Entscheidungsgründe: Der fachkundige Beklagte erteilte der klagenden Bank im Dezember 1999 und Jänner 2000 in rascher Abfolge mehrere Aufträge zur Anschaffung von in polnischer Währung emittierten Nullkuponanleihen (Zerobonds) der Weltbank mit langer Laufzeit. Nullkuponanleihen sind Anleihen mit einer Nominalverzinsung von Null. Die Kapitalerträge entstehen erst am Ende der Laufzeit bzw bei vorzeitiger Einlösung des Wertpapiers. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabewert und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 16. 10. 1980 nahm der Verbraucher Franz A***** (im Folgenden „Kreditnehmer") bei der Gesamtrechtsvorgängerin der Beklagten einen Privatkredit über 270.000 ATS (19.621,67 EUR) auf. Vereinbart waren ein Ausgangszinssatz von 10,5 % pa, gleichbleibende Pauschalraten (Zinsen und Kapital) von 3.500 ATS (254,35 EUR) ab 1. 11. 1980 und eine „kontokorrente Verrechnung". Der Kreditvertrag enthielt ua folgende Zinsanpassungsklausel: „Der Kreditgeber ist ber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts Grieskirchen vom 23. 1. 2003, 3 C 83/02a-8, wurde festgestellt, dass der Kläger nicht der Vater des von seiner - am 17. 12. 2001 verstorbenen - Ehegattin Gertraud E***** am 5. 4. 1968 ehelich geborenen Peter E***** ist. Mit weiterem Urteil des Bezirksgerichts Grieskirchen vom 27. 11. 2004, 1 C 32/03p-23, wurde rechtskräftig festgestellt, dass der Beklagte als Vater des dortigen Klägers Peter E***** anzusehen ist. ... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehrigen Kläger sind die eingeantworteten Erben des am 7. 4. 2006 verstorbenen Karl S*****, des ursprünglichen Klägers (in der Folge als „der Kläger" bezeichnet). Der am 31. 3. 1943 geborene Kläger war bei der Beklagten (bzw ihrem Rechtsvorgänger *****) vom 3. 7. 1961 bis 31. 3. 2001 beschäftigt. Er war im Sinne der Betriebsvereinbarung 69 (Dienstrecht für die Angestellten der ***** vom 12. 12. 1968 idF des Nachtrages 47, im Folgenden kurz BV 69) definitiv gestel... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 C4ABGB §1478ABGB §1480
Rechtssatz: Die Verjährung des Anspruchs eines auf Grund eines Vaterschaftsanerkenntnisses feststehenden unehelichen Vaters gegen den leiblichen Vater des Kindes auf Ersatz von Unterhaltsleistungen gemäß § 1042 ABGB kann nicht vor der rechtskräftigen Beseitigung jenes Anerkenntnisses beginnen. Entscheidungstexte 4 Ob 201/07y Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27. 9. 2000 geborene Clemens P***** ist der außereheliche Sohn des Beklagten und der Monika P*****. Am 27. 10. 2000 anerkannte der Kläger die Vaterschaft hinsichtlich des Minderjährigen und verpflichtete sich gleichzeitig zu einer monatlichen Unterhaltsleistung in Höhe von 203,48 EUR. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Pregarten vom 21. 4. 2006 (rechtskräftig seit 24. 5. 2006) wurde das Vaterschaftsanerkenntnis - über Antrag des Klägers vom 18. 10. 2005 ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger beauftragte die spätere Gemeinschuldnerin mit Arbeiten an einem Bauvorhaben in Niederösterreich. Wegen mangelhafter Durchführungen dieser Arbeiten wurde über Antrag des Erstklägers am 31. 11. 2001 ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet, in dem Sachverständige zahlreiche Mängel feststellten. Der am 5. 7. 2004 zum Masseverwalter bestellte Beklagte zeigte dem Konkursgericht am 13. 8. 2004 die Unzulänglichkeit der Masse an. Zu Beginn des Konkursverfahrens h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte GmbH hatte als Subunternehmerin für eine weitere GmbH (Generalunternehmerin) die Errichtung eines Kellers für das Wohnhaus der Kläger übernommen. Die Kläger belangten vor dem Erstgericht die Generalunternehmerin in einem (Vor)Verfahren, an dem sich auch die hier beklagte Partei als Nebenintervenientin (NI) auf Seiten der dort beklagten Partei beteiligte. Unbestritten blieb, dass die Generalunternehmerin während dieses Vorverfahrens mit Beschluss vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §839 BABGB §1478
Rechtssatz: Erst ab Eintritt der Rechtskraft des ein Benützungsentgelt rechtsgestaltend festsetzenden Beschlusses läuft die Verjährungsfrist für das bis dahin angefallene Benützungsentgelt. Entscheidungstexte 2 Ob 29/06p Entscheidungstext OGH 14.06.2007 2 Ob 29/06p European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Anfang der 1970er Jahre war Gertraude K*****, die Mutter des Antragstellers, eine von vier Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** mit den Grundstücken Nr 155 und 156 und einer Gesamtfläche von 1399 m2. In den Jahren 1972 und 1973 erwarb der Antragsgegner drei Viertelanteile an der Liegenschaft; ein Viertelanteil verblieb im Eigentum der Gertraude K*****. Diese übertrug mit Schenkungsvertrag vom 30. 9. 1993 ihren Miteigentumsanteil an den Antragsteller, behielt sich... mehr lesen...
Begründung: Die oppositionsklagende Bau GmbH (im Folgenden nur klagende Partei) war als Generalunternehmerin von einer näher genannten Bauträger GmbH (im Folgenden nur Bauträger) mit der Errichtung einer Wohnhausanlage mit Wohnungseigentumseinheiten und Tiefgarage beauftragt. Die Geschäftsführer des Bauträgers und der klagenden Partei sind Brüder. Die oppositionsbeklagte Partei errichtete als Subunternehmerin über Auftrag der klagenden Partei den Rohbau, insbesondere auch die Tiefga... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R*****, reg.Gen.m.b.H., *****, vertreten durch Schüßler & Schuster Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Wolfsberg, gegen die beklagten Parteien 1.) Mag. Robert U*****, und 2.) Ing... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und die Beklagte sind die Kinder des am 20. 6. 1978 verstorbenen Rudolf E***** und der am 3. 10. 1999 verstorbenen Ingeborg E*****. Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung nach ihrem Vater erhielten die beiden damals noch minderjährigen Kinder zur Sicherstellung ihrer Erbteilsforderungen je ein Pfandrecht an der ihrer Mutter eingeantworteten Liegenschaft EZ 1012 Grundbuch *****. Die beiden Hypotheken lauteten je auf ATS 126.500,-- zuzüglich 4,5 % Zinsen ab dem ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, den Beklagten zu verpflichten, über die Bewirtschaftung der auf bestimmen - im Einzelnen näher angeführten - Liegenschaften betriebenen Landwirtschaft ab 1. 1. 1991 Rechnung zu legen und die Hälfte des sich auf Grund der Rechnungslegung ergebenden Erlöses zu zahlen. Sie sei vom 5. 1. 1974 bis 14. 3. 1994 mit dem Beklagten verheiratet gewesen und gemeinsam mit dem Beklagten Eigentümerin bzw Pächterin dieser Liegenschaften; sie betreibe darauf mit ihm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 15. 10. 1994 miteinander die Ehe, der ein minderjähriges Kind entstammt. Der Beklagte fuhr am 13. 1. 1995 nach Innsbruck, wo er in einem Hotel ankündigte, eine Bergwanderung unternehmen zu wollen. Seit 14. 1. 1995 ist er verschollen. Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Graz vom 17. 10. 1996 aus dem Alleinverschulden des Beklagten gemäß § 49 EheG rechtskräftig geschieden. Beim Bezirksgericht Graz ist hinsichtlich ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Almuth K*****, vertreten durch Mag. Herwig Holzer, Rechtsanwalt in Wien als Verfahrenshelfer, gegen die beklagte Partei Dr. Jostein K*****, vertreten durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist die Enkelin von Franz Joseph L***** und die Tochter von Anton L*****. Sie ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 19 GB 80108 S*****. Der Zweitkläger ist der Enkel von Thomas S***** und der Sohn von Peter Paul S*****. Er ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 15 GB 80108 S*****. Mit Verleihungsurkunde vom 29. 6. 1803 erteilte das Landes-Gubernium durch das k.k. Kreisamt im Oberinntal unter anderem Rechtsvorgängern... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** des GB *****, auf der die Ing. Paul T***** KG (in der Folge: KG) das Wohnhaus ***** errichtete. Das Haus des Beklagten gehört zur sogenannten „S*****siedlung", in welcher die Häuser sternförmig angeordnet sind. Da Baumängel auftraten, forderten der Beklagte und sechs weitere Hauseigentümer der Siedlung in einem vor dem Landesgericht Ried im Innkreis geführten Vorprozess von dem während dieses Verfahrens ver... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt den Ersatz irrtümlich zuviel bezahlter Zinsen, welche die beklagte Partei aus zwei Kreditverträgen berechnet habe. Die beklagte Partei habe die Kreditrückzahlungen nicht den Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt angepasst, obwohl während der Laufzeit der Kredite bzw der Rückzahlungszeiträume erhebliche Zinsbewegungen nach unten zu verzeichnen gewesen seien, die an den Kläger durch Reduzierung der Rückzahlungen weiterzugeben gewesen wären. Die vere... mehr lesen...
Begründung: Ein Verbraucher, der in der Folge seine Ansprüche an die klagende Partei abtrat, nahm bei der beklagten Partei im Oktober 1993 einen Kredit über S 100.000 auf, auf den er vorerst vereinbarungsgemäß monatliche Pauschalraten von S 1.309 abzahlte. Am 31. 1. 2001 leistete er eine letzte Zahlung von S 42.500 als vorzeitige Tilgung, worauf die beklagte Partei das Kreditkonto mit Null saldierte. Die klagende Partei begehrte von der beklagten Partei EUR 1.192,08 samt Zinsen un... mehr lesen...
Begründung: Mit Vertrag vom 12. März 1987 gewährte die beklagte Partei zwei Kreditnehmern einen Kredit in der Höhe von ATS 210.000,-- zu einem Zinssatz von 9 % p.a. „kontokorrentmäßig". Die Rückzahlung sollte in 120 monatlichen Pauschalraten á ATS 2.657,--, beginnend am 1. April 1987, erfolgen. Mit Verträgen vom 18. Mai 1989 und vom 28. Oktober 1991 wurde der bestehende Kredit jeweils aufgestockt; ab 1. Dezember 1991 betrug demnach die monatliche Pauschalrate ATS 4.718,--. Die Kre... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. 12. 1995 verstorbene Mutter des Klägers Maria H***** hatte sechs Kinder, und zwar den Kläger, den Erstbeklagten, den vorverstorbenen Rudolf H*****, der der Vater der Zweit- und des Drittbeklagten war, die Töchter Anna S***** und Hildegard S***** und den unehelichen Sohn Johann Wilhelm L*****. Der 1969 verstorbene Vater des Klägers erwarb 1955 ein landwirtschaftliches Anwesen, das nach seinem Tod von der Mutter des Klägers und ihren fünf ehelichen Kindern bew... mehr lesen...
Begründung: Zu I.): Zu römisch eins.): Da jeder Partei nur eine einzige Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelgegenschrift zusteht, Nachträge oder Ergänzungen zu diesen daher unzulässigen sind, waren die späteren Urkundenvorlagen der klagenden Partei und der beklagten Partei zurückzuweisen (RIS-Justiz RS0041666), ohne dass es auf die Beurteilung deren Zweckmäßigkeit ankommt. Zu II.): Zu römisch II.): Die beklagte Partei stand in Geschäftsverbindung mit Martina H***** und deren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war und ist Primararzt am Allgemeinen Krankenhaus in W***** und hat einen Lehrstuhl für Anästhesiologie und Intensivmedizin inne; er ist Leiter der klinischen Abteilung für allgemeine Anästhesie und Intensivmedizin (Abteilung B). Die Klägerin war vom 7. 11. 1994 bis zum 30. 6. 2002 Oberärztin an dieser Abteilung; sie stand in dieser Zeit als Bundesbeamtin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Für Sonderklasse-Patienten hob die Krankena... mehr lesen...
Norm: ABGB §1478ÖNorm B 2110 Pkt2.29.3 Satz2
Rechtssatz: Bei „Abschlagszahlungen" auf nicht nach Einzelleistungen aufgegliederte, bloße Pauschalbeträge enthaltende Teilrechnungen beginnt die Frist nach Punkt 2.29.3 Satz 2 der ÖNorm B 2110 (Fassung 1.3.1995) erst mit der objektiven Erkennbarkeit einer bestehenden Überzahlung. Entscheidungstexte 1 Ob 115/05a Entscheidungstext OGH 02.0... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 15. 9. 1999 beauftragte die widerklagende Wohnbaugesellschaft die Widerbeklagte als Generalunternehmerin mit der Errichtung einer Reihenhausanlage zu einem Pauschalpreis von S 37,848.000 inkl. USt. Als Vertragsgrundlage war unter anderem die Geltung der ÖNORM B 2110 (Fassung 1. 3. 1995 - in der Folge kurz „ÖNORM") vereinbart. Laut Zahlungsplan überwies die widerklagende Partei aufgrund von zwölf (jeweils auf einen Pauschalbetrag lautenden) Teilrechnun... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a AABGB §880a BABGB §1478
Rechtssatz: Enthält eine Bankgarantie eine Effektivklausel, nach der Zahlung nur zu leisten ist, wenn das Erreichen eines bestimmten Baufortschritts ohne wesentliche Mängel vom Garantieauftraggeber und Schuldner des Garantiebegünstigten bestätigt wird, und verweigert der Schuldner zu Unrecht eine solche Bestätigung, so kann der Begünstigte Zahlung aus der Garantie verlangen, wenn er der Bank die Ausferti... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei errichtete als Generalunternehmerin über Auftrag der Erstnebenintervenientin ein Wohnhaus samt Tiefgarage. Unter Hinweis auf dieses Bauprojekt gab die beklagte Partei gegenüber der klagenden Partei folgende - auszugsweise wiedergegebene - als „unwiderrufliche Zahlungsanweisung" bezeichnete Erklärung ab: „Wir teilen Ihnen mit, dass die Firma M*****gesellschaft mbH in *****, uns unwiderruflich angewiesen hat, an Sie von der Auftragssumme S 22,300.000,... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Ricardo B***** wurde am 18. August 1993 während aufrechter Ehe seiner Mutter Elisabeth Christine G***** mit Haci Abrahim G***** geboren; dessen Klage wegen Bestreitung der ehelichen Geburt gab das Bezirksgericht Innere Stadt Wien mit Urteil vom 10. Februar 1994, GZ 3 C 226/93y-10, rechtskräftig seit 22. September 1994, statt, und stellte fest, dass der Minderjährige kein eheliches Kind des Klägers ist. Das Kind befindet sich in Pflege und Erziehung der mütterli... mehr lesen...
Begründung: Die vom Beklagten aufgeworfenen Fragen einer möglichen Pflichtverletzung der klagenden „Hausbank" bei der Überprüfung der Akkreditivdokumente und ihrer Übermittlung an die Akkreditivbank sowie einer entsprechenden Aufklärung sind schon deshalb ohne Relevanz, weil die daraus abgeleitete Schadenersatzforderung verjährt ist. Rechtliche Beurteilung Zwar wirken Aufrechnungserklärungen ex tunc, somit auf den Zeitpunkt zurück, in dem sich Forderung und ... mehr lesen...