Norm
ABGB §452 CRechtssatz
Ist eine Forderung des Kunden gegen die Bank durch ein Legitimationspapier verbrieft, richtet sich die Begründung des Pfandrechts nach ihrer jeweiligen rechtlichen Ausgestaltung; das Pfandrecht ist nach den Grundsätzen des Rechts zu bestellen, um das es im Einzelfall geht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110563Im RIS seit
12.08.1998Zuletzt aktualisiert am
12.05.2011