RS OGH 1976/7/16 5AZR270/75

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Veröffentlicht am 16.07.1976
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Norm

ABGB §901 II5
ABGB §1152 B

Rechtssatz

Hat der Dienstgeber die Zulage deshalb versprochen, weil er von dem Arbeitnehmer überdurchschnittliche Leistungen erwartete, so kann er bei einem Nachlassen der Leistungen sein Versprechen auch nicht mit der Begründung widerrufen, nunmehr sei die Geschäftsgrundlage entfallen.

Schlagworte

*D*, Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104238

Dokumentnummer

JJR_19760716_AUSL000_005AZR00270_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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