RS OGH 2014/9/25 6Ob148/66, 5Ob269/69, 1Ob151/70, 4Ob618/71, 5Ob190/72, 3Ob45/74, 5Ob667/76, 7Ob570/

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Veröffentlicht am 25.05.1966
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Rechtssatz

Eine individuelle Voraussetzung (Geschäftsgrundlage), von der beide Parteien bei Vertragsabschluss ausgegangen sind, ist nur dann von Bedeutung, wenn die Parteien durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung die Wirkungen des Geschäftes von dem Vorhandensein der vorausgesetzten Sachlage abhängig gemacht haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0017394

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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