RS OGH 2002/7/11 6Ob319/01g

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Veröffentlicht am 11.07.2002
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Norm

ABGB §452 C

Rechtssatz

Die bloß zufällige Kenntnis eines Vertragspartners des späteren Masseverwalters von der Sicherungszession oder Verpfändung künftiger Forderungen aus bestimmten Rechtsgeschäften, die er mit dem Masseverwalter abschließt, ist nicht als wirksame Vorausverständigung potentieller Gläubiger zu werten und kann nicht zur Begründung eines Absonderungsrechtes führen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116623

Im RIS seit

10.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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