RS OGH 2018/9/26 1Ob675/83, 7Ob522/87 (7Ob523/87), 3Ob513/94, 6Ob202/00z, 6Ob148/07v, 9Ob63/07s, 1Ob

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Veröffentlicht am 14.12.1983
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Rechtssatz

Ein Rückgriff auf die Lehre von der Geschäftsgrundlage hat zu unterbleiben, wenn ein Vertrag nach seinem von den Parteien festgelegten immanenten Zweck nicht lückenhaft ist, sondern ein im Vertrag nicht ausdrücklich geregelter Fall im Auslegungswege geklärt werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0017453

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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