Norm: ABGB §870 DIVABGB §1478
Rechtssatz: Hat der Gläubiger aus gegründeter Furcht vor einer Drohung des Schuldners die Geltendmachung seiner Forderung innerhalb der Verjährungszeit unterlassen, so kann er dessen Verjährungseinrede die Replik der Furcht entgegensetzen. Entscheidungstexte 7 Ob 517/81 Entscheidungstext OGH 09.04.1981 7 Ob 517/81 Veröff: EvBl 1981/232 S 659 = J... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 DIVABGB §1478
Rechtssatz: Mit dem Wegfall der Furcht beginnt die Verjährung zu laufen (Offen gelassen ist die Frage, ob die Einrede der Arglist bzw der Furcht so lange zulässig ist, als der dem Gläubiger aus der schuldhaften Handlung des Schuldners zustehende Ersatzanspruch noch nicht verjährt ist). Entscheidungstexte 7 Ob 517/81 Entscheidungstext OGH 09.04.1981 7 Ob ... mehr lesen...
Der Beklagte befaßte sich in den Jahren 1969 bis 1972 mit dem Ankauf beschädigter PKW in der Bundesrepublik Deutschland sowie mit dem Import dieser Fahrzeuge und deren Verkauf in Österreich. Der Kläger ist gelernter Karosseriespengler. Er half dem Beklagten bei der Auswahl der zu importierenden PKW in der Bundesrepublik Deutschland und behob auch über dessen Anweisung allfällige Schäden an diesen Fahrzeugen. Die Arbeiten wurden vom Kläger teils beim Beklagten in K, teils in der von ih... mehr lesen...
Die Beklagten sind Miteigentümer und Wohnungseigentümer der aus zwei Einheiten bestehenden Wohnhausanlage EZ 546 KG N, Haus N-Straße 9, mit deren Errichtung sie den Kläger als Baumeister und Generalunternehmer im Jahre 1971 durch ihren bevollmächtigten Architekten, Dipl.-Ing. Sepp S, beauftragten. Der Kläger begehrt mit der am 1. Dezember 1977 eingebrachten Klage von den Beklagten zur ungeteilten Hand Zahlung eines restlichen Werklohns von 2 608 658.13 S samt Anhang als offenen Sald... mehr lesen...
Norm: ABGB §1052 B1ABGB §1170ABGB §1478ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Steht der Fälligkeit einer Werklohnforderung die Einrede des nicht erfüllten Vertrages wegen offener Verbesserungen entgegen, so beginnt die Verjährung bei Säumigkeit des Unternehmers mit der Verbesserung der Mängel mit jenem Zeitpunkt zu laufen, in dem die Beendigung der Verbesserung objektiv möglich gewesen wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §904 IVABGB §1478ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Soll eine Leistung nach Tunlichkeit und Möglichkeit erbracht werden, beginnt die Verjährungszeit jedenfalls dann, wenn der Gläubiger dies selbst beurteilen konnte, nicht mit der Feststellung der Erfüllungszeit durch den Richter, sondern zu einem Zeitpunkt als die Leistung auf Grund der geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners möglich wurde. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1478 ff
Rechtssatz: Rechte aus einem Vertrag verjähren nach § 1478 ff ABGB mangels einer kürzeren Verjährungsfrist in dreißig Jahren. Entscheidungstexte 7 Ob 534/80 Entscheidungstext OGH 08.05.1980 7 Ob 534/80 7 Ob 674/80 Entscheidungstext OGH 14.05.1981 7 Ob 674/80 1 Ob 630/87 ... mehr lesen...
Die Klägerin ist die eheliche Tochter des am 24. Dezember 1966 verstorbenen Alois C. Dieser hatte in dem am 15. Feber 1967 kundgemachten Testament vom 17. Juni 1966 die Beklagte - seine geschiedene Gattin, die Mutter der Klägerin - zur Universalerbin eingesetzt und zugleich verfügt, daß die Klägerin auf den Pflichtteil gesetzt werde. Das Testament ist in Maschinschrift abgefaßt und mit den Worten "Mein letzter Wille" überschrieben; es enthält den handschriftlichen Zusatz "Laut vorgele... mehr lesen...
Norm: ABGB §823ABGB §1478ABGB §1487ABGB §1487a
Rechtssatz: Die Erbschaftsklage im Sinne des § 823 ABGB verjährt zwar regelmäßig erst nach 30 bzw 40 Jahren, muss aber der Kläger damit zugleich eine letztwillige Erklärung "umstoßen", dann unterliegt dieser Anspruch der dreijährigen Verjährung nach § 1487 ABGB. Diese kurze Verjährungsfrist soll dem Testamentserben so schnell wie möglich Gewissheit darüber verschaffen, ob und wie weit der letzte Wi... mehr lesen...
Die Beklagte ist zu 18 500/104 040 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 793 KG M, Haus in der M-G 20, mit denen das Wohnungseigentum an Werkstätten, Büroräumen und Mietwohnungen des zweiten Hintergebäudes verbunden sind. Die Klägerin begehrt mit der am 16. Mai 1977 eingebrachten Klage Zahlung von 209 677.29 S an rückständigen Betriebskosten, öffentlichen Abgaben und Hausverwaltungshonoraren bis zum 31. Dezember 1976 und bringt hiezu vor, die Beklagte habe der Klägerin den Au... mehr lesen...
Norm: ABGB §1012ABGB §1478ABGB §1486WEG §17
Rechtssatz: Bei aufrechten Daueraufträgen, sowie beim aufrechten Verwaltervertrag einer Wohnungseigentumsanlage - ist entscheidend für den Beginn der Verjährungsfrist das Ende des vereinbarten (verkehrsüblichen, gesetzlichen) Abrechnungszeitraumes. Entscheidungstexte 8 Ob 511/79 Entscheidungstext OGH 14.09.1979 8 Ob 511/79 Veröff: SZ 52/... mehr lesen...
Josef K starb arm 23. Dezember 1973. Die Klägerin ist seine Witwe und Alleinerbin. Sie und der Erblasser hatten als Brautleute in Notariatsaktsform am 14. September 1937 Ehepakte geschlossen. Sie vereinbarten dabei nicht nur eineallgemeine, bereits zu Lebzeiten wirksame Gütergemeinschaft, sondern trafen auch letztwillige Anordnungen. Der entsprechende Vertragspunkt 6 x lautet: "Die beiden Brautleute und künftigen Ehegatten errichten nunmehr nachstehende letztwillige Anordnungen: Sie... mehr lesen...
Norm: ABGB §1478ABGB §1487
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist beginnt in Ansehung des Anspruches der gesetzlichen Erben auf Anfechtung des Testamentes gegenüber der Testamentserbin nicht vor Zustellung des letztinstanzlichen Beschlusses über die abhandlungsgerichtliche Zuteilung der Klägerrolle für den Erbrechtsstreit zu laufen. Entscheidungstexte 6 Ob 766/78 Entscheidungstext OGH 04.04... mehr lesen...
Norm: ABGB §1062ABGB §1478RatenG §6
Rechtssatz: Die Auffassung Klangs in Klang 2. Auflage VI 623, bei Ratengeschäften bewirke der Terminverlust den Beginn der Verjährung der (gesamten Restkaufpreisforderung) Kaufpreisforderung nur dann, wenn der Verkäufer den Terminverlust geltend mache, sonst beginne die Verjährung erst mit dem Verfall der letzten Rate, mag in den Fällen zutreffen, in denen sich der Verkäufer für den Fall des Ausbleibens von T... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 DABGB §1478ABGB §1486BGB §196 Abs1 Z1BGB §196 Abs2
Rechtssatz: Nach der deutschen Lehre und Rechtsprechung ist bei einer Mehrheit von Ansprüchen selbst aus einem einheitlichen Rechtsverhältnis jeder Anspruch (Anspruchsgrund) nach der für ihn maßgebenden Verjährungsfrist zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 528/78 Entscheidungstext OGH 08.03.1978 1 Ob 528/78 ... mehr lesen...
Der Beklagte verkaufte einen vom Kläger als Akzeptant unterzeichneten Wechsel über einen Betrag von 102 600 S an die Raiffeisenkasse G, die auf Grund dieses Wechsels beim Kreisgericht Steyr gegen den Kläger einen Wechselzahlungsauftrag über den Betrag von 102 600 S samt 6% Zinsen seit 5. Mai 1972 Spesen und Kosten erwirkte. Auf Grund dieses Wechselzahlungsauftrages wurde vom Bezirksgericht Gmunden zu E 30/75 am 28. November 1975 die Zwangsversteigerung des dem Kläger gehörigen Achtel-... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014ABGB §1403ABGB §1478WG Art17 DWG Art28
Rechtssatz: Inwieweit dem Akzeptanten im Falle der Gefälligkeitsannahme ein Revalierungsanspruch gegenüber dem Aussteller des Wechsels zusteht bestimmt sich in Ermangelung einer besonderen Voreinbarung nach den Bestimmungen über den Auftrag (§§ 1002 ff ABGB). Gemäß § 1014 ABGB kann der Akzeptant in einem solchen Fall nach Leistung Ersatz und vor Leistung Deckung begehren. Der Ersatzanspruch... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §879 CIIo1ABGB §1478ABGB §1486 Z5ABGB §1497 IGehG §15 Abs1 Z13GehG §20cVBG §22
Rechtssatz: 1. Die Nebengebühren der Jubiläumszuwendung sind nach freiem Ermessen zu gewähren ("Kann"). 2. Gewährt die Behörde diesen Anspruch allen Bediensteten unter bestimmten Voraussetzungen, so hat jeder bei Erfüllung derselben einen Anspruch auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes. 3. Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt mit ... mehr lesen...
Mit der am 16. Juli 1971 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 1.571.519 S samt stufenweise berechneten Verzugszinsen und die Feststellung, daß ihm ab 1. Juli 1971 auf Lebensdauer eine ihm von der Beklagten vierzehnmal jährlich zu zahlende Pension im Ausmaß von 50% seines Monatsgehaltes vom Juni 1966 in der Höhe von 36.638 S, d. i. 18.319 S mit der Einschränkung zustehe, daß dieser Pensionsanspruch a) durch allenfalls ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1012ABGB §1478ABGB §1480ABGB §1486 Z5AngG §14HVertrG §16HVertrG §18
Rechtssatz: Der Anspruch auf Rechnungslegung oder Bucheinsicht verjährt als bloßer Nebenanspruch mit dem Hauptanspruch. Entscheidungstexte 4 Ob 30/75 Entscheidungstext OGH 24.06.1975 4 Ob 30/75 4 Ob 62/77 Entscheidungstext OGH 13.09.1977 4 Ob 62/77 ... mehr lesen...
Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Am 29. März 1969 stieß der vom Erstbeklagten gelenkte PKW zwischen Bregenz und Lindau gegen den auf der linken Fahrbahnseite stehenden PKW der Klägerin. Durch diesen Unfall wurde die Klägerin erheblich, ihr Vater jedoch so schwer verletzt, daß er einige Tage hernach verstarb. Der Erstbeklagte wurde deshalb wegen Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach den §§ 335 und 337 lit. b StG vom Landesgericht Feldkirch am 1. Dezember 1970 verurtei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1478
Rechtssatz: Kein Beginn der Verjährungsfrist vor Fälligkeit. Entscheidungstexte 7 Ob 186/74 Entscheidungstext OGH 07.11.1974 7 Ob 186/74 1 Ob 640/77 Entscheidungstext OGH 06.07.1977 1 Ob 640/77 6 Ob 523/78 Entscheidungstext OGH 09.03.1978 6 Ob 523/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1400 CABGB §1478
Rechtssatz: Der Ausfolgungsanspruch des Kontoinhabers aus dem Bank - Giro - Vertrag unterliegt der dreißigjährigen Verjährung des § 1478 ABGB. Entscheidungstexte 7 Ob 85/74 Entscheidungstext OGH 27.06.1974 7 Ob 85/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0019509 ... mehr lesen...
Die Klägerin und der Erstbeklagte sind seit 1936 verheiratet. Im Jahre 1965 hatte der Erstbeklagte mit seiner Hausgehilfin, der Zweitbeklagten, Geschlechtsverkehr; aus dieser Verbindung stammt der am 30. Juni 1966 geborene Herbert G. Der Erstbeklagte hat die Vaterschaft zu diesem Kind am 22. September 1972 vor der Bezirkshauptmannschaft Hartberg anerkannt. Ein zwischen der Klägerin und dem Erstbeklagten zu 19 Cg 22/67 des Landesgerichtes für ZRS Graz anhängig gewesenes Ehescheidungsve... mehr lesen...
Norm: ABGB §543ABGB §1478ABGB §1487
Rechtssatz: Für einen Feststellungsanspruch, daß jemand wegen Ehebruches vom Erbrecht aus einer letztwilligen Verfügung ausgeschlossen ist kommt die Verjährungsfrist von 30 Jahren nach § 1478 ABGB in Betracht und nicht die dreijährige nach § 1487 ABGB. Entscheidungstexte 4 Ob 516/74 Entscheidungstext OGH 26.03.1974 4 Ob 516/74 SZ 47/36 ... mehr lesen...
Der Kläger war vom 1. Oktober 1964 bis zum 31. Juli 1968 beim Beklagten als Entwicklungsingenieur angestellt; das Dienstverhältnis wurde durch Kündigung des Beklagten beendet. Während der Dauer seiner Beschäftigung machte der Kläger eine Erfindung betreffend eine Misch- und Förderpumpe, insbesondere für dickflüssige Medien. Für diese am 6. Mai 1966 beim Österreichischen Patentamt angemeldete Erfindung erhielt der Beklagte am 10. November 1969 das österreichische Patent Nr. 276.096 (... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 28. 10. 1966 erwarb die Klägerin vom Beklagten 76/4500 Anteile der Liegenschaft EZ 507, KG F. Im P I. dieses Vertrages ist festgehalten, daß auf der vorgenannten Liegenschaft die Errichtung eines Wohnhauses unter Inanspruchnahme von Mitteln des WWF bei gleichzeitiger Begründung: von Wohnungseigentum beabsichtigt ist. Im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hatte der Beklagte bereits ein Ansuchen an den WWF um Gewährung eines Darlehens zum Wiederaufbau eines Wohnhauses ... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II4ABGB §1478ABGB §1487
Rechtssatz: Das Recht zur Anfechtung eines Vertrages wegen Wegfalles der Geschäftsgrundlage verjährt nicht gemäß § 1487 ABGB in drei, sondern gemäß §§ 1478 f ABGB in dreißig Jahren. Entscheidungstexte 7 Ob 192/72 Entscheidungstext OGH 06.09.1972 7 Ob 192/72 Veröff: SZ 45/92 = EvBl 1973/87 S 209 = MietSlg 24210 = RZ 1973/3 S 15 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1478
Rechtssatz: Rechte verjähren durch Nichtausübung innerhalb der dreißigjährigen Verjährungszeit (§ 1478 ABGB). Die Verjährung selbst beginnt mit der objektiven Möglichkeit der Rechtsausübung (JBl 1958, 522). Entscheidungstexte 3 Ob 13/72 Entscheidungstext OGH 02.03.1972 3 Ob 13/72 Veröff: EvBl 1972/245 S 463 1 Ob 790/82 ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, am 17. 3. 1970 eingebrachten Klage begehrt die klagende Sparkasse, den Beklagten schuldig zu erkennen, ihr den Betrag von S 10.000.- samt 6% Zinsen seit 16. 7. 1966 zu zahlen. Die Klage wird nach der mit Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz v 18. 6. 1970 erfolgten Zulassung der Klageänderung darauf gestützt, daß der Beklagte vom Inhaber einer Baumschule Gustav R Waren bezogen habe. Zur Deckung der Kaufpreisschuld habe er Wechsel als Annehmer unterschrieben. Ein... mehr lesen...