RS OGH 2019/7/31 8Ob511/79, 5Ob29/82, 1Ob614/93, 1Ob83/01i, 8ObA22/02x, 5Ob69/19m

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Veröffentlicht am 14.09.1979
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Rechtssatz

Bei aufrechten Daueraufträgen, sowie beim aufrechten Verwaltervertrag einer Wohnungseigentumsanlage - ist entscheidend für den Beginn der Verjährungsfrist das Ende des vereinbarten (verkehrsüblichen, gesetzlichen) Abrechnungszeitraumes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019520

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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