Norm: ABGB §521GBG §12
Rechtssatz: Durch einen Verweis auf den „ersten Satz in § 521 ABGB“ im Vertrag wird eine ausreichende Konkretisierung dahin vorgenommen, dass das eingeräumte Recht Wohnungsgebrauchsrecht und nicht Fruchtnießung sein soll. Letzteres ist durch ausdrückliche Nennung des ersten Satzes der Bestimmung des § 521 ABGB ausgeschlossen, sodass dem Bestimmtheitsgebot des § 12 GBG Genüge getan ist. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 ABGB § 521 heute ABGB § 521 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Das Wohnungsgebrauchsrecht umfasst das Recht zur Benützung von Wohnräumen, als Zubehör verwendeten Nebenräumen wie Küche, Keller, Dachboden und dergleichen. In Verbindung mit den bewohnbaren Teilen eines Gebäudes ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist zu 75/740 und 190/740-Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Mit diesen Anteilen ist untrennbar das Wohnungseigentum an der Wohnung Top 3 (W 3) und der Wohnung Top 4 (W 4) im Haus K***** in G***** verbunden. Der Beklagte ist Hauptmieter der von ihm bewohnten Wohnung W 3 und Fruchtnießer des Objekts W 4. Mit Übergabsvertrag vom 29. 11. 2005 wurde die gegenständliche Liegenschaft dem Bruder des Beklagten übergeben. De... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Klemens Dallinger, Rechtsanwalt, Wien 1, Schulerstraße 18, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des DI Walter L*****, vertreten durch Mag. Dr. Till Hausmann, Rechtsanwalt in Wien, sowie der Ne... mehr lesen...
„1. Die Beklagten sind schuldig, die in und um das Haus S*****, angebrachten Videokameras und den Scheinwerfer samt Bewegungsmelder zu entfernen, insbesondere die Kamera am Rahmen des südlich gelegenen Terrassenfensters der von der Erstbeklagten bewohnten Wohnung, die Kamera am nördlich gelegenen Fensterrahmen der von der Erstbeklagten bewohnten Wohnung, die Kamera am östlich gelegenen Dachfenster, die Kamera an dem auf der Westseite gelegenen Gartenhaus und die Kamera am Stiegenhaus ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die fortdauernde unerwünschte Videoüberwachung von Teilen eines Mehrfamilienhauses durch den Wohnungsberechtigten ist ohne Meldung an die Datenschutzkommission nicht rechtmäßig. Der Einsatz einer Videoüberwachung zum Schutz vor unbefugtem Eindringen sowie Diebstahl und Sachbeschädigung ist unzulässig, wenn weniger eingriffsintensive alternative Mittel zur Verfügung stehen. Entscheidungstexte 2 R 28/11s Entscheidungstext LG Feldkirch 29.03.2011 2 R 28/11s ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Hofrätin Dr. Hurch als Vorsitzende und die Hofrätin Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth, Dr. Brenn und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Elfriede M*****, vertreten durch Dr. Peter Paul Wolf, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Gustav M*****, 2. Tamara M*****, beide *****, beide vertreten durch Mag. Daniela Ehrlich, Rechtsanwältin in Wien, wegen Räumung,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der im
Spruch: genannten Liegenschaft samt dem darauf befindlichen Wohnhaus. Die Liegenschaft wurde ihm von seinem Großvater mit Notariatsakt vom 12. 12. 1986 in das Eigentum übertragen. In diesem Notariatsakt räumte der Kläger seinem Vater, dem Beklagten, auf dessen Lebenszeit in diesem Haus das unentgeltliche und grundbücherlich sichergestellte Wohnungsrecht an sämtlichen Räumen im Parterre des Hauses (in weiterer Folge: Parterrewohnun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die mit dem Erstbeklagten verheiratete Zweitbeklagte sind Schwestern. Ihre Mutter hat den Beklagten mit Übergabevertrag vom 18. 3. 1993 eine Liegenschaft je zur Hälfte übergeben; zugleich ließ sie sich ein grundbücherlich sichergestelltes Wohnungsrecht an der von ihr bewohnten Wohnung im Erdgeschoß des auf der übergebenen Liegenschaft errichteten Hauses einräumen. Die Mutter sitzt nach einem erlittenen Schlaganfall im Rollstuhl und ist pflegebedürftig;... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 22. Dezember 2006 geschieden. Der Scheidungsvergleich enthält neben Regelungen des Ehegattenunterhalts, der Obsorge für die beiden minderjährigen Kinder, des Kindesunterhalts, des Besuchsrechts, des Eigentums an zwei Pkw und der Berechtigung über Lebensversicherungen und Bankkonten folgenden Punkt III): „LIEGENSCHAFTSVERMÖGEN: 1) Teilungsobjekt: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegensc... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer. Der Erstantragsteller begehrte mit seinem Sachantrag, die Antragsgegner zu verpflichten, die seitliche Abwandung seines Kfz-Abstellplatzes samt Anbringung eines Sektionaltores an der Stirnseite zu dulden. Das Erstgericht wies den Sachantrag mit der wesentlichen
Begründung: ab, die Drittantragsgegner dürften - sei es aufgrund einer analogen Anwendung des nachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebots im Sinn des § 364 Abs 1 ABGB id... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 FWEG 2002 §13 Abs1WEG 2002 §13 Abs3
Rechtssatz: Der Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechts für einen Wohnungseigentumspartner am gesamten mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteil steht nicht entgegen, dass an der eigenen Sache grundsätzlich keine Dienstbarkeit begründet werden kann. Einem (gleichzeitig erhobenen) Begehren von Wohnungseigentumspartnern auf Einverleibung von wechselseitigen Wohnungsgebrauchsrechten ob... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann S*****, vertreten durch Dr. Elfriede Kropiunig und Dr. Michael Kropiunig, Rechtsanwälte in Leoben, gegen die beklagte Partei Wilhelm S*****, vertreten durch den Sachwalter Dr. Michael Augustin, Rechtsanwalt in Leoben, wege... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 24. 1./29. 1. 2008 kauften die Antragsteller die 42/1060-stel Anteile B-LNR 14 der EZ ***** GB *****, mit welchen das Wohnungseigentum an W 5 untrennbar verbunden ist. Die Käufer und Antragsteller erwarben den Kaufgegenstand unter gleichzeitiger
Begründung: des gemeinsamen Wohnungseigentums der Partner. Punkt 8. des Kaufvertrags hat folgenden Inhalt: „8. Wohnrecht Die Käufer räumen sich hiermit wechselseitig das höchstpersönliche Recht ein, die vert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien waren Lebensgefährten und bewohnten mit dem im Jahr 2005 geborenen gemeinsamen Kind eine vom Kläger gemietete Wohnung. Mit einstweiliger Verfügung (EV) vom 18. Juni 2007 wurde dem Kläger gemäß § 382b EO für die Dauer von drei Monaten das Betreten der Wohnung und die Rückkehr in ihre unmittelbare Umgebung verboten. Er brachte am 13. August 2007 eine gegen die Beklagte gerichtete, auf titellose Benützung der Wohnung gestützte Räumungsklage ein. Die... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** steht im Miteigentum der Erst- und Drittantragstellerin. Die Erstantragstellerin ist Miteigentümerin zu 478/1066-Anteilen (B-LNR 2), zu 88/1066-Anteilen (B-LNR 6) sowie zu 2264/1132092-Anteilen (B-LNR 8) und die Drittantragstellerin zu 496/1066-Anteilen (B-LNR 7). Den Gutsbestand der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bildet das GST-NR 729/13 mit einer Fläche von 621 m². Ob dieser Liegenschaft ist sub C-LNR 6a (TZ 1310/1996) das „Fruchtg... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** steht im Miteigentum der Erst- und Drittantragstellerin. Die Erstantragstellerin ist Miteigentümerin zu 478/1066-Anteilen (B-LNR 2), zu 88/1066-Anteilen (B-LNR 6) sowie zu 2264/1132092-Anteilen (B-LNR 8) und die Drittantragstellerin zu 496/1066-Anteilen (B-LNR 7). Den Gutsbestand der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bildet das GST-NR 729/13 mit einer Fläche von 621 m². Ob dieser Liegenschaft ist sub C-LNR 6a (TZ 1310/1996) das „Fruchtg... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Betreibenden wider die Verpflichtete zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 19.675,09 EUR sA die Pfändung der Forderung der Verpflichteten aus einem Leibrentenvertrag. Das Rekursgericht gab dem gegen die Exekutionsbewilligung gerichteten Rekurs der Verpflichteten nicht Folge, eliminierte aber über Rekurs der Drittschuldnerin jenen Ausspruch aus der Exekutionsbewilligung, wonach die gepfändete Forderung unbeschränkt pfändbar ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten aufgrund des Einantwortungsbeschlusses vom 21. 6. 2006, der Ergebnisse der Verlassenschaftsabhandlung, insbesondere eines Erbenübereinkommens vom 28. 4. 2006, sowie weiterer Urkunden unter anderem die Einverleibung der Dienstbarkeit des Wohnrechts im Sinne und im Umfang des Protokolls vom 28. 4. 2006 für Maria Anna H***** auf der Liegenschaft EZ *****. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der
Begründung: ab, dass im zitierten Protokoll das ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die begehrte Vormerkung des Eigentumsrechts der Antragstellerin ob dem Hälfteanteil der Liegenschaft EZ 523 Grundbuch ***** abgelehnt. Im zu verbüchernden Kauf- und Leibrentenvertrag, der nach seiner konkreten Ausgestaltung als untrennbare Einheit zu bewerten sei, habe sich der veräußernde Hälfteeigentümer ein Wohnungsrecht „am Obergeschoss des Hauses vorbehalten, welches mangels Zustimmung der neuen Hälfteeigentümerin nicht verbücherbar sei. Deshal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Hauptmieter einer Wohnung, die die Streitteile während ihrer mittlerweile aufgelösten Lebensgemeinschaft gemeinsam mit dem am 5. 9. 2004 geborenen Sohn bewohnten. Die alleinige Obsorge hinsichtlich des Sohnes steht der Beklagten zu. Der Kläger leistet für ihn einen monatlichen Unterhalt von EUR 328 und bezahlt darüber hinaus die Kosten einer privaten Krankenversicherung. Mit Schreiben vom 31. 1. 2006 widerrief der Kläger gegenüber der Beklagten ... mehr lesen...
Begründung: Nachdem 2/9 Anteile des Verpflichteten an einer Liegenschaft einer Überbieterin zugeschlagen worden waren, wies das Exekutionsgericht in seinem Meistbotsverteilungsbeschluss u.a. aus dem Kapitalsbetrag unter Punkt 13.) der betreibenden Bank das restliche Meistbot von 9.424,87 EUR zur (vollständigen) Berichtigung der Zinsen und Kosten sowie zur teilweisen Tilgung des Kapitals zu; dazu kamen noch 20,65 EUR aus dem Zinsenzuwachs. Außerdem hob es das zu ClNR 3a auf der gan... mehr lesen...
Begründung: Eine je im Hälfteeigentum der beiden Verpflichteten stehende Liegenschaft samt Einfamilienhaus wurde je zur Hälfte den beiden Erstehern um das Meistbot von 440.000 EUR zugeschlagen. Gegenstand der Rechtsmittel ist nur der zweitinstanzliche Beschlussteil, womit dem Protokollarrekurs der beiden Ersteher gegen die Zuschlagserteilung Folge gegeben, der Zuschlagsbeschluss aufgehoben und dem Erstgericht die neuerliche Versteigerung der Liegenschaft nach Erlassung eines gesetzm... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 FEO §97 ABs1
Rechtssatz: Bedarf der Berechtigte aus einem Wohnungsgebrauchsrecht der Wohnung nicht oder nur teilweise, ist die Verwertung der dem Eigentümer dann erlaubten Nutzungen und Einkünfte iSd § 97 Abs 1 EO durch Zwangsverwaltung möglich. Entscheidungstexte 3 Ob 18/07d Entscheidungstext OGH 29.03.2007 3 Ob 18/07d ... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist Eigentümer von jeweils mit Wohnungseigentum verbundenen 1400/157220 Anteilen B-LNr 58 (Wohnung) und 110/157220 Anteilen B-LNr 91 (Garage) an einer Liegenschaft. Auf Grund eines Erbübereinkommens ist unter C-LNr 155 im Grundbuch ein nicht eingeschränktes, ausdrücklich so bezeichnetes Wohnungsgebrauchsrecht (usus; §§ 504 ff ABGB) für Brigitta J***** (Mutter des Verpflichteten) ob diesen Anteilen einverleibt. Der Verpflichtete ist Eigentümer von jew... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 EABGB §1479MRG §30 Abs2 Z6 E
Rechtssatz: Eine bestimmte hohe Qualität oder Intensität der Ausübung der persönlichen Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchs innerhalb der Verjährungsfrist ist zur Vermeidung der Verjährung des Rechts nicht erforderlich. Daher wird ein Wohnungsgebrauchsrecht immer dann ausgeübt, wenn der Berechtigte die Wohnräume im Rahmen seiner jeweiligen Bedürfnisse benützt. Eine Beurteilung der Rechtsausübung in an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, auf der sich ein Haus befindet. Für die Beklagte, die Cousine der Klägerin, ist auf dieser Liegenschaft bezüglich der „Wohnung über dem Stall und dem Schuppen bestehend aus Zimmer, Küche, Kabinett" ein Wohnrecht grundbücherlich einverleibt. Seit ihrer Heirat im Jahr 1970 hat die Beklagte diese Wohnung zusammen mit ihrem Mann und ihren Kindern hauptsächlich als Wochenendwohnung benutzt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem Tod des Erblassers entsteht zwischen den Erben eine sich auf das Erbrecht beziehende Rechtsgemeinschaft gemäß §§ 825 ff ABGB. Das Erbteilungsübereinkommen hebt die Miterbengemeinschaft auf (4 Ob 105/98i; RIS-Justiz RS0012311). Die Miterben können ihre Rechtsbeziehung nach ihrem Gutdünken regeln (1 Ob 190/98t; RIS-Justiz RS0017122; RS0109790). Mit dem Tod des Erblassers entsteht zwischen den Erben eine sich auf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO unzulässig. Die Entscheidung kann sich auf die Darlegung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 528a ZPO iVm § 510 Abs 3 ZPO). Der Rekurs ist entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes mangels Vorliegens... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 29. 5. 1973 verheiratet. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Die Parteien waren ursprünglich jeweils Hälfteeigentümer einer Liegenschaft, auf der sich die Ehewohnung befand. Mit Schenkungsvertrag vom 22. 3. 1996 schenkte der Kläger Zug um Zug gegen Einräumung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots zu seinen Gunsten seinen Hälfteanteil an dieser Liegenschaft der Beklagten, die damit Alleineigentümerin wurde. Mit Schenkungsvertrag vom 17. ... mehr lesen...