RS Vwgh 1995/6/28 93/16/0022

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Veröffentlicht am 28.06.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §862;
ABGB §862a;
AVG §47;
GebG 1957 §16 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zum Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vertrags, mit dem einer AG mit Sitz und Ort in der BRD an einer GmbH & Co KG mit Sitz in Österreich eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter eingeräumt wurde, der Vertrag von den Parteien an zwei aufeinanderfolgenden Tagen - zuletzt von der GmbH & Co KG - im Inland unterzeichnet wurde und die Vertragsurkunde zwei Wochen nach Unterzeichnung von der GmbH & Co KG an die AG (= an den Offerenten) in die BRD übersandt wurde (Hinweis E 23.11.1967, 1207/66, VwSlg 3684 F/1967).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993160022.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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