Begründung: Die klagende Partei ist Pächterin eines Grundstücks in Gallneukirchen. Auf einem Nachbargrundstück, dessen Eigentümer ein Dritter ist, wurde 1991 eine Betriebshalle samt Bürogebäude errichtet. Dort trat nach heftigen Regenfällen am 22.August 1992 ein massiver Wassereinbruch im Erdgeschoß der Betriebshalle und im Keller des Bürogebäudes ein. In einem Vorprozeß wurde die hier klagende und dort beklagte Partei schuldig erkannt, dem Dritten 362.324,56 S samt 9 % Zinsen aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten die Zahlung eines restlichen Werklohns von S 1,275.064 sA für Umbauarbeiten in dessen Gastgewerbebetrieb. Der Beklagte wendete eine Schadenersatzforderung von S 4,054.149,72 bis zur Höhe der Klagsforderung ein und machte geltend, es seien erhebliche Schäden in der im Keller gelegenen Diskothek entstanden. Die klagende Partei habe trotz starken Regens die Arbeiten an der Dachkonstruktion durchgeführt, wodurch es zu ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1358
Rechtssatz: Ob und in welchem Umfang die Witwe nach einer etwaigen Befriedigung der Gläubiger auch aus ihrer Liegenschaftshälfte Rückgriff bei der Verlassenschaft nehmen kann (§§ 896, 1358 ABGB), ist nicht im Verlassenschaftsverfahren, sondern nur in einem Prozeß zu klären. Entscheidungstexte 4 Ob 208/97k Entscheidungstext OGH 09.09.1997 4 Ob 208/97k ... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung haftet der Erfüllungsgehilfe dann, wenn sein Verhalten unabhängig von der Existenz des Schuldverhältnisses rechtswidrig ist, er also deliktisch handelt (SZ 51/97; SZ 62/138; SZ 65/52; 8 Ob 1547/93 u.a). In diesem Falle trifft den Erfüllungsgehilfen mit dem vertraglich gebundenen Geschäftsherrn, der gemäß § 1313a ABGB für seine Leute einzustehen hat, die Solidarhaftung (EvBl 1976/178; SZ 57/... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten von der Beklagten Zahlung von insgesamt DM 160.000 sA sowie Sicherstellung gemäß den §§ 1373 f ABGB. Die Kläger begehrten von der Beklagten Zahlung von insgesamt DM 160.000 sA sowie Sicherstellung gemäß den Paragraphen 1373, f ABGB. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Kläger in der Hauptsache nicht Folge und sprach aus, daß die ordentliche Revision zulässig sei, weil als Vorfrage internation... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1313 Satz2ABGB §1489 IABGB §1489 IIA
Rechtssatz: Hat der Regreßanspruch gleichzeitig Schadenersatzcharakter, so beginnt die Frist zu seiner Geltendmachung nicht schon mit Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers (§ 1489 ABGB), sondern erst mit der Zahlung des Regreßberechtigten an den geschädigten Dritten. Entscheidungstexte 4 Ob 2017/96p Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896
Rechtssatz: Ein Gesamtschuldverhältnis entsteht, wenn mehrere Personen eine unteilbare Sache schulden, im Fall eines Schuldbeitritts (§ 1347 ABGB) oder unmittelbar auf Grund des Gesetzes. Entscheidungstexte 1 Ob 2011/96h Entscheidungstext OGH 27.02.1996 1 Ob 2011/96h 8 ObA 78/04k Entscheidungstext OGH 22.12.2004 8 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896VersVG §158f
Rechtssatz: Die subsidäre Regelung des § 896 ABGB findet auf den Regreßanspruch des Versicherers nach § 158f VersVG keine Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 2011/96h Entscheidungstext OGH 27.02.1996 1 Ob 2011/96h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102643 Dokumen... mehr lesen...
Norm: ABGB §467ABGB §894ABGB §896ABGB §1293ABGB §1358ABGB §1360ABGB §1363GBG §15
Rechtssatz: Ein Gläubiger handelt rechtswidrig, wenn er etwa durch Verzicht auf eine dingliche Haftung - in die Rückgriffshaftung oder Weitergriffshaftung Mithaftender eingreift. Verletzt er diese verschuldensunabgängige Unterlassungspflicht, so wird er in analoger Anwendung des § 1360 ABGB schadenersatzpflichtig. Verzichtet ein Simultanpfandgläubiger auf die Pfand... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1313ABGB §1478HGB §432 Abs3CMR Art32 litaCMR Art34CMR Art39 Abs4
Rechtssatz: Die Regelung des Art 32 Abs 1 lit a CMR nimmt auf Rückgriffsansprüche des Hauptfrachtführers gegen seinen Unterfrachtführer, auf den die Voraussetzungen des Art 34 CMR nicht zutreffen, nicht Bedacht. Aus Art 39 Abs 4 CMR läßt sich jedoch auch für solche Rückgriffsansprüche ableiten, daß die Verjährung derartiger Regreßforderungen frühestens mit dem... mehr lesen...
Norm: EO §294 BABGB §896ABGB §1302 BABGB §1313ABGB §1358
Rechtssatz: Rückgriffsansprüche sind als bedingte Forderungen pfändbar. Entscheidungstexte 3 Ob 63/95 Entscheidungstext OGH 13.09.1995 3 Ob 63/95 Veröff: SZ 68/158 9 Ob 139/04p Entscheidungstext OGH 06.04.2005 9 Ob 139/04p Auch; Beisatz: Bei potentiellen Rückgriffsansprü... mehr lesen...