RS OGH 1994/11/21 9Ob508/94, 6Ob580/95, 7Ob644/95, 6Ob132/97y, 6Ob233/04i, 10Ob55/17m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1994
beobachten
merken

Norm

ABGB §478
ABGB §521
ABGB §529
ABGB nF §758

Rechtssatz

Das gesetzliche Vorausvermächtnis an der Ehewohnung setzt voraus, daß überhaupt ein in den Nachlaß fallendes Recht, über das der verstorbene Ehegatte verfügen konnte, vorhanden ist, was aber bei einer persönlichen Dienstbarkeit, die mit dem Tod des Berechtigten endet, auszuschließen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0030723

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten