RS OGH 1998/7/13 7Ob75/98z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.1998
beobachten
merken

Rechtssatz

Ist eine Forderung des Kunden gegen die Bank durch ein Legitimationspapier verbrieft, richtet sich die Begründung des Pfandrechts nach ihrer jeweiligen rechtlichen Ausgestaltung; das Pfandrecht ist nach den Grundsätzen des Rechts zu bestellen, um das es im Einzelfall geht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110563

Im RIS seit

12.08.1998

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten