RS OGH 1976/12/15 4AZR531/75, 8ObA30/00w, 9ObA134/16w

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Veröffentlicht am 15.12.1976
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Norm

ABGB §901 II3c

Rechtssatz

Die zivilrechtlichen Grundsätze über Änderung und Wegfall der Geschäftsgrundlage können auf die normativen Regelungen in Tarifverträgen nicht ohne weiteres angewendet werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104346

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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