Norm
ABGB §1042 C4Rechtssatz
Die Verjährung des Anspruchs eines auf Grund eines Vaterschaftsanerkenntnisses feststehenden unehelichen Vaters gegen den leiblichen Vater des Kindes auf Ersatz von Unterhaltsleistungen gemäß § 1042 ABGB kann nicht vor der rechtskräftigen Beseitigung jenes Anerkenntnisses beginnen.Die Verjährung des Anspruchs eines auf Grund eines Vaterschaftsanerkenntnisses feststehenden unehelichen Vaters gegen den leiblichen Vater des Kindes auf Ersatz von Unterhaltsleistungen gemäß Paragraph 1042, ABGB kann nicht vor der rechtskräftigen Beseitigung jenes Anerkenntnisses beginnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122888Im RIS seit
10.01.2008Zuletzt aktualisiert am
02.08.2013