RS OGH 2024/10/22 1Ob521/96; 5Ob157/08m; 5Ob71/09s; 5Ob138/12y; 5Ob84/15m; 5Ob217/17y; 5Ob222/17h; 5

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Veröffentlicht am 26.07.1996
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Rechtssatz

Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt, an seinem Anteil dingliche Rechte zu begründen; er kann somit auch an seiner Eigentumswohnung ein Wohnungsrecht einräumen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106354

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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