RS OGH 1998/7/13 7Ob75/98z, 6Ob308/00p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.1998
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Norm

ABGB §449
ABGB §452 C
ABGB §452 D

Rechtssatz

Für die Verpfändung verwahrter Wertpapiere durch den Kunden an einen Dritten ist neben dem Pfandbestellungsvertrag und der dinglichen Einigung (Pfandvertrag), die so wie bei der Übereignung direkt zwischen Hinterleger und Pfandgläubiger zustandekommt, als der für die Verpfändung ausreichende Modus die Anweisung an den Verwahrer erforderlich, die Wertpapiere auch für den Pfandnehmer innezuhaben.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 75/98z
    Entscheidungstext OGH 13.07.1998 7 Ob 75/98z
  • 6 Ob 308/00p
    Entscheidungstext OGH 14.12.2000 6 Ob 308/00p
    nur: Für die Verpfändung verwahrter Wertpapiere durch den Kunden an einen Dritten ist als der ausreichende Modus die Anweisung an den Verwahrer erforderlich, die Wertpapiere auch für den Pfandnehmer innezuhaben. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110559

Im RIS seit

12.08.1998

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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