RS OGH 2007/3/29 3Ob18/07d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2007
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Norm

ABGB §521 F
EO §97 ABs1

Rechtssatz

Bedarf der Berechtigte aus einem Wohnungsgebrauchsrecht der Wohnung nicht oder nur teilweise, ist die Verwertung der dem Eigentümer dann erlaubten Nutzungen und Einkünfte iSd § 97 Abs 1 EO durch Zwangsverwaltung möglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121992

Dokumentnummer

JJR_20070329_OGH0002_0030OB00018_07D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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