Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: ABGB AVG §38 TierschutzG 2005 §30 Abs8VwRallg AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 g... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB ABGB §863 AVG §37 B-VG Art133 Abs4 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §27VwRallg ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB AVG §9 VwRallgZPO ZPO §6 AVG § 9 heute AVG § 9 gültig ab 01.02.1991 ZPO § 6 heute ... mehr lesen...
Index: L65002 Jagd Wild Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB; B-VG Art15 Abs9;JagdG Krnt 2000 §74 Abs2 lita;JagdG Krnt 2000 §75 Abs6; B-VG Art. 15 heute B-VG Art. 15 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2024 ... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB; BAO §21;VergnügungssteuerG Wr 2005 §13 Abs1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde der Mitbeteiligte von zwei mit Einleitungsbeschluss der Disziplinarkommission GZ. BMUKK- 623/0005-DK/2012 vom 25. Juli 2012 erhobenen und mit Bescheid der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt GZ. 87/11-BK/12 vom 24. Oktober 2012 abgeänderten Vorwürfen, die sodann näher ausgeführt werden, gemäß § 126 Abs. 2 BDG 1979 freigesprochen. Der hier verfahrensgegenständliche Vorwurf lautete... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/01 Schulverwaltung Schulaufsicht
Norm: ABGB §861; ABGB §862a; ABGB §864; BDG 1979 §105;BIFIE-G 2008 §10 Abs1;BIFIE-G 2008 §10 Abs3;BIFIE-G 2008 §9 Abs5; VwGG §42 Abs2 Z1; ABGB § 861 heute ABGB § 861 gültig ab 01.01.1917 zuletzt ... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB; AVG §38; AVG §8;BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2; WEG 2002 §28; WEG 2002 §29; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §862a; BDG 1979 §21 Abs3 idF 1995/043; BDG 1979 §21;VwRallg; ABGB § 862a heute ABGB § 862a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §862a; BDG 1979 §21; ABGB § 862a heute ABGB § 862a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 BDG 1979 § 21 heute ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in insgesamt 13 Fällen einer Übertretung des § 28a iVm § 29 Abs. 2 des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), BGBl. Nr. 448/1984 idF BGBl. I Nr. 136/2001, für schuldig erkannt. Der Beschwerdeführer habe es als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ (Vorstand) der C. AG mit Sitz in 2331 Vösendorf, X.straße 54, in seiner Funktion als Vorstand zu verantworten, dass... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)26/01 Wettbewerbsrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §861;ABGB §862a;UWG 1984 §28a;UWG 1984 §29 Abs2 idF 2001/I/136;VStG §2 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist ein Angebot ein empfangsbedürftiger Willensakt (vgl. Rummel in Rummel, ABGB (1990), Rz 1 und 2 zu § 861 und § 862a ABGB).... mehr lesen...
Zum Sachverhalt und zur Vorgeschichte dieser Beschwerdesache wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die hg. Erkenntnisse vom 16. Dezember 1998, Zl. 98/12/0197 und vom 19. November 2002, Zl. 2001/12/0065, verwiesen. Mit dem zuletzt zitierten hg. Erkenntnis vom 19. November 2002 wurde der im zweiten Rechtsgang des Berufungsverfahrens im Instanzenzug ergangene Feststellungsbescheid des Inhaltes, die Beschwerdeführerin stehe in keinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur "Repub... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §862a;ABGB §886;BDG 1979 §21 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in dem im zweiten Rechtsgang ergangenen Erkenntnis vom 19. November 2002, Zl. 2001/12/0065, ausführte, ist für die Frage, wann die Austrittserklärung der Beamtin abgegeben wurde, zum einen maßgeblich, wann sie das Original derselben unterfe... mehr lesen...
1. Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen von folgendem unstrittigen Sachverhalt aus: Der Dienstnehmer Josef S. teilte der beschwerdeführenden GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin mit Schreiben vom 20. August 2001 mit, dass er mit 17. August 2001 vorzeitig ausgetreten sei. Dieses Schreiben des Dienstnehmers wurde am 21. August 2001 dem Geschäftsführer der Beschwerdeführerin vorgelegt. Am 28. August 2001 langte die Abmeldung dieses Diens... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §862a;VwRallg;
Rechtssatz: Der Austritt ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie muss dem betroffenen Teil zugehen, ist aber nicht annahmebedürftig. Die Empfangsbedürftigkeit der Erklärung hat zur Folge, dass diese erst wirksam wird, wenn sie dem Erklärungsempfänger zugegangen ist. Auch für die Beu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (als Bestandnehmerin) errichtete mit der L GmbH (mit Sitz in W) als Bestandgeberin einen schriftlichen Bestandvertrag auf folgende Weise: Die Beschwerdeführerin unterfertigte die Urkunde in Vösendorf am 30. Juni 1997, die Bestandgeberin in W am 10. Oktober 1997. § 5 Z. 1 des Vertrages lautet auszugsweise: "1. Das Bestandverhältnis beginnt mit der beiderseitigen Unterzeichnung dieses Vertrages." Mit Bescheid vom 3. September 1999 schrieb ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §862a;GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §16 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Die von § 862a ABGB vorgenommene Regelung, wonach die Annahmeerklärung erst mit ihrem Zugang an den Antragsteller wirksam wird (sog. Empfangstheorie; Hinweis Koziol/Welser I12 101; Rummel in Rummel, ABGB I3 Rz 1 und 2 zu § 862a ABGB), ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte, insbesondere zum Gang des erstinstanzlichen Verfahrens sowie zum ersten Rechtsgang des Berufungsverfahrens wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 16. Dezember 1998, Zl. 98/12/0197, verwiesen. Neben dem dort auszugsweise wiedergegebenen Berufungsvorbringen hatte die Beschwerdeführerin in ihrer Berufung weiters Folgendes behauptet: "Im Akt des Landesgerichtes I. zu 30 Vr 2696/97 befindet sich kein schriftlicher Haf... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §862a;BDG 1979 §21 Abs1;GmbHG §76 Abs2;
Rechtssatz: Nach der bindenden Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes in seinem Erkenntnis vom 16. Dezember 1998, Zl. 98/12/0197, ist für die Rechtsverbindlichkeit der Austrittserklärung nach § 21 BDG 1979 das Einlangen der Erklärung bei der Behörde maßgeb... mehr lesen...
H und R R (beide mit dem Wohnsitz in S/BRD) waren an der A S GmbH (mit dem Sitz in F) mit je einem Geschäftsanteil von S 4,320.000,-- Nennbetrag beteiligt. Beide Gesellschafter richteten, jeweils vertreten durch MMag. R M) im Wege zweier Notariatsakte (errichtet je am 12.12.1997 vor Mag. W P als Substitut des öffentlichen Notars Dr. J H in Wien) an die Beschwerdeführerin (die ihren Sitz in Deutschland hat) Abtretungsanbote mit (auszugsweise) folgenden gleichen Wortlauten: ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/06 Konsumentenschutz21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §861;ABGB §862a;GmbHG §76 Abs2;KSchG 1979 §6 Abs1 Z3;KVG 1934 §17;KVG 1934 §18 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/16/0642
Rechtssatz: Der steuerpf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte am 3. September 1992 mit der Thomson Maintenance Informatique S.A. (nunmehr Thomainfor Holding/Thomson Services Informatiques S.A., in der Folge kurz: Thomainfor Holding) einen Einbringungsvertrag geschlossen, worin sich die Letztgenannte verpflichtete, den Teilbereich "Maintenance Informatique", der unter anderem aus Beteiligungen an ausländischen Unternehmungen bestand, in die Beschwerdeführerin einzubringen. Dazu gehörte auch jener Geschäftsanteil, den ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §861;ABGB §862a;KVG 1934 §17 Abs1;KVG 1934 §17 Abs3;
Rechtssatz: Nach den allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts kommt eine Vereinbarung unter nicht gleichzeitig anwesenden Partnern im Wege von Anbot und Annahme dort zustande, wo die Annahmeerklärung ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Februar 1990 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im folgenden: Finanzamt) für den bei der Behörde erfaßten Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft vom 14. Juni 1988 die Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 16 Abs. 1 Z. 2 GebG 1957 fest. Diese Urkunde hat u. a. folgenden Inhalt: "Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft 1. X-AG mit Sitz in B beteiligt sich am Handelsgewerbe der (Beschwerdeführerin), im w... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §862;ABGB §862a;AVG §47;GebG 1957 §16 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zum Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vertrags, mit dem einer AG mit Sitz und Ort in der BRD an einer GmbH & Co KG mit Sitz in Österreich eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter einger... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §861;ABGB §862a;AVG §47;GebG 1957 §16 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Errichtet ist eine rechtserzeugende Urkunde im Zeitpunkt der Leistung der letzten Unterschrift, eine rechtsbezeugende Urkunde im Zeitpunkt der Leistung der ersten Unterschrift. Ei... mehr lesen...