Norm
ABGB §452 CRechtssatz
Die bloß zufällige Kenntnis eines Vertragspartners des späteren Masseverwalters von der Sicherungszession oder Verpfändung künftiger Forderungen aus bestimmten Rechtsgeschäften, die er mit dem Masseverwalter abschließt, ist nicht als wirksame Vorausverständigung potentieller Gläubiger zu werten und kann nicht zur Begründung eines Absonderungsrechtes führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116623Im RIS seit
10.08.2002Zuletzt aktualisiert am
12.05.2011