RS OGH 2024/10/8 9Ob508/94; 6Ob580/95; 7Ob644/95; 6Ob132/97y; 6Ob233/04i; 10Ob55/17m; 5Ob50/24z

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Veröffentlicht am 21.11.1994
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Rechtssatz

Das gesetzliche Vorausvermächtnis an der Ehewohnung setzt voraus, daß überhaupt ein in den Nachlaß fallendes Recht, über das der verstorbene Ehegatte verfügen konnte, vorhanden ist, was aber bei einer persönlichen Dienstbarkeit, die mit dem Tod des Berechtigten endet, auszuschließen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0030723

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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