Rechtssatz
Was die Frage anlangt, ob der Ausgedingsberechtigte einen Partner in die Ausgedingswohnung aufnehmen darf, ist kein Unterschied zwischen einem Ehegatten und einem Lebensgefährten zu machen. Ein Dauergefährte ( Ehegatte oder Lebesgefährte ) darf grundsätzlich in die Ausgedingswohnung aufgenommen werden, wenn nicht die Umstände des Ausgedinges oder die Person des Gefährten dagegen sprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0011861Dokumentnummer
JJR_19910725_OGH0002_0070OB00545_9100000_002