Norm: ABGB §521 FWEG 1975 §1WEG 2002 §2 Abs1
Rechtssatz: Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt, an seinem Anteil dingliche Rechte zu begründen; er kann somit auch an seiner Eigentumswohnung ein Wohnungsrecht einräumen. Entscheidungstexte 1 Ob 521/96 Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 521/96 Veröff: SZ 69/169 5 Ob 157/08m ... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §481ABGB §521ABGB §1500
Rechtssatz: Ein bloß obligatorisches Recht, das nach dem Willen der Parteien nicht verbüchert werden soll, kann einer nicht verbücherten Dienstbarkeit nicht gleichgesetzt werden, weshalb die (restriktiv zu handhabenden) Grundsätze über die Durchbrechung des Eintragungsprinzips hier nicht Anwendung finden können. Entscheidungstexte 8 Ob 2024/96x ... mehr lesen...
Norm: ABGB §521ABGB §692
Rechtssatz: Das Legat des Wohnrechtes begründet lediglich ein obligatorisches Recht gegen den Erben, welches im Sinne des § 692 ABGB durch das Zureichen der Verlassenschaft bedingt ist. Entscheidungstexte 8 Ob 2024/96x Entscheidungstext OGH 14.03.1996 8 Ob 2024/96x Veröff: SZ 69/71 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §521ABGB §1500
Rechtssatz: Ist dem Erwerber einer Liegenschaft bekannt, daß an bestimmten Räumen in einem darauf befindlichen Gebäude eine Wohnungsdienstbarkeit besteht und erfolgt der Wohnungsgebrauch in der Natur in einem deutlich erkennbar größeren Umfang, als er sich aus dem dem Dienstbarkeitsbegründungsvertrag angeschlossenen Plan ergibt, liegt die dringende Vermutung nahe, daß es zur Erweiterung einer bereits bücherlic... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §521 AABGB §521 FABGB §834
Rechtssatz: An ideellen Teilen der Liegenschaft kann weder ein Wohnungsgebrauchsrecht noch ein Wohnungsfruchtgenuss begründet werden (Ablehnung von NZ 1993,19). Entscheidungstexte 2 Ob 520/95 Entscheidungstext OGH 06.04.1995 2 Ob 520/95 Veröff: SZ 68/70 5 Ob 167/99s Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §478ABGB §521ABGB §529ABGB nF §758
Rechtssatz: Das gesetzliche Vorausvermächtnis an der Ehewohnung setzt voraus, daß überhaupt ein in den Nachlaß fallendes Recht, über das der verstorbene Ehegatte verfügen konnte, vorhanden ist, was aber bei einer persönlichen Dienstbarkeit, die mit dem Tod des Berechtigten endet, auszuschließen ist. Entscheidungstexte 9 Ob 508/94 Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Fehlt es an einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO, so kann sich das Revisionsgericht auf die Ausführung der für die Zurückweisung der ordentlichen Revision maßgeblichen Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Streitteile unterhielten eine Lebensgemeinschaft und wohnten mit dem dieser Verbindung entstammenden Kind zuletzt seit Beginn des Jahres 1991 in einer Mietwohnung in dem der Bau- und Siedlungsgenossenschaft "Fo... mehr lesen...
Norm: ABGB §521GBG §12 Abs2
Rechtssatz: An einer ideellen Liegenschaftshälfte darf ein Wohnungsrecht nicht eingetragen werden; dieser Zustand darf auch nicht dadurch herbeigeführt werden, daß das seinerzeit ob der ganzen Liegenschaft einverleibte Wohnungsrecht nun ob einer Liegenschaftshälfte gelöscht wird; da aber zugunsten eines Miteigentümers eine Dienstbarkeit an der ganzen gemeinschaftlichen Sache begründet werden kann, steht ein Eigentums... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin übergab mit Übergabsvertrag vom 5.8.1985 ihre Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** je zur Hälfte an ihre Tochter und ihren Schwiegersohn. Auf Grund dieses Vertrages wurde ob der genannten Liegenschaft für die Übernehmer je zur Hälfte das Eigentumsrecht einverleibt. Ferner wurde auf Grund des Übergabsvertrages ob den beiden Liegenschaftshälften zugunsten der Übergeberin das Wohnungsrecht, das Ausgedinge und ein Belastung- und Veräußerungsve... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 AGBG §12GBG §94 D
Rechtssatz: Ist einem Scheidungsvergleich nicht zweifelsfrei zu entnehmen, ob es sich bei dem der Frau eingeräumten "Wohn- und Nutzungsrecht" um ein am Hälfteeigentum ihres Mannes einräumbares Wohnungsfruchtgenussrecht oder bloß um ein Wohnungsgebrauchsrecht handelt, lässt also die Grundbuchsurkunde eine eindeutige Auslegung im Sinne der Einräumung eines eintragungsfähigen Rechtes nicht zu, so darf die begehrte... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** steht je zur Hälfte im Eigentum der Antragstellerin und ihres am ***** geborenen geschiedenen Ehemannes Herbert W*****. In dem im gemäß § 55 a EheG durchgeführten Scheidungsverfahren (1 C 12/91f des Bezirksgerichtes Korneuburg) am 3. 4. 1991 geschlossenen Vergleich räumte Herbert W***** zum Zwecke der Auseinandersetzung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse der nunmehrigen Antragstellerin an der ihm gehör... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Wien-Hietzing mit getrennten Straßen- und Gartentrakten. Die Klägerin wohnte mit ihren Eltern zunächst in deren 120 m2 großen Wohnung im ersten Stock des Gartentrakts. In der klagsgegenständlichen ebenerdigen Wohnung top.Nr. 1 im Straßentrakt wohnte zunächst die Großmutter der Klägerin, die keinen Zins, sondern nur Betriebskosten bezahlte. Die Wohnung im 1. Stock des Straßentraktes ist an das Ehepaar Dr. B***... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Kurt K*****, 2.) Maria K*****, beide vertreten durch Dr. Erich Haase, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Parteien 1.) Elmar F*****, vertreten durch Dr. Alfons Adam, Rechtsanwalt in Neul... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kralik als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Melber, Dr.Kropfitsch, Dr.Zehetner und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gustav P*****, vertreten durch Dr.Ulrich Polley und Dr.Helmut Sommer, Rechtsanwälte in Klagenfurt, wider die beklagte Partei Max P*****, vertreten durch Dr.Gerd Seeber, Rechtsanwalt in... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 C
Rechtssatz: Das Recht des Ausgedingsberechtigten, eine Person in die Ausgedingswohnung aufzunehmen, gilt nicht für nur scheinbare Lebensgefährten, also wenn nur eine flüchtige Bekanntschaft vorliegt, und zu vermuten ist, daß einer Person mit der Möglichkeit des Wohnens nur eine Gefälligkeit gewährt werden soll. Damit würde eine unzulässige Ausweitung des Wohnrechtes gegenüber dem Eigentümer geschaffen werden. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 C
Rechtssatz: Was die Frage anlangt, ob der Ausgedingsberechtigte einen Partner in die Ausgedingswohnung aufnehmen darf, ist kein Unterschied zwischen einem Ehegatten und einem Lebensgefährten zu machen. Ein Dauergefährte ( Ehegatte oder Lebesgefährte ) darf grundsätzlich in die Ausgedingswohnung aufgenommen werden, wenn nicht die Umstände des Ausgedinges oder die Person des Gefährten dagegen sprechen. Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 C
Rechtssatz: Bei der Berechtigung eine Lebensgemeinschaft einzugehen, handelt es sich um ein Persönlichkeitsrecht des Berechtigten. Die Aufnahme eines Lebensgefährten in die Ausgedingswohnung kann daher nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Parteienabsicht feststeht, die Wohnung nur solange zu belassen, als der Berechtigte ohne Dauergefährten ( Ehegatten oder Lebensgefährten ) bleibt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...