Norm: ABGB §521GBG §12
Rechtssatz: Durch einen Verweis auf den „ersten Satz in § 521 ABGB“ im Vertrag wird eine ausreichende Konkretisierung dahin vorgenommen, dass das eingeräumte Recht Wohnungsgebrauchsrecht und nicht Fruchtnießung sein soll. Letzteres ist durch ausdrückliche Nennung des ersten Satzes der Bestimmung des § 521 ABGB ausgeschlossen, sodass dem Bestimmtheitsgebot des § 12 GBG Genüge getan ist. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 ABGB § 521 heute ABGB § 521 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Das Wohnungsgebrauchsrecht umfasst das Recht zur Benützung von Wohnräumen, als Zubehör verwendeten Nebenräumen wie Küche, Keller, Dachboden und dergleichen. In Verbindung mit den bewohnbaren Teilen eines Gebäudes ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist zu 75/740 und 190/740-Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Mit diesen Anteilen ist untrennbar das Wohnungseigentum an der Wohnung Top 3 (W 3) und der Wohnung Top 4 (W 4) im Haus K***** in G***** verbunden. Der Beklagte ist Hauptmieter der von ihm bewohnten Wohnung W 3 und Fruchtnießer des Objekts W 4. Mit Übergabsvertrag vom 29. 11. 2005 wurde die gegenständliche Liegenschaft dem Bruder des Beklagten übergeben. De... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Klemens Dallinger, Rechtsanwalt, Wien 1, Schulerstraße 18, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des DI Walter L*****, vertreten durch Mag. Dr. Till Hausmann, Rechtsanwalt in Wien, sowie der Ne... mehr lesen...
„1. Die Beklagten sind schuldig, die in und um das Haus S*****, angebrachten Videokameras und den Scheinwerfer samt Bewegungsmelder zu entfernen, insbesondere die Kamera am Rahmen des südlich gelegenen Terrassenfensters der von der Erstbeklagten bewohnten Wohnung, die Kamera am nördlich gelegenen Fensterrahmen der von der Erstbeklagten bewohnten Wohnung, die Kamera am östlich gelegenen Dachfenster, die Kamera an dem auf der Westseite gelegenen Gartenhaus und die Kamera am Stiegenhaus ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die fortdauernde unerwünschte Videoüberwachung von Teilen eines Mehrfamilienhauses durch den Wohnungsberechtigten ist ohne Meldung an die Datenschutzkommission nicht rechtmäßig. Der Einsatz einer Videoüberwachung zum Schutz vor unbefugtem Eindringen sowie Diebstahl und Sachbeschädigung ist unzulässig, wenn weniger eingriffsintensive alternative Mittel zur Verfügung stehen. Entscheidungstexte 2 R 28/11s Entscheidungstext LG Feldkirch 29.03.2011 2 R 28/11s ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Hofrätin Dr. Hurch als Vorsitzende und die Hofrätin Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth, Dr. Brenn und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Elfriede M*****, vertreten durch Dr. Peter Paul Wolf, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Gustav M*****, 2. Tamara M*****, beide *****, beide vertreten durch Mag. Daniela Ehrlich, Rechtsanwältin in Wien, wegen Räumung,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der im
Spruch: genannten Liegenschaft samt dem darauf befindlichen Wohnhaus. Die Liegenschaft wurde ihm von seinem Großvater mit Notariatsakt vom 12. 12. 1986 in das Eigentum übertragen. In diesem Notariatsakt räumte der Kläger seinem Vater, dem Beklagten, auf dessen Lebenszeit in diesem Haus das unentgeltliche und grundbücherlich sichergestellte Wohnungsrecht an sämtlichen Räumen im Parterre des Hauses (in weiterer Folge: Parterrewohnun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die mit dem Erstbeklagten verheiratete Zweitbeklagte sind Schwestern. Ihre Mutter hat den Beklagten mit Übergabevertrag vom 18. 3. 1993 eine Liegenschaft je zur Hälfte übergeben; zugleich ließ sie sich ein grundbücherlich sichergestelltes Wohnungsrecht an der von ihr bewohnten Wohnung im Erdgeschoß des auf der übergebenen Liegenschaft errichteten Hauses einräumen. Die Mutter sitzt nach einem erlittenen Schlaganfall im Rollstuhl und ist pflegebedürftig;... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 22. Dezember 2006 geschieden. Der Scheidungsvergleich enthält neben Regelungen des Ehegattenunterhalts, der Obsorge für die beiden minderjährigen Kinder, des Kindesunterhalts, des Besuchsrechts, des Eigentums an zwei Pkw und der Berechtigung über Lebensversicherungen und Bankkonten folgenden Punkt III): „LIEGENSCHAFTSVERMÖGEN: 1) Teilungsobjekt: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegensc... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer. Der Erstantragsteller begehrte mit seinem Sachantrag, die Antragsgegner zu verpflichten, die seitliche Abwandung seines Kfz-Abstellplatzes samt Anbringung eines Sektionaltores an der Stirnseite zu dulden. Das Erstgericht wies den Sachantrag mit der wesentlichen
Begründung: ab, die Drittantragsgegner dürften - sei es aufgrund einer analogen Anwendung des nachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebots im Sinn des § 364 Abs 1 ABGB id... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 FWEG 2002 §13 Abs1WEG 2002 §13 Abs3
Rechtssatz: Der Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechts für einen Wohnungseigentumspartner am gesamten mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteil steht nicht entgegen, dass an der eigenen Sache grundsätzlich keine Dienstbarkeit begründet werden kann. Einem (gleichzeitig erhobenen) Begehren von Wohnungseigentumspartnern auf Einverleibung von wechselseitigen Wohnungsgebrauchsrechten ob... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann S*****, vertreten durch Dr. Elfriede Kropiunig und Dr. Michael Kropiunig, Rechtsanwälte in Leoben, gegen die beklagte Partei Wilhelm S*****, vertreten durch den Sachwalter Dr. Michael Augustin, Rechtsanwalt in Leoben, wege... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 FEO §97 ABs1
Rechtssatz: Bedarf der Berechtigte aus einem Wohnungsgebrauchsrecht der Wohnung nicht oder nur teilweise, ist die Verwertung der dem Eigentümer dann erlaubten Nutzungen und Einkünfte iSd § 97 Abs 1 EO durch Zwangsverwaltung möglich. Entscheidungstexte 3 Ob 18/07d Entscheidungstext OGH 29.03.2007 3 Ob 18/07d ... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 EABGB §1479MRG §30 Abs2 Z6 E
Rechtssatz: Eine bestimmte hohe Qualität oder Intensität der Ausübung der persönlichen Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchs innerhalb der Verjährungsfrist ist zur Vermeidung der Verjährung des Rechts nicht erforderlich. Daher wird ein Wohnungsgebrauchsrecht immer dann ausgeübt, wenn der Berechtigte die Wohnräume im Rahmen seiner jeweiligen Bedürfnisse benützt. Eine Beurteilung der Rechtsausübung in an... mehr lesen...