob 10/75 Entscheidungstext OGH 05.02.1975 1 Ob 10/75 Veröf... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 I/1
Rechtssatz: Der Motivirrtum betrifft den Grund des für den Vertragsabschluss maßgebenden Parteiwillens, der Geschäftsirrtum betrifft hingegen den Inhalt des Parteiwillens. Entscheidungstexte 7 Ob 8/75 Entscheidungstext OGH 23.01.1975 7 Ob 8/75 Veröff: EvBl 1975/205 = JBl 1976,145 1 Ob 188/75 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II1
Rechtssatz: Bei der Geschäftsgrundlage handelt es sich um geschäftstypische Voraussetzungen, die jedermann mit einem solchen Geschäft verbindet und die nicht erst einer Vereinbarung bedürfen. Entscheidungstexte 7 Ob 8/75 Entscheidungstext OGH 23.01.1975 7 Ob 8/75 Veröff: JBl 1976,145 5 Ob 889/76 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II1ABGB §1435ABGB §1447 H
Rechtssatz: Eine Partei kann sich nicht auf das Nichtvorhandensein oder den Wegfall einer Vertragsvoraussetzung berufen, wenn diese sich auf Tatsachen der eigenen Sphäre (hier Kreditbeschaffung) bezieht; jeder Vertragspartner muss die Gefahr aller Umstände tragen, die sich in seinem Bereich ereignen (Koziol - Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts 3. Auflage, I 101). Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II3cABGB §901 II5ABGB §1167
Rechtssatz: Nichtbeachtung einer Baukostenlimitierung durch Architekten als wesentlicher Mangel, wenn dadurch die Realisierung der Baupläne im Hinblick auf die zur Vertragsgrundlage erhobene wirtschaftliche Leistungskraft des Bestellers verhindert wird. Entscheidungstexte 7 Ob 288/74 Entscheidungstext OGH 19.12.1974 7 Ob 288/74 ... mehr lesen...
Die Kläger beauftragten mit Werkauftrag Nr. 989 vom 11. September 1969 das beklagte Unternehmen, an ihrem Hause in F Eternitverkleidungsarbeiten im umfange von 140 m2 zum Werklohn von 27.720 S vorzunehmen. Sie leisteten am 24. Oktober 1969 die bedungene Anzahlung in der Höhe von 8316 S (30% des Werklohnes). Sie begehrten mit der vorliegenden Klage die Rückzahlung dieser Anzahlung im wesentlichen mit folgender Begründung: Die Eternitverkleidung sei von der Baubehörde nicht genehmigt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II5ABGB §1168
Rechtssatz: Die allgemeinen Grundsätze betreffend den Wegfall der Geschäftsgrundlage sind auf den Werkvertrag nicht uneingeschränkt anzuwenden: Der Besteller kann sich gegenüber dem Entgeltanspruch des Unternehmers nicht auf das Nichtvorhandensein oder Wegfallen einer - wenngleich typischen - Vertragsvoraussetzung berufen, die sich auf Tatsachen der eigenen Sphäre bezieht (vgl Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV 1. H... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II5ABGB §1168
Rechtssatz: Ob die zum Unterbleiben der Werksausführung führenden, auf der Seite des Bestellers liegenden Umstände eine typische Vertragsvoraussetzung betreffen oder nicht, ist nicht zu unterscheiden. Entscheidungstexte 8 Ob 246/74 Entscheidungstext OGH 17.12.1974 8 Ob 246/74 Veröff: EvBl 1975/206 S 467 = SZ 47/149 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 BIIABGB §901 I3
Rechtssatz: Die Lage einer Wohnung zur Umwelt kann ein bloßes Motiv zum Kauf darstellen oder unwesentliche Nebenumstände betreffen, es sei denn, die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes selbst wird verändert, sodaß nach objektiver Verkehrsanschauung eine wesentliche Abweichung vom Normalfall gegeben ist. Entscheidungstexte 7 Ob 246/74 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 I1
Rechtssatz: Der zur Vertragsanfechtung nicht berechtigende Motivirrtum betrifft nur die Motive zur Willensbildung. Entscheidungstexte 7 Ob 246/74 Entscheidungstext OGH 12.12.1974 7 Ob 246/74 Veröff: JBl 1975,318 = SZ 47/148 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0017387 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Zahlung des Eigenmittelanteiles des Kaufpreises für die Eigentumswohnung top. Nr. 3 des Bauvorhabens B Haus III samt Abstellplatz in der Höhe von zusammen 182.260 S sowie weitere 156.310 S als auf diese Objekte entfallende Nachzahlungen und für die Beklagte geleistete Zinsenvorschüsse. Die (in der Bundesrepublik Deutschland ansässige) Beklagte wendete berechtigten Rücktritt vom Vertrag und hilfsweise unverschuldete Unmöglichkeit der Leistung ein. Das Erstger... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 BABGB §863 FIIIABGB §901ABGB §1096 A2ABGB §1096 E
Rechtssatz: Duldung von baulichen Veränderungen am Bestandobjekt durch den Mieter im Vertrauen auf die Zusage eines Ersatzlokals. Entscheidungstexte 7 Ob 229/74 Entscheidungstext OGH 05.12.1974 7 Ob 229/74 Veröff: ImmZ 1975,253 = JBl 1975,542 = MietSlg 26101 European... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II4
Rechtssatz: Bei Wegfall der Geschäftsgrundlage tritt die auflösende Wirkung von selbst und zwar ex tunc ein, ohne daß es einer Rechtsgestaltung durch gerichtliche Entscheidung bedürfte. Entscheidungstexte 7 Ob 257/74 Entscheidungstext OGH 28.11.1974 7 Ob 257/74 8 Ob 558/77 Entscheidungstext OGH 14.12.1977 8 ... mehr lesen...