RS OGH 2020/6/3 8Ob2024/96x, 1Ob112/97w, 7Ob286/99f (7Ob294/99g), 7Ob176/01k, 1Ob300/01a, 6Ob162/02w

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Veröffentlicht am 14.03.1996
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Rechtssatz

Ein bloß obligatorisches Recht, das nach dem Willen der Parteien nicht verbüchert werden soll, kann einer nicht verbücherten Dienstbarkeit nicht gleichgesetzt werden, weshalb die (restriktiv zu handhabenden) Grundsätze über die Durchbrechung des Eintragungsprinzips hier nicht Anwendung finden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097244

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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