RS OGH 2013/4/17 4Ob201/07y, 2Ob175/07k, 3Ob134/08i, 4Ob198/09k, 2Ob74/10m, 4Ob46/13p

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Veröffentlicht am 11.12.2007
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Rechtssatz

Die Verjährung des Anspruchs eines auf Grund eines Vaterschaftsanerkenntnisses feststehenden unehelichen Vaters gegen den leiblichen Vater des Kindes auf Ersatz von Unterhaltsleistungen gemäß § 1042 ABGB kann nicht vor der rechtskräftigen Beseitigung jenes Anerkenntnisses beginnen.Die Verjährung des Anspruchs eines auf Grund eines Vaterschaftsanerkenntnisses feststehenden unehelichen Vaters gegen den leiblichen Vater des Kindes auf Ersatz von Unterhaltsleistungen gemäß Paragraph 1042, ABGB kann nicht vor der rechtskräftigen Beseitigung jenes Anerkenntnisses beginnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122888

Im RIS seit

10.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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