Begründung: Die klägerischen Eheleute schlossen am 11. 10. bzw 27. 10. 1989 mit der beklagten Bank zu Konto Nr 6***** einen Darlehensvertrag über S 1,100.000 (EUR 79.940,12) zu einem Zinssatz von 8 % p.a. kontokorrentmäßig ab. Die Rückzahlung des Darlehens sollte in 240 gleich hohen monatlichen Pauschalraten zu je S 9.250 (EUR 672,22), beginnend mit Jänner 1992 und endend mit Dezember 2011, erfolgen. Die voraussichtliche Laufzeit des Darlehens wurde mit 20 Jahren festgelegt. Der Da... mehr lesen...
Begründung: Mit Kreditvertrag vom 18. 6. 1993 Nr. *****671 gewährte die Beklagte dem Kläger einen Kredit in Höhe von S 180.000,-- (= EUR 13.081,11), der in 300 gleich hohen monatlichen Pauschalraten von S 1.426,-- (= EUR 103,63), beginnend mit 1. 7. 1993, endend mit 1. 6. 2018, zurückgezahlt werden sollte. Der Kläger war berechtigt, den Kredit vorzeitig zu tilgen. Hievon machte er Gebrauch und deckte die Restschuld durch eine Zahlung am 31. 7. 2001 ab. Mit Kreditvertrag Nr. *****6... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Da jeder Partei nur eine einzige Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelgegenschrift zusteht, Nachträge oder Ergänzungen zu diesen demzufolge unzulässig sind, waren die späteren Urkundenvorlagen des Klägers zurückzuweisen (RIS-Justiz RS0041666). Zu römisch eins.: Da jeder Partei nur eine einzige Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelgegenschrift zusteht, Nachträge oder Ergänzungen zu diesen demzufolge unzulässig sind, waren die späteren Urkundenvorlagen des Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Konsument und die beklagte Bank schlossen am 3. Juli 1992 einen Darlehensvertrag über 600.000 S (im Folgenden nur Darlehen; es diente der Anschaffung einer Wohnung bzw. einer Wohnungseinrichtung des Klägers „im privaten Bereich") mit u.a. folgenden Bestimmungen: 1. „Das Darlehen ist derzeit und bis auf weiteres mit einem jährlichen Zinssatz von 9,75 % zu verzinsen. Die Zinsen werden kontokorrentmäßig vom jeweils aushaftenden Darlehensrest monatlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ad I.): Die Bezeichnung der beklagten Partei ist entsprechend der erfolgten Firmenänderung (FN 115712s) von Amts wegen zu berichtigen. Ad II.): Der Kläger ist Geschäftsführer einer näher genannten steirischen GmbH (im Folgenden nur GmbH des Klägers). Die beklagte Partei wollte im steirischen Ort (Bad) B***** ein näher genanntes Thermenprojekt verwirklichen und stellte dieses im August 1990 dem Land Steiermark (im Folgenden nur Land) vor; auch ein näher genannte... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei (im Folgenden nur beklagte Partei) gewährte den Klägern Anfang 1991 ein Darlehen über 800.000 S, das mit den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes (WBFG) 1984 konform gehen sollte. Die Streitteile vereinbarten auf der Grundlage des Schuldscheins vom 5./14. März 1991 iVm der Darlehenszusage vom 22. Februar 1991 einen Ausgangszinssatz von 8,375 %. Nach dem Inhalt des Darlehensvertrags hatten somit die Kläger das Darlehen m... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AABGB §1434ABGB §1478ABGB §1480
Rechtssatz: Die Bereicherung des Darlehensgebers wegen vom Darlehensnehmer diesem überhöht verrechneter und von diesem geleisteter Darlehenszinsen tritt bei Pauschalraten (Zinsen und Kapital) erst mit der Tilgung aller Rückzahlungsansprüche des Darlehensgebers ein, weshalb die Verjährung von bereicherungsrechtlichen Rückforderungsansprüchen des Darlehensnehmers nicht vor der Tilgung der Raten beg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Walter Zeiler und Mag. Thomas Maurer-Mühlleitner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Luise B*****, vertreten durch Dr. Thomas Schröfl, Rechtsanwalt in Wien, wider die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Wider die hier klagende als verpflichtete Partei wurde die Exekution zur Sicherstellung (unter anderem) durch Pfändung einer der klagenden Partei gegen die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei zustehende Forderung bewilligt. Diese äußerte sich als Drittschuldnerin am 15. März 1999 dahingehend, dass die klagende Partei für sie ordnungsgemäß Leistungen erbracht und diese abgerechnet habe. Leistungen, die vor dem 12. Februar 1999 erbracht worden seien, habe die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erbrachte für den Beklagten über dessen Auftrag landschaftsgärtnerische Leistungen, wofür ein Pauschalhonorar von insgesamt S 260.000 vereinbart wurde. Das angemessene Entgelt für diverse Zusatzaufträge, die der Kläger ebenfalls erfüllte, beträgt S 204.046,08. Der Beklagte, dem alle Leistungen am 17. 7. 1997 mit S 586.898,08 in Rechnung gestellt wurden, hat Akontozahlungen von insgesamt S 220.000 geleistet. Unter anderem hatte der Kläger einen Masch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführungen der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der am 17. 4. 2001 eingebrachten Klage die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung von S 80.000 (nunmehr EUR 5.813,83) samt 4 % Zinsen seit 1. 1. 2001. Sie habe einen von der beklagten Partei ausgerichteten Studienlehrgang für Psychomotorik und Motopädagogik besucht, wobei ihr von der beklagten Partei zugesagt worden sei, mit der Absolvierung dieses als "postgradualer Studienlehrgang an der Donauuniversität Krems" bezeichneten Lehrganges se... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 50... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Klägerin begehrt an der "Donauuniversität ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1478ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Besteht ein dem Bauträger (schlüssig) erteilter Auftrag, die Aufschließungskosten zunächst zu tragen und schließlich auf die Wohnungseigentumsbewerber umzulegen, dann beginnt die Verjährungsfrist für die von Wohnungseigentumsbewerbern zu fordernden anteiligen Aufschließungskosten jedenfalls nicht vor dem Zeitpunkt der Legung der letzten Rechnung (Teilrechnung) über einzelne Aufschließungskosten zu laufe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, dass auf eine allfällige Verjährung eines Anspruches (hier: nach § 934 ABGB) nicht von Amts wegen Bedacht genommen werden darf, steht in voller Übereinstimmung mit der zur eindeutigen Bestimmung des § 1501 ABGB ergangenen Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0034326). Da es keinen Unterschied machen kann, ob der Anspruch nach § 934 ABGB mit Klage oder einredeweise gegen eine Leistungskla... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei montierte am 5. 7. 1995 in der Wohnung der Beklagten aufgrund deren Werkauftrags eine Wendeltreppe aus Marmor. Danach wurde die Stiege von einem Vertreter der klagenden Partei und einem Beauftragten der Beklagten - einem Architekten - besichtigt. Der Architekt stellte bei Abnahme der Stiege "noch vor der Begehung durch andere Handwerker ... einzelne 'Schläge' und auch Kratzer an den Kanten bzw an der Oberfläche der Stufe fest", ein Zustand, der "dur... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der T***** Gesellschaft mbH (in der Folge als Gemeinschuldnerin bezeichnet) wurde mit Beschluss vom 9. 11. 1992 der Konkurs eröffnet; der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Die Rechtsvorgängerin der Beklagten, die I***** GmbH (in der Folge als Beklagte bezeichnet) schloss hinsichtlich des Hauptsitzes der Gemeinschuldnerin am 10. 7. 1990 und hinsichtlich deren Zweigniederlassung in S***** (Deutschland) am 25. 7. 1990 jeweils gleichlautende Facto... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 26. 9. 2000, 12a EVr 7087/99, Hv 3052/00-30, in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichtes Wien vom 23. 3. 2001, 21 Bs 64/01-42, wurde der Beklagte rechtskräftig schuldig erkannt, er habe die Klägerin ua A) vorsätzlich am Körper verletzt, indem er sie 1.) am 19. 6. 1998 an den Oberarmen packte, sie schüttelte und durch die Wohnung zerrte, mit Füßen auf sie eintrat, wodurch sie multiple Hämatome an d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 1976 im Betrieb beschäftigte Beklagte wurde 1989 Mitglied des Betriebsrates und war dann von 10. 5. 1993 bis 27. 4. 1998 dessen Vorsitzender. Im September und November 1993 kaufte der Betriebsrat drei Kaffeeautomaten und betraute den Beklagten mit deren Wartung und Betreuung. Dafür wurde er vom Dienst freigestellt. Außerdem beschloss der Betriebsrat, ihm eine Betreuungsgebühr von zuerst 5 und dann 10 % des Umsatzes zuzuerkennen. Die Kaffeekassa sollte d... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Prozessvorbringen der Parteien war der am 12. September 1994 verstorbene Erblasser ua Eigentümer zweier Liegenschaften, die er im Testament vom 30. Juni 1993 - womit er auch zwei Erben einsetzte - seiner Cousine, der Beklagten, als Legat unter der "Auflage" vermachte, dass sie diese im Falle ihres Ablebens als Legat dem klagenden jüdischen Altersheim in London, einer gemeinnützigen Stiftung, zu hinterlassen habe. Die Rechte der klagenden Partei seien grundbüche... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W***** KG, *****, vertreten durch WKG Wagner-Korp-Grünbart Rechtsanwälte GmbH in Ried, gegen die beklagten Parteien 1. Robert H****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war zu einem Drittel Miteigentümer einer Liegenschaft mit einem Mietwohnhaus, das der klagende Hausverwalter für ihn und die beiden anderen (gleichfalls je zu einem Drittel) Miteigentümer verwaltete. Der Kläger streckte die Mittel zur Bestreitung der "Auslagen" für das Haus vor; er trug den Saldo aus den Miet- und sonstigen Einnahmen aus der Nutzung des Hauses sowie aus den Ausgaben für das Haus (überwiegend Kredittilgungen an eine Bank [der Bekla... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht folgt mit seiner Ansicht (S 18 des Berufungsurteils), die Verjährungsfrist habe mit 20. 3. 1996 begonnen, der stRsp (RIS-Justiz RS0020041), dass die Verjährungsfrist für Werklohnforderungen bei Unterlassung der Verbesserung mit der objektiven Möglichkeit der Verbesserung oder deren Ablehnung zu laufen beginnt. Im Verfahren 20 Cg 58/96g des Erstgerichtes hat die nun Beklagte als Nebenintervenientin in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger gewährte dem Beklagten mit Vereinbarung vom 15. 6. 1991 ein Darlehen im Betrag von S 184.681,52, welches beginnend mit 15. 6.1991 - sodann jeweils am 15. der Folgemonate - in Monatsraten zu je S 2.374,69 bei Terminsverlust bis spätestens 15. 5. 2001 rückzahlbar war. Sollte der Darlehensbetrag bis zum 30. 12. 1991 vollständig bezahlt werden, ist nur dieser zu bezahlen (./A). Die Klagsforderung haftet nach Zahlung - zum Teil während des Verfahrens -... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. 1. 1986 wurde der in Deutschland sozialversicherte Karlo M***** bei einem Verkehrsunfall in Österreich, den der Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten LKW-Zuges verschuldet hatte, schwer verletzt (Querschnittlähmung ab dem 5. Brustsegment). Auf Grund einer vom Verletzten am 3. 4. 1987 gegen Lenker, Halter und Haftpflichtversicherer eingebrachten Klage wurden ihm mit Urteil vom 14. 3. 1990 S 800.000,-- an Schmerzengeld, S 10.000,-- Fahr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1478IPRG §36
Rechtssatz: Die Verjährung von Judikatschulden ist nach dem Schuldstatut zu prüfen. Entscheidungstexte 3 Ob 172/00s Entscheidungstext OGH 21.03.2001 3 Ob 172/00s Veröff: SZ 74/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115035 Dokumentnummer JJR_20010321_OGH... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 23. 12. 1991 wurde der beklagten Partei gegen die klagende Partei auf Grund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Schiedsspruches des Amerikanischen Schiedsgerichtsverbandes vom 1. 11. 1990, Zl 33 T 1990084-89, zur Hereinbringung einer Forderung von US-$ 150.000 samt 12 % Zinsen seit 28. 9. 1990 und der Kosten von US-$ 14.240,16 zum Kurs des amerikanischen Dollar an der Wiener Börse am Zahlungstag (Noten, Brief) und der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §331ABGB §336ABGB §1478ABGB §1479
Rechtssatz: Der Aufwandersatzanspruch gemäß § 331 oder § 336 ABGB unterliegt als Verwendungsanspruch grundsätzlich der dreißigjährigen Verjährung. Entscheidungstexte 2 Ob 24/01w Entscheidungstext OGH 22.02.2001 2 Ob 24/01w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:R... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 14. 9. 1992 haben die Beklagten eine Liegenschaft sowie Anteile an einer weiteren Liegenschaft an die Klägerin sowie deren Ehegatten je zur Hälfte zu einem Gesamtkaufpreis von S 2,390.000 veräußert. Dieser Kaufvertrag wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 14. 10. 1994, 16 Cg 251/93d-23, aufgehoben. Die Klägerin und ihr Ehegatte wurden schuldig erkannt, Zug um Zug gegen Bezahlung von S 1,165.545 die Immobilie zu räumen und von allen F... mehr lesen...