Norm: ABGB §893ABGB §1438 E
Rechtssatz: Die Aufrechnung als eine Form der Erfüllung wirkt objektiv und befreit somit alle Mitschuldner. (Kraftfahrzeugunfall) Entscheidungstexte 2 Ob 80/78 Entscheidungstext OGH 08.06.1978 2 Ob 80/78 1 Ob 54/16x Entscheidungstext OGH 28.04.2016 1 Ob 54/16x Eu... mehr lesen...
Der Beklagte erlitt am 2. Jänner 1974 einen Verkehrsunfall, bei welchem sein PKW beschädigt wurde. Die klagende Versicherungsgesellschaft ersetzte ihm als Haftpflichtversicherer des Gegenfahrzeuges den hiebei entstandenen Schaden. Der Schadenersatzbetrag umfaßte auch die Umsatzsteuer angenommener Reparaturkosten von 30 290 S in Höhe von 4846.40 S. Diese Umsatzsteuer verlangt die Klägerin nun mit der Behauptung zurück, der Beklagte sei als Kaufmann vorsteuerabzugsberechtigt. Der Vorste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 AhABGB §1438 DABGB §1438 EABGB §1440 FEO §294 BEO §308
Rechtssatz: Ein Aufrechnungsvertrag wird durch ein später begründetes richterliches Pfandrecht nicht berührt, auch wenn er erst künftig entstehende Forderungen betrifft. Entscheidungstexte 1 Ob 610/78 Entscheidungstext OGH 22.05.1978 1 Ob 610/78 Veröff: SZ 51/67 = EvBl 1979/114 S 351 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 EEO §294 AEO §308 C
Rechtssatz: Durch die Pfändung einer Forderung wird die Rechtsstellung des Drittschuldners nicht geändert. Es stehen ihm alle Einwendungen und Gegenansprüche zu, die er vor der Pfändung hatte. Entscheidungstexte 1 Ob 610/78 Entscheidungstext OGH 22.05.1978 1 Ob 610/78 Veröff: EvBl 1979/114 S 351 ... mehr lesen...
Aus dem Verlassenschaftsverfahren nach seiner am 3, Juli 1974 verstorbenen Mutter Karoline P stand Kurt P gegen die Beklagte, seine Schwester, eine Forderung von 400 000 S zu. Mit 1. August 1974 pachteten Kurt P und seine Ehegattin Gerda P von der Beklagten deren gastgewerbliches Unternehmen in K auf unbestimmte Zeit gegen Bezahlung eines jährlichen Pachtzinses von 175 000 S zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe. Vereinbart war, daß der Pachtzins vorerst mit jenen Forderungen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 C1ABGB §1438 AgABGB §1438 E
Rechtssatz: Die Aufrechnung ist ein Institut des materiellen Rechtes und nicht des Prozeßrechtes. Es muß daher die Aufrechenbarkeit zumindest auch nach dem Recht gegeben sein, dem die Forderung, gegen die aufgerechnet werden soll, untersteht. Dies gilt auch dann, wenn der Beklagte im Rechtsstreit eine Gegenforderung geltend gemacht hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Verkauf einer aus Grundstücksteilen des Beklagten und seines Nachbarn Johann K zu bildenden Liegenschaft an die V-Gesellschaft m. b. H. fand nicht die grundverkehrsbehördliche Genehmigung. Da der Beklagte den Kaufpreis aus der Hand der Klägerin schon erhalten hatte, vereinbarte er mit dem nächsten Käufer den treuhändigen Erlag des gleich hohen neuen Kaufpreises beim Notar Dr. E. Die Klägerin begehrte nun die Rückzahlung des ganzen Kaufpreises von 161 400 S mit der Behauptung, daß ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 DZPO §391 B
Rechtssatz: Ein vertragliches Kompensationsverbot schließt die Geltendmachung der Gegenforderung durch Widerklage nicht aus. Entscheidungstexte 7 Ob 548/78 Entscheidungstext OGH 06.04.1978 7 Ob 548/78 7 Ob 789/79 Entscheidungstext OGH 31.01.1980 7 Ob 789/79 5 Ob 575/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1395ABGB §1441ABGB §1442ABGB §1438 AcABGB §1438 Ae
Rechtssatz: Mit Forderungen des Schuldners gegen den Zedenten, die nach der Verständigung von der Abtretung entstanden sind, kann nicht aufgerechnet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 518/77 Entscheidungstext OGH 04.04.1978 3 Ob 518/77 1 Ob 572/81 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §983ABGB §1438 EHGB §354 Abs2
Rechtssatz: Der Vorschuss ist nach der Absicht der Parteien weder Darlehen noch Sicherheitsleistung; er wird von der Forderung abgerechnet und nicht gegen sie aufgerechnet. Entscheidungstexte 3 Ob 518/77 Entscheidungstext OGH 04.04.1978 3 Ob 518/77 1 Ob 509/81 Entscheidungstext OGH 18.02.1981 ... mehr lesen...
Die Klägerin wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Linz als Handelsgericht vom 20. April 1973 zur Zahlung von 611 855.50 S samt Anhang an Josef A als Zessionar von 50% der dem Transportunternehmer Gilbert K gegen die Klägerin für Transportleistungen zustehenden Forderungen verurteilt. In diesem Rechtsstreit war die Klägerin in erster Instanz und bei Einbringung der Berufungsschrift durch den beklagten Rechtsanwalt vertreten. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Kläger... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 AbAktG §84EO §293 Abs3
Rechtssatz: Aufrechenbarkeit der Forderungen eines Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft aus dem Dienstvertrag mit den aus seinen Pflichtverletzungen der Aktiengesellschaft gegenüber entstandenen Gegenforderung. Entscheidungstexte 3 Ob 536/77 Entscheidungstext OGH 10.01.1978 3 Ob 536/77 GesRZ 1978,36 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 30. Juni 1969 überreichten Klage begehrte der Kläger von der Beklagten nach Klagsänderung (AS 373, 582) zuletzt die Zahlung von S 928.457,- samt stufenweise berechneten Verzugszinsen. Zur
Begründung: dieses Begehrens brachte der Kläger im Wesentlichen vor: Er sei seit Juni 1948 bei der Beklagten als kaufmännischer Angestellter beschäftigt gewesen und am 21. Juli 1956 bei Fortdauer des Angestelltenverhältnisses zum Vorstandsmitglied bestellt worden. Mit... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 BaABGB §1438 CaABGB §1438 CbZPO §391 C
Rechtssatz: Wurde die Aufrechnungserklärung durch außerprozessuale Erklärung vorgenommen, dann hat das Gericht nur über die Berechtigung des Klagebegehrens selbst zu erkennen, dabei aber zu berücksichtigen, ob und inwieweit die Klagsforderung bei Schluß der mündlichen Verhandlung (§ 406 ZPO) durch Aufrechnung getilgt ist. Gelingt dem Beklagten dieser Beweis, so wird das Klagebegehren (ganz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 CbABGB §1440 GZPO §391 CGeo §545 Abs3
Rechtssatz: Die Aufrechnungseinrede ist ein Abwehrmittel; kann sie ihren Verteidigungszweck wegen des Fehlens der Aufrechenbarkeit nicht erreichen, dann ist sie abzuweisen, ohne daß über den Bestand oder daß über den Bestand oder Nichtbestand der Gegenforderung abzusprechen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 707/77 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 DABGB §1438 E
Rechtssatz: Es ist einem Schuldner grundsätzlich anheimgestellt, zur Tilgung welcher von mehreren Forderungen seines Gläubigers er eine ihm selbst zustehende Gegenforderung verwenden will; diese Wahlmöglichkeit besteht für ihn aber nicht mehr, wenn es über die Verwendung der Gegenforderung des Schuldners bereits zu einem Übereinkommen mit dem Gläubiger gekommen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 CaZPO §391 Abs3 C
Rechtssatz: In dem den Bestand der Gegenforderung bejahenden Endurteil ist auch auszusprechen, daß und in welchem Umfang die mit Teilurteil zugesprochene Klagsforderung bereits getilgt war, wenn die Gegenforderung bereits im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung über die Klagsforderung aufrechenbar war. (abweichend von 1 Ob 16/75 = EvBl 1976/38) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte Verurteilung der Beklagten zur Zahlung des Betrages von 41 960 S samt Zinsen seit 28. Dezember 1973 als restlich aushaftendes Entgelt für die Lieferung von 40 Stück Gitterboxen. Die Beklagte wendete bis zur Höhe der Klagsforderung eine nicht konnexe Gegenforderung im Betrage von 86 590 S aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes im Zusammenhang mit der im Jahr 1971 erfolgten Lieferung einer Maschinenanlage und dem in der Zeit vom 1. März 1973 bis 30. April 1975 w... mehr lesen...
Die Klägerin brachte vor, daß sie von M als Kaution dessen von der beklagten Partei ausgestelltes Sparbuch mit einem Einlagenstand von 6000 S erhalten habe. Als der Kautionsfall eingetreten sei und die Klägerin dieses Sparbuch bei der beklagten Partei realisieren habe wollen, habe diese unter Hinweis darauf, daß sie selbst Forderungen gegen M habe, nur einen Betrag von 3965 S zur Auszahlung gebracht. Die beklagte Partei sei nicht berechtigt, Forderungen gegen den ursprünglichen Einleg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 AbKWG 1939 §22
Rechtssatz: Eine Bank ist nicht berechtigt, ihre Forderung gegen einen Kunden (hier aus der Überziehung eines Gehaltskontos) gegen dessen Forderung aus einem mit ihm abgeschlossenen Bankspareinlagenvertrag durch einseitige Aufrechnungserklärung zu kompensieren. Entscheidungstexte 6 Ob 688/77 Entscheidungstext OGH 06.10.1977 6 Ob 688/77 Veröff: SZ 50... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 CbABGB §1440 GGeo §545 Abs3
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Aufrechnungsverzichtes führt zur Abweisung der Aufrechnungseinrede. Entscheidungstexte 6 Ob 620/77 Entscheidungstext OGH 30.07.1977 6 Ob 620/77 Veröff: HS X/XI/9 1 Ob 707/77 Entscheidungstext OGH 09.11.1977 1 Ob 707/77 Veröff: JBl 1978,266 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 AABGB §1438 EEGUStG 1972 ArtXII Z3UStG 1972 §12 Abs1
Rechtssatz: Zur einredeweisen Geltendmachung des Rückersatzanspruches des Schädigers hinsichtlich der von ihm bereits bezahlten Umsatzsteuerbeträge gegenüber einem weiteren Ersatzanspruch des Geschädigten in einem anderen Prozeß aus dem gleichen Unfallsereignis. Entscheidungstexte 8 Ob 97/77 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1364ABGB §1365ABGB §1438 Ab
Rechtssatz: Der Bürge kann gegen eine Geldforderung des Gläubigers nicht seinen Anspruch, daß der Hauptschuldner dem Gläubiger Sicherheit leiste, aufrechnen. Entscheidungstexte 5 Ob 306/76 Entscheidungstext OGH 31.05.1977 5 Ob 306/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:197... mehr lesen...
Der Erstkläger ist Wohnungseigentümer von im Hause S, B-Straße 393, befindlichen Räumlichkeiten im Gesamtausmaß von 110 m2 zuzüglich Kellerräumen, die er von der ISG zum Zwecke des Betriebes einer Imbißstube erworben hatte. Bei den Kaufgesprächen zwischen Josef T als Vertreter der ISG und dem Erstkläger wurde dieser darauf hingewiesen, daß eine Sperrstundenverlängerung über 20 Uhr nicht möglich sei, nur für Ausnahmefälle werde eine Verlängerung bis 21 Uhr in Kauf genommen. Mit Konzess... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 CbZPO §391 C
Rechtssatz: Die Aufrechnungseinrede im Prozess ist eine bedingte Erklärung, die erst und nur für den Fall wirksam wird, dass das Gericht den Bestand der Hauptforderung bejaht; ob eine Aufrechnung außerhalb des Rechtsstreites erklärt wurde und eingetreten ist, bildet eine Vorfrage für die Entscheidung des Klagebegehren und kommt im
Spruch: der Entscheidung nicht zum Ausdruck; die Aufrechnungseinrede im Prozess bildet... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 Fall2 B1ABGB §1438 AbABGB §1438 CbABGB §1438 DZPO §391 C
Rechtssatz: Gegen ein Räumungsbegehren wegen Nichtzahlung des Bestandzinses kann mangels Gleichartigkeit nicht mit Geldforderungen gegen den Bestandgeber prozessual aufgerechnet werden; der Bestandnehmer hat nur die Möglichkeit, gegen die anerkannte Zinsforderung außergerichtlich aufzurechnen und den Räumungsanspruch mit der Behauptung zu bestreiten, dass die geltend gema... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 AbABGB §1438 CbABGB §1439
Rechtssatz: Steht die vom Beklagten eingewendete Gegenforderung mit der Forderung des Klägers in rechtlichem Zusammenhang, schließt es schon die gemeinsame Wurzel beider Ansprüche aus, die sonst zulässige Gegenforderung nur mangels Liquidität nicht zu prüfen. Entscheidungstexte 1 Ob 538/77 Entscheidungstext OGH 02.03.1977 1 Ob 538/77 ... mehr lesen...
Am 14. Mai 1973 um zirka 10.10 Uhr kam es zwischen dem LKW der Klägerin und dem entgegenfahrenden LKW-Zug des Erstbeklagten, der vom Zweitbeklagten gelenkt wurde, auf der Mauthausner Bundesstraße Nr. 123 in Obenberg, Gemeinde Ried/Riedmark, bei Straßenkilometer 6640 zu einer Kollision. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Mauthausen vom 13. November 1973, U 160/73-16, wurde der Zweitbeklagte wegen dieses Unfalles einer Übertretung gemäß § 335 StG schuldig erkannt, weil er eine für die Ör... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia8ABGB §1323 AABGB §1438 EEGUStG 1972 ArtXII Z3UStG 1972 §12 Abs1
Rechtssatz: Daß der Regelung des Art XII Z 3 EGUStG auch bei der Annahme der Verrechenbarkeit der Rückersatzforderung der USt auf die Ersatzleistung ab dem Zeitpunkt der möglichen Geltendmachung ein gewisser Anwendungsbereich verbleiben könnte (etwa in Fällen, wo der Ersatzberechtigte den Schadenersatz schon vor der Ersatzbeschaffung begehrt etc), ändert nichts ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394ABGB §1438 D
Rechtssatz: Auch Nebenrechte, die zur Sicherung der Forderung dienen, gehen auf den Zessionar über; dies gilt auch für vereinbarte Aufrechnungsverbote. Der Schuldner kann dann auch nicht mit Forderungen aufrechnen, die ihm aus den persönlichen Rechtsbeziehungen mit dem Zessionar zustehen. Entscheidungstexte 5 Ob 675/76 Entscheidungstext OGH 18.01.1977 5 ... mehr lesen...