Norm: ABGB §896ABGB §1479
Rechtssatz: Der Erstattungsanspruch nach § 896 ABGB unterliegt der allgemeinen Verjährungsfrist des § 1479 ABGB. Entscheidungstexte 5 Ob 777/78 Entscheidungstext OGH 23.01.1979 5 Ob 777/78 6 Ob 542/92 Entscheidungstext OGH 25.11.1992 6 Ob 542/92 2 Ob 537/93 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §896
Rechtssatz: Wenn zwei Käufer je zur Hälfte eine Liegenschaft kaufen, ist anzunehmen, daß jeder von ihnen auch die Hälfte des Kaufpreises und der Kosten der Verbücherung zu tragen hat, weshalb dem, der den auf den anderen Käufer entfallenden Kaufpreisanteil ganz oder teilweise an den Verkäufer bezahlt, ein entsprechender Erstattungsanspruch gegen den anderen zusteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin ist der Haftpflichtversicherer des LKW-Zuges, Kennzeichen W 749.339/794.564, der Vinzenz-S Gesellschaft m. b. H., eines internationalen Speditions- und Transportunternehmens. Die Beklagte (eine schwedische Versicherungsgesellschaft) ist hingegen der Haftpflichtversicherer des schwedischen Sattelkraftfahrzeuges Kennzeichen M 4840, dessen Halter der in Schweden wohnhafte Transportunternehmer John P ist. Am 28. September 1972 stieß das von Stig Henry Uno N gelenkte Sattelkra... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 C4ABGB §896ABGB §1302 A
Rechtssatz: Anwendung des Deliktsstatus auf Regreßansprüche, die eine deliktische Haftung zur Voraussetzung haben. Entscheidungstexte 7 Ob 15/78 Entscheidungstext OGH 29.06.1978 7 Ob 15/78 Veröff: VersR 1979,195 = ZVR 1979/167 S 176 = SZ 51/105 8 Ob 291/81 Entscheidungstext OGH 11.... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1165ABGB §1302 BABGB §1313a IABGB §1489 IABGB §1489 IIA
Rechtssatz: Wenn der Gehilfe durch die Schädigung des Dritten zugleich auch seine Verpflichtung gegenüber dem Besteller zu sachgemäßer und sorgfältiger Ausführung des Werkes verletzt hat, ist der Regressanspruch des Bestellers ein Schadenersatzanspruch aus dem Vertragsverhältnis. Entscheidungstexte 3 Ob 529/77 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte nach Klagsausdehnung zuletzt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 355 000 S samt Anhang und die Feststellung, daß ihr die Beklagte darüber hinaus für allen Aufwand Ersatz zu leisten habe, den sie auf Grund ihrer Bauführung anläßlich des Umbaues der Häuser Graz, Opernring 15 und Jakominiplatz 7 und 8 sowie des Neubaus der Häuser Graz, Opernring 13 und Jakominiplatz 9 an Dritte, insbesondere an das Dorotheum zu erbringen haben werde. Sie brachte hiezu vor... mehr lesen...
Der Kläger wurde am 6. Mai 1974 als Bediensteter des Sägewerks P in I bei einem Arbeitsunfall schwer verletzt. Dieser Betrieb verfügt unter anderem über einen Doppelrollgang, welcher die besäumten Bretter weiterbefördert, sortiert und auswirft. Am Unfallstag war der Beklagte als Besäumer für den oberen der beiden Rollgänge eingeteilt; für den unteren Rollgang war Bernhard K zuständig. Beide Rollgänge können von einem Schalterkasten im Inneren des Sägewerks ein- und ausgeschaltet wer... mehr lesen...
Norm: ABGB §896
Rechtssatz: Jeder Mitschuldner einer Schuldnergemeinschaft hat deren Interessen zu wahren; eine Verletzung dieser Interessen kann seinen Ausgleichsanspruch bzw Regreßanspruch auf die ganze Schuld mindern oder ganz vernichten. Der aus einer solchen Verletzung der Gemeinschaftsinteressen entstandene Schaden kann gegen den Rückgriffsanspruch aufgerechnet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 BABGB §1304 BIEKHG §11 A
Rechtssatz: Proportionale Verteilung des Schadens auf mehrere Verantwortliche einschließlich des mitschuldigen Geschädigten (nach neuerer Lehre) durch Einzelabwägung und Gesamtabwägung in der Verantwortlichkeit, wenn mehrere Täter nicht im einverständlichen Handeln (Mittäter), sondern unabhängig voneinander eine Bedingung für den eingetretenen Schaden gesetzt haben. Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1061VersVG §39VersVG §69VersVG §158h
Rechtssatz: Der Erwerber eines versicherungspflichtigen Fahrzeuges braucht nicht damit zu rechnen, dass der Haftpflichtversicherungsschutz trotz der Übergabe des Fahrzeuges mit Kennzeichen infolge Nichtzahlung der Prämie bereits erloschen sein könnte; es ist umgekehrt Verpflichtung des Veräusserers, auf einen solchen Ausnahmefall aufmerksam zu machen, widerigenfalls er dem Erwerber regre... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §897
Rechtssatz: Der Rückgriffsanspruch des regreßnehmenden Gesamtschuldners gegen seine Mitschuldner ist durch die tatsächliche Leistung aufschiebend bedingt. Entscheidungstexte 5 Ob 306/76 Entscheidungstext OGH 31.05.1977 5 Ob 306/76 5 Ob 64/94 Entscheidungstext OGH 28.06.1994 5 Ob 64/94 Vgl auch; Beisatz: Das... mehr lesen...
Norm: ABGB §896EKHG §1 IAEKHG §9 D
Rechtssatz: Zwischen dem schuldhaften Verkäufer eines nicht betriebssicheren Reifens und dem deshalb wegen erhöhter Betriebsgefahr haftenden Halter, die beide dem geschädigten Insassen haften, besteht ein besonderes Verhältnis im Sinne des § 896 ABGB (hier: alleinige Schadenstragung durch Verkäufer im Innenverhältnis). Entscheidungstexte 7 Ob 16/77 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 BABGB §1313ABGB §1313a IABGB §1489 I
Rechtssatz: Die Solidarhaftung des Geschäftsherrn (ex contractu § 1313a ABGB) und seines Erfüllungsgehilfens (ex delicto §§ 1295, 1299 ABGB) gegenüber dem geschädigten Dritten rechtfertigt im Sinne § 1302 letzter Halbsatz die Anwendung der Vorschriften über die vertragliche Solidarschuld und damit insbesonders § 896 Satz 1 ABGB (SZ 26/18, SZ 39/25, SZ 39/82, SZ 44/48 und andere). So... mehr lesen...
Norm: ABGB §896EKHG §8EKHG §11 A
Rechtssatz: Für den Ausgleichsanspruch zwischen mehreren Haftpflichtigen gemäß § 896 ABGB ist das zwischen ihnen bestehende "besondere Verhältnis" entscheidend. Entscheidungstexte 2 Ob 134/75 Entscheidungstext OGH 16.10.1975 2 Ob 134/75 2 Ob 147/78 Entscheidungstext OGH 07.12.1978 2 Ob 147/78 Veröff: V... mehr lesen...
Norm: ABGB §896EKHG §8EKHG §11 Abs1
Rechtssatz: Die Ausgleichung im Innenverhältnis der an dem Unfall Beteiligten ist je nach - dem unterschiedlich zu behandeln, ob es sich um den Ausgleich nach Leistung an einen Dritten oder um gegenseitige Ansprüche, sei es auch bei einer Vielzahl von Beteiligten, untereinander handelt. Entscheidungstexte 2 Ob 134/75 Entscheidungstext OGH 16.10.197... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1295 Ia7ABGB §1302 B
Rechtssatz: Ein Gesamtschuldner ist einem anderen nur so weit ausgleichspflichtig, als die Solidarverpflichtung gegenüber dem Geschädigten reicht. Als gemeinsame Verpflichtung kommt nur die im gemeinschaftlichen schuldbaren Verhalten der Ersatzpflichtigen begründete Verpflichtung zum Ersatz des Schadens in Betracht. Nicht dazu gehört dagegen die einen Schädiger gegenüber dem Beschädigten treffende Verpf... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 BDHG §4
Rechtssatz: Die Sonderregelung des § 4 DHG, wonach der Dienstgeber gegen den Dienstnehmer auch unter bestimmten Voraussetzungen einen Prozeßkosten und Exekutionskosten umfassenden Rückgriffsanspruch hat, ist auf den Fall eines Rückgriffes zwischen Dienstnehmern untereinander unanwendbar. Dies gilt auch dann, wenn ein solidarisch dem Dienstgeber zum Ersatz des Schadens verpflichteter Dienstnehmer der Vorgesetzte... mehr lesen...
Norm: ABGB §896
Rechtssatz: Sind nur zwei Mitschuldner vorhanden, so beträgt, mangels einer anderen Vereinbarung, der auf jeden von ihnen entfallende Anteil (an seiner Ersatzpflicht) die Hälfte (Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV/1 313 f). Entscheidungstexte 3 Ob 20/74 Entscheidungstext OGH 19.02.1974 3 Ob 20/74 European Case Law Id... mehr lesen...
Der Kläger und die Erstbeklagte verschuldeten am 21. September 1969 einen Verkehrsunfall, bei dem Andreas P schwer verletzt wurde. Der Kläger und die Erstbeklagte wurden deswegen der Übertretung nach § 335 StG schuldig gesprochen. Nachdem der Haftpflichtversicherer des Klägers die Schmerzengeldansprüche des Andreas P mit 80.000 S abgefunden hatte, klagte Andreas P den nunmehrigen Kläger und dessen Haftpflichtversicherer auf Feststellung, daß sie ihm zur ungeteilten Hand für sämtlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 BEKHG §8EKHG §11 A
Rechtssatz: Der Rückgriffsanspruch nach §§ 896, 1302 ABGB bzw §§ 8, 11 EKHG entsteht erst mit der Leistung, die über den von ihm im Verhältnis zu den anderen Solidarschuldnern zu tragenden Anteil hinausgeht. Entscheidungstexte 2 Ob 212/73 Entscheidungstext OGH 20.12.1973 2 Ob 212/73 Veröff: SZ 46/128 ... mehr lesen...
Die Erstbeklagte verschuldete am 31. Jänner 1968 als Fahrerin eines Kraftfahrzeuges, dessen Halter die Zweitbeklagte und das bei der Dritt- beklagten haftpflichtversichert war, einen Zusammenstoß mit dem vom Kläger gelenkten und ihm gehörenden Personenkraftwagen, bei dem der Kläger schwer verletzt wurde und auch Sachschäden erlitt. In einem gegen die Erstbeklagte abgeführten Strafverfahren wurde dem Kläger an Schmerzengeld ein Betrag von 5000 S zugesprochen. Der Kläger verlangt von ... mehr lesen...
Norm: ABGB §894ABGB §896ABGB §1425 IABGB §1425 VAEO §294 A
Rechtssatz: Wird eine Forderung gepfändet, hinsichtlich derer eine Solidarhaftung besteht, so ist dem Verpflichteten die Einziehung der Forderung schlechthin untersagt, und zwar nicht nur gegenüber dem in der Exekutionsbewilligung genannten Drittschuldner, sondern auch gegenüber jedem weiteren Solidarschuldner, auch wenn dieser nicht als weiterer Drittschuldner angeführt wurde. Ist dem ... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, daß der Beklagte, der bei ihm als Kraftfahrer beschäftigt gewesen sei, am 26. Oktober 1966 mit einem Radlader der für den öffentlichen Verkehr nicht zugelassen gewesen sei und auftragsgemäß mit einem Tieflader zu einer Baustelle gebracht werden soll Bundesstraße gefahren sei und dort einen Verkehrsunfall mitverschuldet habe. Der Beklagte sei deswegen strafgerichtlich verurteilt worden. Der Kläger habe als Halter des Radladers an die Gebietskrankenkasse 7150.20 S, an R... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 BDHG §2DHG §6
Rechtssatz: Es muß unterschieden werden, ob der Dienstgeber selbst den Schaden erlitt und daher von ihm gegen den Dienstnehmer ein Schadenersatzanspruch im Sinne des § 2 DHG erhoben wird, oder ob einem Dritten ein vom Dienstnehmer zugefügter Schade ersetzt wurde und diese Ersatzleistung durch einen Rückgriff im Verhältnis zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer im Sinne des DHG ausgeglichen werden soll. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 BDHG §3DHG §4DHG §6
Rechtssatz: Der Rückgriffsanspruch entsteht erst nach Ersatzleistung des Dienstgebers an den Dritten. Solange der Dienstgeber dem Dritten den Schaden nicht ersetzt hat, steht ihm ein Rückgriffsanspruch gegen den Dienstnehmer daher nicht zu. Daraus folgt, daß die im § 6 DHG festgelegte Frist von sechs Monaten nicht vor diesem Zeitpunkt zu laufen beginnt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Am 17. September 1967 kam es gegen 20.45 Uhr auf der Bundesstraße 16 südlich von Groß-Höflein zu einem Zusammenstoß zwischen einem von Norbert F gelenkten Personenkraftwagen und einem von Leopold P gelenkten Moped, auf dem der Kläger am Soziussitz mitfuhr. Dabei wurde Leopold P getötet. Der Kläger wurde schwer verletzt. In einem Vorprozeß des Klägers gegen Norbert F wurde unter anderem ausgesprochen, daß Norbert F dem Kläger für alle Schäden, die ihm aus dem Unfall vom 17. September 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 B
Rechtssatz: Nur soweit die Schädiger für die gleichen Schadensquoten haften, findet die Schadensauslegung im Sinne der § 1302, letzter Halbsatz, und § 896 ABGB statt. Entscheidungstexte 2 Ob 7/73 Entscheidungstext OGH 01.02.1973 2 Ob 7/73 Veröff: RZ 1973/72 S 52 = ZVR 1974/113 S 180 = SZ 46/14 Eur... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB 1302 BZPO §226 IIIAZPO §405 DIIIa6
Rechtssatz: Lautet das Begehren auf Verurteilung zur gesamten Hand, rechtfertigen die Klagebehauptungen aber nur eine Verurteilung der Beklagten nach Anteilen, so ist nicht das gesamte Klagebegehren abzuweisen, sondern das minus - Verurteilung nach Anteilen - zuzusprechen. Entscheidungstexte 2 Ob 99/72 Entscheidungstext OGH 12.10.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 B
Rechtssatz: Als besonderes Verhältnis unter den Mitschuldigen ist beim Regress nach §§ 1302, 896 ABGB das Ausmaß ihrer Beteiligung, also der Verschuldensanteile und Verursachungsanteile anzusehen, nach dem sich dann die endgültige Haftung im Innenverhältnis bestimmt. Entscheidungstexte 2 Ob 99/72 Entscheidungstext OGH 12.10.1972 2 Ob 99/72 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1294ABGB §1301ABGB §1302 AASVG §123ASVG §332 A
Rechtssatz: Im Falle einer Schadenszufügung durch mehrere Personen, bei der sich die Anteile der einzelnen an der Beschädigung nicht bestimmen lassen, ändert sich die Haftung der übrigen Schädiger nicht, wenn einem der Mitschädiger ein Haftungsbefreiungstatbestand - hier der Ausschluß des Familienregresses - zustattenkommt (Ablehnung der Revotierung). Entsch... mehr lesen...