RS OGH 1998/7/13 7Ob75/98z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.1998
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Norm

ABGB §452 C
AGBKr Pkt23 Abs2

Rechtssatz

Ist eine Forderung des Kunden gegen die Bank durch ein Legitimationspapier verbrieft, richtet sich die Begründung des Pfandrechts nach ihrer jeweiligen rechtlichen Ausgestaltung; das Pfandrecht ist nach den Grundsätzen des Rechts zu bestellen, um das es im Einzelfall geht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110563

Im RIS seit

12.08.1998

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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