RS OGH 2022/9/13 2Ob99/72 (2Ob100/72), 3Ob18/81, 9Ob34/03w, 1Ob243/07b, 5Ob207/10t, 10Ob6/22p

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Veröffentlicht am 12.10.1972
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Rechtssatz

Lautet das Begehren auf Verurteilung zur gesamten Hand, rechtfertigen die Klagebehauptungen aber nur eine Verurteilung der Beklagten nach Anteilen, so ist nicht das gesamte Klagebegehren abzuweisen, sondern das minus - Verurteilung nach Anteilen - zuzusprechen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0017552

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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