RS Vwgh 2006/7/5 2005/12/0104

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Veröffentlicht am 05.07.2006
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

ABGB §862a;
ABGB §886;
BDG 1979 §21 Abs1;

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof in dem im zweiten Rechtsgang ergangenen Erkenntnis vom 19. November 2002, Zl. 2001/12/0065, ausführte, ist für die Frage, wann die Austrittserklärung der Beamtin abgegeben wurde, zum einen maßgeblich, wann sie das Original derselben unterfertigt hat, zum anderen, wann der Dienstbehörde eine Mitteilung, dass dieses Original unterfertigt wurde (oder aber dieses Original selbst), zuging.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005120104.X03

Im RIS seit

21.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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