Norm: ABGB §452
Rechtssatz: Erfolgt die Entfernung der Zeichen eigenmächtig durch den Pfandbesteller gegen den Willen des Pfandgläubigers oder zumindest ohne dessen Kenntnis, so wird die Wirksamkeit der Verpfändung während der Zeit fehlender Publizität (fehlender Pfandzeichen) ? gutgläubigen Dritten gegenüber ? nicht bestehen können, ist doch in solchen Fällen fehlender Publizität dem Schutz nicht gesicherter (potenzieller) Gläubiger der Vorran... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 8. November 2007 wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die Beklagte hat der Gemeinschuldnerin gemäß Kreditvereinbarungen vom 18. Oktober 2006 und 28. Juni 2007 zwei Kontokorrentkredite in der Höhe von jeweils 200.000 EUR gewährt. Aus diesen Krediten haftete zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung ein Betrag von insgesamt 444.518,21 EUR unberichtigt aus. Zur Sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichts Eisenstadt vom 21. Dezember 2004, 26 S 118/04m, wurde über das Vermögen der B***** GmbH der Konkurs eröffnet. Die Beklagte gewährte der nunmehrigen Gemeinschuldnerin mit Vertrag vom 1. Oktober 2002 einen wiederholt ausnutzbaren Kontokorrentkredit mit einem Rahmen von 2 Mio EUR und einer Laufzeit bis 30. September 2007. Anfang des Jahres 2004 wurde der Kreditrahmen auf 2,4 Mio EUR erhöht. Der Kreditvertrag enthält unter dem Titel ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im November 2000 gewährte die beklagte Bank einer GmbH einen Betriebsmittelkredit in Höhe von (umgerechnet) rund 360.000 EUR mit einer Laufzeit bis 31. 10. 2005. Der Alleingesellschafter und Geschäftsführer (im Folgenden: Gesellschafter) übernahm zur Besicherung des Kredits unter anderem eine Haftung als Bürge und Zahler; weiters verpfändete er Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag. Er unterhielt selbst ein Girokonto bei der Beklagten, auf das sein Ges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Dkfm L. F*****) Ges.m.b.H. & Co. KG (im Folgenden nur: Vermieterin) gab mit Beginn 1. Juli 2003 auf unbestimmte Zeit einen Teil einer ihr gehörenden Halle (492,35 m²) samt Außenbereich (ca 400 m²) und Infrastruktur (Brückenwaage und „sonstige Einrichtungen") an die Mieterin R***** GmbH (im Weiteren nur: Mieterin) in Bestand. Die Vermieterin war gleichzeitig auch Auftraggeberin der Mieterin für die Lohnvermahlung. Der Mietzins war variabel und hing von ... mehr lesen...
Norm: ABGB §452 CABGB §1392 EABGB §1393 BaABGB §1393 Ca
Rechtssatz: Bei Buchforderungen ist die Drittschuldnerverständigung zur Übertragung der sicherungsweise abgetretenen Forderung auf den Zessionar alternativ zum Buchvermerk ein tauglicher Modus. Entscheidungstexte 6 Ob 116/05k Entscheidungstext OGH 30.11.2006 6 Ob 116/05k Beisatz: Die Drittschuldnerverständigung ermöglicht ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §452
Rechtssatz: Der in § 452 ABGB verwendete Begriff des Zeichens verlangt begriffsnotwendig ein nach außen hin in Erscheinung tretendes und damit sinnlich wahrnehmbares Verhalten. Im Fall einer Forderungspfändung entspricht diesem Erfordernis das bloße Wissen einer Person, die Organstellung zugleich beim Drittschuldner und beim Pfandbesteller besitzt, nicht. Das bloße Wissen dieser Person ist kein im Rechtsverkehr nach außen in Ers... mehr lesen...
Norm: ABGB §452 C
Rechtssatz: Die bloß zufällige Kenntnis eines Vertragspartners des späteren Masseverwalters von der Sicherungszession oder Verpfändung künftiger Forderungen aus bestimmten Rechtsgeschäften, die er mit dem Masseverwalter abschließt, ist nicht als wirksame Vorausverständigung potentieller Gläubiger zu werten und kann nicht zur
Begründung: eines Absonderungsrechtes führen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §452 CABGB §1392 E
Rechtssatz: Der Zweck der Publizitätsvorschrift des § 452 ABGB besteht darin, dass künftige potentielle Gläubiger des Sicherungszedenten das Ausscheiden der sicherungsweise abgetretenen Forderungen aus dem Haftungsvermögen verlässlich erkennen können. Entscheidungstexte 1 Ob 290/00d Entscheidungstext OGH 26.06.2001 1 Ob 290/00d Veröff: SZ 74/112 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §452 CABGB §1392 A
Rechtssatz: Das Datum der Zessionsabrede kann keineswegs der Feststellung der Priorität bei Mehrfachzessionen dienen, weil dafür der Zeitpunkt des Publizitätsaktes maßgeblich ist, sondern es ist lediglich zur verlässlichen Zuordnung der Forderungen zu Abtretungen heranzuziehen. Das Datum des Publizitätsakts hingegen gibt zwar über den Rang konkurrierender Zessionsabreden (meist Sicherungszession gegen verlängerten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §452 CABGB §1392 B
Rechtssatz: Bei den notwendigen Bildschirmabfragen in einer EDV-Debitorenbuchhaltung reicht der kürzelhafte Hinweis auf die erfolgte Zession einer Forderung gegen einen Schuldner auf der ersten Seite und die dort angebrachte Verweisung auf eine Subseite - in der der Zessionar genannt und das Datum der Zession angegeben ist - zur Wirksamkeit des Buchvermerks aus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §452 CAGBKr Pkt23 Abs2
Rechtssatz: Bei der Verpfändung von Forderungen des Kunden gegen die Bank ist wegen der Identität von Pfandgläubiger und Drittschuldner eine Verständigung des Letzteren nicht erforderlich, weil das Pfandrecht jedenfalls mit der Entstehung der Forderung als vollzogen angesehen werden muss. Entscheidungstexte 7 Ob 75/98z Entscheidungstext OGH 13.07.1998... mehr lesen...
Norm: ABGB §452 CAGBKr Pkt23 Abs2
Rechtssatz: Ist eine Forderung des Kunden gegen die Bank durch ein Legitimationspapier verbrieft, richtet sich die
Begründung: des Pfandrechts nach ihrer jeweiligen rechtlichen Ausgestaltung; das Pfandrecht ist nach den Grundsätzen des Rechts zu bestellen, um das es im Einzelfall geht. Entscheidungstexte 7 Ob 75/98z Entscheidungstext OGH 13.07.1998 7 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §452 CABGB §452 D
Rechtssatz: Für die Verpfändung verwahrter Wertpapiere durch den Kunden an einen Dritten ist neben dem Pfandbestellungsvertrag und der dinglichen Einigung (Pfandvertrag), die so wie bei der Übereignung direkt zwischen Hinterleger und Pfandgläubiger zustandekommt, als der für die Verpfändung ausreichende Modus die Anweisung an den Verwahrer erforderlich, die Wertpapiere auch für den Pfandnehmer innezuhaben. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §452ABGB §1392HGB §189HGB §190HGB §198 Abs3
Rechtssatz: Die notwendige Publizität einer Sicherungszession im Fall einer mittels EDV geführten Buchhaltung (Speicherbuchhaltung) ist nur dann gegeben, wenn der Vermerk (Buchvermerk) nicht nur bei Kundenkonten, sondern auch in der Liste der offenen Posten (Debitorenposten) (OP-Liste) aufscheint. Entscheidungstexte 5 Ob 2155/96i ... mehr lesen...
Norm: ABGB §452 AABGB §452 CGmbHG §76
Rechtssatz: Geschäftsanteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung können wirksam nur unter Einhaltung der Vorschrift des § 452 ABGB verpfändet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 2270/96m Entscheidungstext OGH 18.06.1997 3 Ob 2270/96m Veröff: SZ 70/115 8 Ob 278/00s Entscheidungstext OGH 22.02.... mehr lesen...